WER spricht denn hier von HerrenRasse?

Herrenrasse?

Zwischen dem Angeklagten Alfred Rosenberg und dem amerikanischen Anklagevertreter Dodd gab es am 17. April 1946 im Nürnberger Prozeß einen denkwürdigen Dialog. Rosenberg beschwerte sich über die englischsprachige Übersetzung der Prozeßakten und Gespräche. Dort werde immer von „Herrenrasse“ gesprochen, englisch „Master Race“. Dieser Begriff sei aber in den vorgelegten deutschen Dokumenten gar nicht enthalten. Schon vorher hatte sich Rosenbergs Verteidiger Thoma gegen die ständige Wiederholung des Herrenrassen-Begriffs im Zusammenhang mit seinem Mandanten ausgesprochen. Mehr noch: In Rosenbergs sämtlichen Schriften komme dieser Ausdruck kein einziges Mal vor.

Das interessiert mich nicht“, gab Ankläger Dodd zurück. Damit lag er auf jener Linie, die im weiteren beibehalten wurde. Die Nürnberger Anklagebehörde insistierte auf dem Vorwurf des „Herrenrassedünkels“ mit genau diesem Ausdruck und auch das Schlußplädoyer der Anklage warf Rosenberg unverdrossen vor, die „Herrenrasse“ gepredigt zu haben.

Der Begriff stand nie im Zentrum des NS-Weltbildes

Aus heutiger Sicht wirkt der Streit zunächst skurril. Zum einen scheint nichts einfacher zu sein, als ihn sofort verbindlich zu entscheiden. Ob der NSDAP-Chefideologe Rosenberg in seinen Schriften von „Herrenrasse“ gesprochen hat oder nicht, sollte mit wenig Aufwand zu klären sein. Hat er das nicht, sollte der Sprachgebrauch wohl leicht zu ändern sein, ohne daß die Anklage von den sonstigen schweren Vorwürfen gegen Rosenberg etwas zurücknehmen müßte. Auf der anderen Seite hat sich der Begriff der „Herrenrasse“ als scheinbarer Teil des nationalsozialistischen Weltbilds inzwischen derart etabliert, daß Rosenbergs Widerspruch irritierend wirkt. Wie kann einer versuchen, dies abzustreiten?

Letzteres sehen jedenfalls die eifrigen Geschichtsdilettanten des Wikipedia-Lexikons so und erklären flugs, „der Begriff Herrenrasse“ sei „ein zentraler Begriff zur Zeit des Nationalsozialismus“ gewesen. Später wird dort über die Herkunft des „in der NS-Ideologie benutzten Begriffs Herrenrasse“ berichtet. Nun sollte man meinen, daß die eifrigen Zitatsammler des Online-Lexikons irgendeinen Nationalsozialisten herbeigeschafft haben, der von „Herrenrasse“ gesprochen hat, oder ein Dokument, in dem der Ausdruck vorkommt. Das haben sie leider nicht, so wenig wie damals die Nürnberger Anklage ein solches Zitat bringen konnte. Den angeblich „zentralen Begriff“ ihrer eigenen Ideologie kannten die Nationalsozialisten offenbar selbst nicht, jedenfalls verwendeten sie ihn nicht, schon gar nicht zentral.

Es sind solche Details, die den großen Einfluß der Nürnberger Geschichtspolitik und der darauf aufgebauten Nachkriegsbildung aufzeigen. Die Differenz zwischen damaligen Ereignissen und heutigen Deutungen kommt hier schon im Sprachgebrauch gut zum Ausdruck. Das hat Folgen, auch in der Politik. Ende letzten Jahres wies die mecklenburgische SPD-Politikerin Stefanie Drese im Namen und unter dem dröhnenden Beifall der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken einen NPD-Antrag auf den biologischen Erhalt des deutschen Volks als „menschenverachtende Forderung“ zurück. Begründung: Es seien zwei Weltkriege (sic) von Deutschland ausgegangen – damit die „deutsche Herrenrasse über den anderen Völkern stehen solle“.

(Junge Freiheit)

 


Rolli-Wolli for Präsident?

Kann denn sowas Bundespräsi?

Nun ja, wenn es um die Ehrlichkeit geht, sicher nicht, oder?

Bis denn dann.


WER REGIERT DIE BRD?

Die Mafia regiert die BRD. Die BRD Marionetten tanzen nach der Pfeife der Puppenspieler. Tun sie es nicht, Rübe ab! Verstehen wir jetzt was sie antreibt? Können sie nichts machen ohne dass sie ihren eigenen Tod beschließen? Ist das das Geschäft mit der Angst? Barschel? Möllemann? Wer ist der nächste?


Alte Kameraden mit neuem Posten – War was?

BRD-Kriegsminister Thomas de Maizière stellt den ehemals unfähigen Herrn Wichert wieder ein

Weil der hier

etwa 140 Menschen ermorden ließ, hier zu sehen,

das hier war übrigens einer von ihnen,

 

 

 

 

 

 

 

 

und der hier,

 

 

sich in der Kundus-Affäre von seinem Staatssekretär nicht gut informiert fühlte, entließ der damalige BRD-Kriegsminister Lügenbold KT zu Guttenberg den Peter Wichert.

Sein Nachfolger BRD-Kriegsminister Thomas de Maizière (ja, der aus dem Sachsensumpf!) hat ihn nun als Berater wieder eingestellt.

Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!


Der ehemalige Staatssekretär Peter Wichert ist jetzt Berater im BRD-Kriegsministerium. Wer seine veröffentlichte Vita liest, kann sehen: Zuerst im BRD-Finanz”Ministerium” und dann ins BRD-Kriegsministerium. Dann rausgeschmissen. Und jetzt wieder in alter Pracht auf neuem (alten) Posten. Ja ja, die alten Kameraden lassen ihresgleichen nicht im Stich!

Aus FAZ 11.02.2012

Der frühere Staatssekretär im Verteidigungsministerium Peter Wichert – wegen der Kundus-Affäre vom damaligen Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) entlassen – hat nun wieder eine Funktion im Ministerium. Guttenbergs Nachfolger Thomas de Maizière (CDU) stellte Wichert als Berater wieder ein – er sitzt jetzt im Beirat für Innere Führung. Das Ministerium bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der „Leipziger Volkszeitung“.

Guttenberg hatte den Staatssekretär sowie Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan Ende 2009 entlassen, weil er sich von ihnen nicht hinreichend über die Kundus-Affäre informiert fühlte. Bei dem auf deutschen Befehl erfolgten Bombardement zweier Tanklastzüge waren im September 2009 in der Nähe von Kundus (Afghanistan) mehr als 90 Menschen getötet worden. Später wurde der Vorwurf der Akten-Unterschlagung wieder zurückgenommen.

Wichert war unter verschiedenen Ministern fast 15 Jahre lang als Staatssekretär tätig. Bereits am vergangenen Dienstag bekam er von de Maizière die Ernennungsurkunde überreicht. Der Beirat für Innere Führung soll den Verteidigungsminister bei Fragen von Aufbau, Struktur und Haltung der Bundeswehr beraten. Insgesamt gehören dem bereits 1958 gegründeten Gremium 26 Mitglieder aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens an.

 

Bis denn dann.


Polen im Wettrüsten mit Nachbarstaaten

 

WASHINGTON – Während polnische Medien aktuell die Umstände ein wenig verdrehen indem sie behaupten, dass die USA Waffen an Polen verkaufen wollen, findet man in Washington schon ganz einfach heraus, dass Warschau trotz leerer Kassen und verschwundenen Renten erneut militärische Ausrüstung bei Lockheed Martin in Maryland für 2 Milliarden Zloty gekauft hat. Die Genehmigung zu dem Deal liegt nämlich dem US-Kongress bereits seit dem 2. Februar zur Prüfung vor und der hat 30 Tage Zeit hierüber zu entscheiden. Eine Ablehnung des Waffengeschäftes wird allgemein nicht erwartet.

Und nun müssen wir Sie einfach mal fragen, was denn Polen ohne wirkliche Feinde zum Bespiel mit 93 taktischen Sidewinder- Raketen vom Typ AIM-9X macht ausser damit ebenso sinnlose und nur herumstehende F-16 zu bestücken ? Weitere Exoten auf der uns bekannten Bestellliste sind 65 Raketen des Types AIM-120C-7, 42 Lenk- Bomben Paveway II GBU-49, 200 JDM Zielbomben (Joint Direct Attack Munition), 642 BLU-111 Bomben, 127 konventionelle Bomben vom Typ MK82 und vielerlei Spielzeug mehr.

Quelle: http://polskaweb.eu/warschau-kauft-erneut-waffen-in-den-usa-976486732.html


MUSTERSCHREIBEN ZUR GEZ – VERWEIGERUNG

 

- Am Beispiel einer Entgegnung auf ein Antwortschreiben der GEZ bezüglich einer vorangegangenen Aufforderung zur Darlegung ihrer Rechtsgrundlage –

Ihr, wie Sie wohl selber wissen, völlig unsinniges Schreiben geht gänzlich am Kern der Sache vorbei. Es darf als sicher gelten, daß dies Ihrerseits mit gezielter Absicht geschieht, hinter welcher sich Ihre Hilflosigkeit verbirgt anbetrachts der Rechtslage um das fortbestehende Deutsche Reich und die Nichtlegitimation der BRD, der sie nichts entgegenzusetzen haben – und auf die sich jetzt immer mehr Deutsche als Staatsangehörige eben dieses Deutschen Reiches berufen. Gerade auch der GEZ gegenüber.

Sie schreiben:

„Ihre Auffassung, Für Sie gelte der Gebührenstaatsvertrag nicht, entbehrt jeder Grundlage. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. 10. 1990 ist die Bundesrepublik alleiniger staatlicher Souverän auf ihrem Territorium. Ihre Einwendung der Exterritorialität ist deshalb nicht erheblich.“

Hier kann ich nicht umhin festzustellen, daß die Art und Weise geradezu einer Beleidigung gleichkommt, wie Sie mich hier mit einer ganz billigen Masche ganz offensichtlich für dumm verkaufen wollen. Hatte ich Ihnen doch in meinem vorausgegangenen Schreiben unwiderlegbar dargelegt, daß diese Wiedervereinigung Deutschlands (die ohnehin nur eine Teilwiedervereinigung gewesen wäre) niemals rechtswirksam vollzogen worden ist!

Aber sei´s drum: Ich werde die Gelegenheit nutzen, diese Entgegnung auf Ihr standartisiertes Formschreiben als Musterschreiben zu gestalten, welches dann wie schon das vorhergegangene im Internet weite Verbreitung finden wird als Anregung zur Nachahmung durch die rasant wachsende Zahl von Deutschen, welche in diesen Tagen deren Zusammenbruchs der BRD jede Legitimation über sich absprechen, indem sie sich ab sofort ausschließlich zu ihrem Staat und ihrer Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches bekennen.

Es geht um folgendes:

Bis 1990 hatte das Grundgesetz einen Geltungsbereich: den Artikel 23. Der wurde dann aber bereits vor „dem Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes“ – denn genau so wird die „Wiedervereinigung“ juristisch definiert – gestrichen. Diese Streichung wurde am 23. September 1990 im Bundesgesetzblatt als rechtswirksam vollzogen verkündet. Also auf jeden Fall VOR dem 3. Oktober 1990!

Das heißt, als am 3. Oktober 1990 die „Wiedervereinigung“ vollzogen werden sollte als „Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes“, da hat es diesen – bereits vorher rechtskräftig gestrichenen – Geltungsbereich des Grundgesetzes überhaupt nicht mehr gegeben!

Deshalb ist dieser Beitritt und ist damit die „Wiedervereinigung“ (die sowieso nur eine Teilwiedervereinigung gewesen wäre) nie rechtswirksam vollzogen worden; das Gebiet der DDR und damit die „neuen Bundesländer“ sind nie rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden! Das heißt, dort gilt kein Gesetz und keine Verordnung oder sonst irgendetwas der BRD – da dieses Gebiet ja wie geschildert niemals rechtswirksam Bestandteil der BRD geworden sein konnte.

Und auch für die „alte“ BRD selber ist die Lage klar: Nach der Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen Grundgesetzes war dieses Grundgesetz selber erloschen, da ein Gesetz ohne Geltungsbereich nirgendwo gilt. Und wenn ein Gesetz unbedingt einen in einem eigenen Artikel festgelegten Geltungsbereich haben muß, dann ist das ein Grundgesetz. Da auf diesem Grundgesetz alle andere Gesetze und Rechtsanwendungen gründen.
Da nun mit der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes dieses damit also selber und insgesamt erloschen ist, ist auch die gesamte auf diesem Grundgesetz gründende Rechtsordnung der BRD erloschen – da es keinen juristisch festgeschriebenen Geltungsbereich mehr dafür gibt.

Auch die neue Präambel des Grundgesetzes und die Neufassung des Artikels 146 zum Beispiel sind, wie alles, was nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes getan wurde, über einen rein faktischen Charakter hinaus rechtlich absolut bedeutungslos. Die BRD konnte da ja bereits nichts mehr rechtswirksam am Grundgesetz ändern, da die Rechtsgrundlage ihres rechtswirksamen Handelns in dem Moment insgesamt erloschen war, als die Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes als rechtskräftig vollzogen im Bundesgesetzblatt verkündet worden war – und das war am 23. September 1990 gewesen.

Alles, was danach durch die BRD geändert und getan wurde, hat nur rein faktischen Charakter, solange die BRD ihre Willkürherrschaft noch gegenüber dem über die wirkliche Rechtslage belogenen und betrogenen Deutschen Volk aufrechterhalten kann, ist aber von seiner Rechtswirksamkeit her nur heiße Luft.

Selbstverständlich konnte nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auch dessen Präambel nicht mehr rechtswirksam zur heutigen Form abgeändert werden. Geradezu absurd ist die Behauptung, dieses prosaische Vorwort könnte den Artikel zum Geltungsbereich ersetzen, denn: Wenn dem Grundgesetz, und das ist ja gerade im Hinblick auf die Unabdingbarkeit eines Geltungsbereichs das Entscheidende: „für“ die Bundesrepublik Deutschland dieses Grundgesetz konstituierend ein in einem eigenen Artikel bestimmter Geltungsbereich mitgegeben wurde, dann kann von dieser konstituierenden Bedingung des in einem eigenen Artikel festzulegenden Geltungsbereichs Zeit des Bestehens dieses Grundgesetzes „für“ die Bundesrepublik Deutschland nicht abgerückt werden. Schon gar nicht solange der konstituierende und damit unabänderlich unaufgebbare Elementarauftrag des Grundgesetzes nicht erfüllt wurde: Die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach dem im Artikel 116 als einziger Stelle im ganzen Grundgesetz dafür genannten Staatsgebiet vom 31.12.1937 und die VERFASSUNGSGEBUNG in FREIER SELBSTBESTIMMUNG durch das Deutsche Volk nach Artikel 146.

Das heißt: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes als eigener Artikel 23 (und nicht als Floskel im Vorwort) ist ein diesem konstituierend mitgegebener und über die Maßen entscheidend tragender, unaufgebbarer Bestandteil des Grundgesetzes „für“ die Bundesrepublik Deutschland und muß als solcher unter allen Umständen für alle Zeiten im Grundgesetz enthalten bleiben – bis dieses seine Aufgabe durch die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands erfüllt hat und von einer vom Deutschen Volk sich in freier Selbstbestimmung gegebenen Verfassung abgelöst wird.

Es ist rechtlich und in jeder Hinsicht absolut unmöglich, den ihm konstituierend mitgegebenen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, vor dem Beitritt aller Teile Gesamtdeutschlands zu streichen! Und selbst dann dürfte dieser Geltungsbereich eines Grundgesetzes „für“ die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich niemals gestrichen werden, sondern müßte auf die beigetretenen Gebiete erweitert als Geltungsbereich beibehalten werden.
Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar – unaufgebbar und unabänderlich – im Artikel 116 festgelegt: Es ist das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.
Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet dasGrundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!

Es ist also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!

Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll?

Das Grundgesetz sagt dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete!

Im, um was es hier ja geht, noch vor dem Beitritt der „neuen Bundesländer“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gestrichenen Geltungsbereich des Grundgesetzes (wodurch dieser Beitritt eben nicht mehr rechtswirksam vollzogen werden konnte) Artikel 23, hieß es auch unmißverständlich: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Es hieß dort also wohlgemerkt nicht: „im anderen Teil Deutschlands“ (vulgo der SBZ/DDR), sondern wortwörtlich: „in den anderen Teilen Deutschlands“. Diese anderen Teile (Plural) werden bestimmt durch Artikel 116: Grenzen vom 31.12.1937. Weil, wie unterdessen zur Genüge dargelegt wurde, ein Artikel, dem anderslautend zu entnehmen wäre, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist, sich nirgendwo im Grundgesetz findet oder jemals fand – aber andererseits ein Grundgesetz, dessen konstituierender Wesenskern im unaufgebbaren Auftrag zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Gesamtdeutschlands besteht, ganz unstrittig eine Stelle beinhalten muß, die verbindlich benennt, welches Gebiet unter diesem Gesamtdeutschland denn zu verstehen ist. Andernfalls wäre das Grundgesetz ja von Deppen verfaßt worden, und das wird wohl niemand annehmen wollen. Daß heute offensichtlich solche über dieses „wachen“, steht auf einem anderen Blatt.

Kommen wir nun auf den nie rechtswirksam vollzogenen Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zurück: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes hätte denn also bei einer rechtswirksam vollzogenen (Teil)Wiedervereinigung nach dem Beitritt des Gebietes der DDR um dieses Gebiet ERWEITERT werden müssen; er hätte niemals, und das auch noch VOR diesem Beitritt, GESTRICHEN werden dürfen – was ja das unglaubliche Narrenstück eines Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes NACH der Streichung dieses Geltungsbereiches als rechtswirksamen Vollzug völlig und absolut unmöglich machte.

Da das Gebiet der DDR aufgrund der durch die Sachlage gegebenen Unmöglichkeit niemals rechtswirksam der Bundesrepublik beigetreten ist und also niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik geworden ist, gilt dort auch kein Gesetz und keine Verordnung, gar nichts der BRD. Alles geschieht nur auf der Basis von Willkür, arglistiger Täuschung und Volksbetrug! – Ohne jede Rechtsgrundlage.

Und genau danach hatte ich Sie gefragt: Daß Sie mir Ihre vermeintliche Rechtsgrundlage benennen, indem Sie mir gerichtsverwertbar das Paradox erklären, wie das Gebiet der DDR am 3. Oktober 1990 einem am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr vorhandenem Geltungsbereich des Grundgesetzes rechtswirksam beigetreten sein soll.
Und diesen Nachweis von etwas Unmöglichem konnten Sie – selbstverständlich – nicht erbringen. Also fehlt Ihren Forderungen gegenüber mir in Thüringen jede Rechtsgrundlage.

In jedem Fall hat mir Ihr unsinniges und völlig am Kern der Sache vorbeigehendes Antwortschreiben Gelegenheit gegeben, abermals ein zur Veröffentlichung im Internet gedachtes Musterschreiben für bekennende Staatsangehörige des Deutschen Reiches zur allfälligen und vielfachen Nachahmung zu verfassen. Diesmal mit Schwerpunkt auf die niemals rechtswirksam vollzogene „Wiedervereinigung“ und das Erlöschen der Rechtsgrundlage der BRD insgesamt, durch Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen Grundgesetzes.
Also nicht nur in den niemals rechtwirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland gewordenen, falsch so benannten „neuen Bundesländern“ gibt es, von der des fortbestehenden Deutschen Reiches abgesehen, keine Rechtsgrundlage der BRD mehr, sondern auch in den „alten Bundesländern“ ist das so, durch die Streichung des Geltungsbereiches und damit der Gültigkeit des Grundgesetzes und damit der ganzen darauf gründenden Rechtsordnung.

Ihr nächstes Antwortschreiben, in welchem Sie mir die geforderte Darlegung Ihrer Rechtsgrundlage aufgrund Unmöglichkeit wieder nicht werden geben können, werde ich dann nutzen zu einer weiteren Entgegnung meinerseits, angelegt als Musterschreiben/Schulungsbrief zum Schwerpunkt „deutsche Staatsangehörigkeit nicht der `Bundesrepublik Deutschland´, sondern des Deutschen Reiches.“
Da wird dann zwingend dargelegt werden, daß die Staatssimulation BRD keine irgendwelchen „Staatsverträge“ z.B. über das Deutsche Volk als Zahlemann-Sklaven für die GEZ abschließen kann, da dieses Deutsche Volk eben keine deutsche Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland hat, sondern mit seiner alleinigen deutschen Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches Staatsvolk nicht der BRD, sondern des völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches ist.

Ihre Standartschreiben in dieser Sache kommen mir deshalb nicht ungelegen, geben sie mir doch die willkommene Gelegenheit, meine für den allgemeinen Gebrauch gedachten Musterschreiben gezielt daraufhin zu formulieren.

Ceterum censeo, werte Herrschaften von der GEZ: ich sage also nicht einfach, daß ich die Zahlung verweigere; ich verlange vielmehr ganz grundsätzlich, daß Sie mir zunächst Ihre vermeintliche Rechtsgrundlage dafür benennen. Und zwar indem sie mir gerichtlich bestätigt konkret belegen, wie die neuen Bundesländer denn das absolut Unmögliche vollbracht haben sollen, zum Vollzug der ohnehin falsch so bezeichneten Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 RECHTSWIRKSAM (nicht nur durch den Willkürakt eines ungeheuerlichen Großbetruges rein faktisch) dem Geltungsbereich eines Grundgesetzes beizutreten, den es am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr gab, da bereits längst vorher gestrichen und auch im Bundesgesetzblatt vom 23. September 1990 als erloschen verkündet und somit unumkehrbar rechtskräftig bestätigt.

Als mich zu diesem meinem alleinigen rechtmäßigen Staat bekennender Staatsangehöriger des Deutschen Reiches werde ich in dieser Sache nötigenfalls bis zu internationalen Gerichtsinstanzen gehen. In jedem Fall aber größtmöglichen öffentlichen Wirbel verursachen. Mit der griffigen Formel für die kommende Volkserhebung in zivilem Ungehorsam gegen das ungeliebte Regime gesagt: Ich bin nicht BRD – ich bin Deutsches Reich!
Wobei die tiefere Absicht darin besteht, die Sache um die Rechtslage in Deutschland möglichst große öffentliche Wellen schlagen zu lassen. Denn gerade in diesen Zeiten wachsender Wut im Volk auf die BRD und ihre antideutsche, nichts weniger als das Deutsche Volk abschaffende Überfremdungspolitik, wird das bei diesem – Staatsvolk des völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches – mit Sicherheit auf lebhaftes Interesse stoßen.
Die Aufnahembereitschaft für diese Dinge wächst im Volk genauso, wie dessen Wut auf das gegenwärtige Regime – und diese Wut gärt schon gewaltig…

Sie wartet förmlich darauf, kanalisiert zu werden zum Selbstbestimmungsbekenntnis eines sich im zivilen Ungehorsam erhebenden Deutschen Volkes, welches da lautet:

WIR SIND NICHT BRD – WIR SIND DEUTSCHES REICH!

Kommen Sie mir also nicht wieder in beleidigend blödsinniger Manier mit einer „Wiedervereinigung Deutschlands am 3. 10. 1990″ daher. Es wurde hier unumstößlich und im einzelnen dargelegt, wieso es diese „Wiedervereinigung“ als rechtswirksames Geschehen niemals gegeben hat; ebenso, weshalb es sich gegebenfalls auch nicht um eine Wiedervereinigung Deutschlands gehandelt hätte, sondern lediglich um eine Teilwiedervereinigung Westdeutschlands und Mitteldeutschlands – ohne die laut Grundgesetz und dessen dem Deutschen Volk als unaufgebbar garantierten Wiedervereinigungsauftrag unabtrennbar zum gesamtdeutschen Staatsterritorium gehörenden Gebiete Ostpreußens, Pommerns und Schlesiens in den Grenzen zum 31. 12. 1937.

Das, was Sie „Wiedervereinigung“ nennen, war wie dargelegt ein in ungeheurlichstem Maße krimineller Großbetrug am Deutschen Volk und am Grundgesetz – ein abscheulich verbrecherischer Akt rechtsvergewaltigender Willkür und betrügerischer Täuschung rein faktischen Charakters ohne jede Rechtswirksamkeit.
Diese rein faktische Bedeutung erlischt aber in dem Moment, da zunächst einzelne Deutsche und dann das Deutsche Volk, zum Bewußtsein seiner Staatsangehörigkeit des fortbestehenden Deutschen Reiches erwacht, diesen Betrug erkennen und der großbetrügerischen Staatssimulation BRD und ihrem Täuschungswerk die Legitimation über sich absprechen.
Das ist so, wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern: In dem Moment, da der Betrug vor dem Volk und vom Volk offen beim Namen genannt wird, ist es mit dem Betrug vorbei – und wird es auch mit dem Regime der BRD vorbei sein.

Das hält jetzt nichts und niemand mehr auf!

Nennen Sie mir also wie von mir gefordert Ihre Rechtsgrundlage, indem Sie mir gerichtsverwertbar belegen und schlüssig beweisen, wie einem nicht mehr vorhandenem Geltungsbereich des Grundgesetzes noch rechtswirksam beigetreten worden sein soll.

Solange diese Klärung nicht letztinstanzlich abgeschlossen ist, werde ich hinsichtlich der ungeklärten Lage aufgrund des hiermit schwebenden Verfahrens keine Zahlungen leisten.

In diesem Sinne:

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
eines freien und selbstbestimmten
DEUTSCHEN REICHS des DEUTSCHEN VOLKES!

Mit reichstreuen Grüßen!

Richard Wilhelm von Neutitschein


Wann wird Herr Graumann antworten?

Staatliche Selbstverwaltung Matthes Gerd
analog UN Resolution A/RES/ 56/83 und ICCPR Art.1(1)
Telefon: 0049 (0)039748 55884 Neuenkrug 20
17309 Viereck

Herrn
Dr. Dieter Graumann
Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland
Herrn
Stephan Kramer
Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland
Leo – Baeck – Haus
Postfach 04 02 07
10061 Berlin

Bei allen Personen werden die latent natürlichen Personen – nie die juristischen Personen angesprochen(c.d.m.).
Viereck, den 27.01.2012
Betr.: Einkommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934
hier: Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts

Sehr geehrter Dr. Graumann, sehr geehrter Herr Kramer,

das Einkommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934 ist mit der bedingungslosen Kapitulation des
Dritten Reiches ersatzlos untergegangen. Das ergibt sich aus folgendem:
Der Reichstag von 1933 als gesetzgebende Körperschaft konnte keine wirksamen Gesetze erlassen, da
die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine von der
Regierung begangene Gesetzwidrigkeit und Gewaltanwendung darstellt.

Das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 entsprach entgegen der Behauptung,
verfassungsgemäß zustande gekommen zu sein, in Wirklichkeit nicht den Erfordernissen eines
Parlamentsgesetzes, da es von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge des Ausschlusses von
82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte.
Seit der Wahl vom 05. März 1933 war der Reichstag also nicht in der Lage, gültige Reichsgesetze
entsprechend der Vorschrift des Art. 68 der Weimarer Reichsverfassung in der Fassung vom 11.08.1919
zu erlassen.

Das hat zur Folge, dass das Einkommensteuergesetz vom 24. Oktober 1934 im Geltungsbereich des
Bonner Grundgesetzes vom 23.05.1949 keine Rechtswirkung entfalten kann.
Der Bundesgesetzgeber in Gestalt des Bundestages und Bundesrates haben es bisher versäumt, ein
neues Einkommensteuergesetz zu erlassen.

Die Behörden arbeiten fälschlich noch mit dem
Einkommensteuergesetz vom 24.10.1934 mit der Unterschrift des Adlatus des Usurpators und Diktators
Adolf Hitler Graf Schwerin von Krosigk, der am 14. April 1949 u. a. wegen Plünderung des Eigentums
deportierter Juden durch die Finanzämter zu zehn Jahren Haft als Kriegsverbrecher verurteilt wurde.
Daran ändern auch die erlassenen Änderungsgesetze nichts, da ersatzlos untergegangene Gesetze und
Verordnungen nicht mit Hilfe von Änderungsgesetzen wieder Gesetzeskraft erlangen können.

Auf diese Rechtslage hat mit bindender Wirkung für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen
das Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D`Occupation Rastatt als oberste Instanz auch für die
übrigen Alliierten mit Urteil vom 06.01.1947 wie folgt hingewiesen:
Das vorerwähnte Urteil (red. Anmerkung: LG Offenburg vom 29.11.1946, 1 Js 980/46) wird
infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, dass die vom Tribunal Gènèral geltend
gemachten und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und
Verwaltungsinstanzen bindend sind.

Die tragenden Gründe für diese höchstrichterliche rechtsetzende Entscheidung lauten wie folgt:
„In weiterer Erwägung, dass das Gericht [red. Anmerkung: Landgericht Offenburg in seiner
Entscheidung 1 Js 980/46] zu Unrecht behauptet hat, dass die Hitlerregierung bis zum 14.07.1933
verfassungsmäßig war, dass im Gegenteil feststeht, dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933
unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene
Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom
23.03.1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem
Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten
Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller
Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und
normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.“

„In Erwägung, dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21.03.1933 sich auf ein
Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis,
das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“
Diese Rechtslage hat sich bis heute nicht geändert. Entscheidend ist das „Zweite Gesetz über die
Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom
23.11.2007.“ Dort sind in Artikel 4 „Bereinigung des Besatzungsrechts“ unter § 3 die Folgen der
Aufhebung eindeutig geregelt. Dort heißt es:
„Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der
Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,
bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils
des Überleitungsvertrages [vom 26.05.1952] fort.“

Gemäß Art. 139 Grundgesetz sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte
einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes auf Dauer gehindert, diese Rechtslage zu ändern oder
aufzuheben.

Da die Feststellung des Tribunal Général vom 06.01.1947, dass sowohl der Reichstag als auch die
Reichsregierung seit dem 05.03.1933 nicht von der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919
legitimiert waren, mit bindender gesetzlicher Kraft vom damaligen Souverän im deutschen
Rechtssystem verankert worden ist, hat sie bis heute und weiterhin gemäß Artikel 139 Grundgesetz
Bindewirkung für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen.

Das Tribunal Général hatte keine Veranlassung, neben den Gerichten und Verwaltungsbehörden auch
den Gesetzgeber zu erwähnen, da er selbst gesetzgeberische Kraft hatte. Die Verpflichtung des
Bundesgesetzgebers in die vom Tribunal Général unwiderruflich ausgesprochene Bindewirkung der
Feststellung, dass sowohl der Reichstag als auch die Reichsregierung seit dem 05.03.1933 nicht von
der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919 legitimiert waren, ist erst im Überleitungsvertrag vom
26.05.1952 ergänzt worden.

In seiner gem. § 31 Abs. 1 BerfGG alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle
Behörden und Gerichte zwingend bindende Entscheidung vom 14.02.1968 BverfGE 23, 98 hat das
BverfG sich zum „Unrecht, das gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt“, im 3. Leitsatz
wie folgt geäußert:
„Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt,
wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“

Das bedeutet, dass das gesamte vom NS – Regime kodifizierte Recht Unrecht bleibt. Hierzu kommt,
dass das gesamte vom NS – Regime kodifizierte Recht durch das für ganz Deutschland für verbindlich
erklärte Urteil des Tribunal Général vom 16.01.1947 aufgehoben worden ist.
Die heute noch alle drei Gewalten bindende Entscheidung des Tribunal Général vom 06.01.1947 ist zu
respektieren und das nicht mehr existierende Einkommensteuergesetz vom 24. Oktober 1934 ist
aufzuheben und nicht mehr anzuwenden.

Ich bitte das Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium in geeigneter Form in Kenntnis zu
setzen.

Dem Unterzeichner ist jedenfalls durch das willkürliche Handeln (Erhebung von Einkommensteuern auf
der Grundlage des Einkommensteuergesetzes vom Oktober 1934) einzelner Bediensteter beim
Finanzamt Pasewalk ein Schaden entstanden, u. a. wegen des willkürlichen Erlasses ungültiger und
nichtiger Pfändungs- und Einziehungsverfügungen, ohne dass hierzu noch gesetzliche Grundlagen
bestehen. Der Leiter dieser vermeintlichen Behörde hat sich aufgrund seiner mangelnden Schulung
seiner Mitarbeiter/innen über die Anwendung gültigen und ungültigen Rechtes und dem hiermit
einhergehenden Organisationsversagen und –verschulden persönlich haftbar und somit
schadenersatzpflichtig gemacht.

Der Unterzeichner wird durch Plünderung seines Eigentums durch das
Finanzamt Pasewalk (so erging es im Dritten Reich unseren jüdischen Mitbürgern) in den
wirtschaftlichen Ruin getrieben und ist damit in seiner Existenz gefährdet. Es wird ihm unterstellt, ein
Gewerbe zu betreiben, was nicht der Fall ist. Er wird zur Einlassung unter Androhung von
Zwangsmaßnahmen genötigt (Abgabe einer Einkommensteuererklärung). Dies ist, sehr geehrte Herren,
m. E. Faschismus in Reinkultur!

Ein Gesetz das nicht in Kraft ist bzw. in Kraft getreten ist, kann nicht nur nicht angewendet werden,
seine Anwendung verbietet sich.

Dem Grundgesetz verpflichtete Amtsträger in Gestalt von Bundes- und Landesbeamten sowie Richtern
und Staatsanwälten, die trotz ihres geleisteten Amtseides auf das Grundgesetz als ranghöchste
Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland untergegangene Nazi – Gesetze und Nazi –
Rechtsverordnungen nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als „materiell mit dem Bonner
Grundgesetz vereinbar“ halten und erklären und diese dann auch grundgesetzwidrig weiter anwenden,
sind als Grundgesetzfeinde (=Verfassungsfeinde) und als solche aus ihren übertragenen Ämtern
unverzüglich zu entfernen, bieten sie doch keine Garantie für ihr bedingungsloses Eintreten für die
freiheitlich – demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, spätestens dann,
wenn sie mit der Materie konfrontiert und auf diese Weise auch bösgläubig gemacht worden sind.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich in besonderer Weise für die Wiedergutmachung des
nationalsozialistischen Unrechts in Deutschland erfolgreich eingesetzt.

Im Interesse aller Bewohner des Bundesgebietes möchte ich Sie bitten sich dafür einzusetzen, dass das
von den Faschisten im Oktober 1934 erlassene Einkommensteuergesetz keine Rechtswirkung in der
Bundesrepublik Deutschland mehr entfalten kann.

Ihrer Stellungnahme sehe ich gerne entgegen.

Hochachtungsvoll
Matthes, Gerd
Unterschrift gem. EU – Annex doc 10111/06 und UN Resolution A/RES/56/83

 

Original: http://www.deuww.de/Zentralrat%20der%20Juden%20in%20D%20Entwurf_.pdf


Bundesrepublik kein Staat! Der Staat ist das Deutsche Reich.

Veröffentlicht am 5. Februar 2012 by staseve

von Ramona Berger übersetzt vom Englischen ins Deutsche,
das Gerichtsurteil des internationalen Gerichtshofes in Den Haag.

Der Gerichtshof hat Geschichte geschrieben!

Sprach am 3.2.2012 auch mit live Übertragung internationales Recht.
Welches noch einmal deutlich macht das die Bundesrepublik kein nationaler Staat ist.
Die Bundesrepublik geniesst Immunität, hat es nicht inne, das bedeutet rechtlich gesehen,
das sie (Ítalien) nicht national Staat gegen Staat klagen können.
Ein eindeutiger Beweis dafür das die Bundesrepublik tatsächlich kein souveräner Staat ist,
das das Deutsche Reich weiterhin existent ist, dass das Deutsche Reich sich den Menschenrechten verpflichtet hat und dass das Deutsche Reich nicht dieses ist, was hier in der Bundesrepublik manipulativ an die Deutschen weiter gegeben wird.
Das Deutsche Reich besteht fort, ist mangels Organisation und nationalem Bewusstsein derzeit nicht handlungsfähig.
Somit können leider diese Tatbestände noch nicht unter nationalem Recht aufgeklärt werden.

Anmerkung: Wenn im Video BRD gesprochen wird ist natürlich die Treuhandverwaltung der Alliierten Bundesrepublik nach Artikel 48 der Haager Landkriegsordnung gemeint. Die BRD alt ist am 18. Juli 1990 aufgehoben worden. Mit dem 29.09.1990 wurde durch das Postliminium im 2plus4 Vertrag das Alliierte unsichtbar und die Treuhandverwaltung Bundesrepublik wird direkt aus den Botschaften der USA, Großbritannien, Frankreich und Russland gesteuert. Wobei nur die drei Mächte finanziell derzeit den Artikel 48 und 49 Haager Landkriegsordnung im Auftrag der vier Mächte umsetzen bis zu einem Friedensvertrag.Das Urteil bestätigt die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2/1973 und das Restitutsionsgericht der Amerikaner vom 25.01.1951 wird aber bedeutend deutlicher wie die Rechtslage ist.

Eigener Bericht -staseve- vom 04.02.2012 – Youtube vom 04.02.2012 – Hochgeladen von Zottanna am 04.02.2012


Was ist ACTA?


Deutsche Justiz zeigt immer mehr dass Sie keine ist – Der Wilde Westen fängt in Dortmund an

 

 

 

 

 

 

 

Leipzig/Dortmund. Rechtsanwalt Ramm hat uns eine E-Mail zugeleitet. Es wird immer grotesker. Jetzt fasst ein „Gericht“ schon einen Beschluss eine Klage nicht anzunehmen gegen alle justiziablen Regeln, natürlich wie immer ohne Unterschrift. Allerdings das wilde daran ist nicht dass man keinen Handelsvertrag schliessen will, sondern dass sich der Beschlussfassende nichtmal mehr als Richter tituliert. Aber lesen Sie selbst – Mail von Herrn Ramm im Anschluss die Verweigerung der deutschen Justiz sich sachlich der Angelegenheit zu stellen:

Mail von Herrn Ramm:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei überreiche ich Neuigkeiten in Sachen Selbstverwaltung Lothar Rohling
./. Dr. Kollenberg u.a. (Merkel & Co.) mit der Bitte diesen willkürlichen
gegen die Menschenrechte des Klägers verstoßenden Beschluss durch einen
exekutiv und somit legislativ abhängigen Richter, sowie sich die
Richterschaft durch die seit Jahren bekannte Veröffentlichung des Deutschen
Richterbundes selbst sieht (http://www.drb.de/cms/index.php?id=552), was
wiederum dem Art. 20 Abs. 3 GG und dem diesbzgl. geleisteten Richtereid
widerspricht, zu verteilen.

Das Gericht verweigert die Zustellung der Klage entgegen der von der
BRD-Deutschen Gerichtsbarkeit als gültig erachteten ZPO und entgegen der
Rechte des Klägers aus Art. 19 Abs. 4 GG. Es gibt keine Vorschrift, die dem
ablehnenden Richter dies gestattet, insbesondere läuft seine Begründung dem
uneinschränkbaren Recht des Klägers, sofern es sich nicht nur um die
formellen Anforderungen einer Klageschrift handelt, aus Art. 19 Abs. 4 GG
tatsächlich zuwider.

„Der Zugang zu den staatlichen Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus
Sachgründen nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden.“ – (BVerfGE 40,
272/274 f; 60, 253/269; 69, 381/385 f.).

Zustellungsverweigerung ist lediglich bei ausländischen Klagen i.S.d. HZÜ
(Haager Zustellungsübereinkommen) durch Deutsche Behörden zulässig.

Bei dem Beschluss des Richters am Amtsgericht Dortmund Stein, abgesehen von
den Formfehlern des zugestellten Beschlusses, dürfte es sich um mehr als nur
eine möglicherweise vielleicht nur vorliegende Rechtsbeugung handeln, denn
es wird hier an den fundamentalen Säulen der Rechtsordnung der Verwaltung
der Vereinten Deutschen Wirtschaftsgebiete gerüttelt, einmal ganz abgesehen
von dem Sprachgebrauch des Richters am Amtsgericht Dortmund Stein in seiner
Begründung des Beschlusses, die eines Richters nicht würdig sein dürfte, und
dass es sich bei der hier vorliegenden Begründung noch nicht einmal um eine
den Anforderungen entsprechende Begründung eines Beschlusses handelt, es
zudem keinen „Justizgewährungsanspruch“, sondern nur einen
Justizgewährleistungsanspruch gibt.

Jedenfalls zeigt dieser Beschluss ganz deutlich, dass die Demokratie und die
Rechtstaatlichkeit in der Verwaltung der Vereinten Deutschen
Wirtschaftsgebiete BRD
(http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf)
nicht nur in Gefahr ist, sondern vielmehr mittlererweile schon fast
vollständig beseitigt zu sein scheint.

Linken Politikerinnen wie Frau Christin Löchner befürworten, verherrlichen
gar ganz öffentlich in Mails den Volkstod der Deutschen, Richterinnen und
Richter halten sich noch nicht einmal mehr an das eigene von ihnen
angepriesene als gültig erachtete Recht, Staatsanwaltschaften gehen gegen
jeden mit Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung vor, die ihre Meinung, die
Wahrheit von sich geben, Richterinnen und Richter leiten gegen diesen
Personenkreis Betreuungsverfahren ein, lassen diese Personen im Zweifel
sogar über Machtmissbrauch ohne ein korrektes Verfahren gleich mit Beschluss
in der Psychiatrie einweisen, arbeiten mit Banken, insbesondere mit
Sparkassen zusammen und ziehen unverhohlen zu Gunsten der Banken
Zwangsversteigerungsverfahren durch, gestützt durch die letzte und nächst
höhere Instanz, der Landgerichte, dies sogar über Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger, die keine Richter sind, im Gegensatz zu Amtsrichtern aber
über Millionen Immobiliarvermögen verfügen dürfen, der Richter hier durch
Gegenstandswerte in Höhe von 5.000,00 Euro beim Amtsgericht aber geschützt
ist, sich zudem darüber freut, dass er bei fehlerhaften
Zwangsversteigerungsverfahren nicht persönlich haften muss, sondern die
Rechtspfleger, die sich über den vorliegenden Zustand noch nicht einmal
Gedanken machen, da sie ja sowieso zur eigenen Vorteilsnahme eher zugunsten
der Banken handeln. Man stelle sich einmal vor, die Banken würden den
Rechtspflegern die Darlehen kündigen und sie nun auch zwangsversteigern
lassen!

Was seit Jahren, seit den Bundesbereinigungsgesetzen, seit zwei Jahren immer
vermehrter geschieht, steigert sich Ende 2011, insbesondere seit Anfang 2012
für den ohnehin schon gebeutelten Bürger nunmehr ins Unermessliche.

Die Zeit der Argumentation, des Wortes scheint nunmehr auch vorbei zu sein,
denn die Justiz will es nicht erhören. Sie schaut vorsätzlich weg! Hat die
Justiz nach den Gewaltaktionen in Viersen und Dachau, bei denen Menschen
umgekommen sind, immer noch nichts gelernt, nichts begriffen? Haben die
Damen und Herren Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte, Polizistinnen und Polizisten etwas immer noch nicht gemerkt,
wenn sie so weiter machen, möglicherweise schon demnächst die Nächsten zu
sein? Anscheinend nicht! Das Chaos ist ja sogar von den Bankern, Politikern
und der Justiz erwünscht!

Wenn es die vermeintlichen legitimierten Staatsdiener nicht bald begreifen,
dürfen sie sich nicht wundern, wenn die Macht des Wortes versiegt und der
Zorn des Volkes mit aller Gewalt auf Sie nieder schlägt, für die, die es
überleben, symbolisch vielleicht mit einer Art Nürnberg 2.0, nur dass
diesmal die wahren Täter, die wahren Volksverräter, die wahren Nazis und die
wahren Faschisten vor einem diesmal Deutschen Kriegsverbrecher Tribunal
stehen werden!

Diejenigen, die sich auf ihr Geburtsrecht und ihre Menschenrechte beziehen,
eine Staatsbürgerschaft und die Vermeidung der eigenen Ausplünderung wollen,
werden ausgerechnet von denjenigen als Nazis bezeichnet, die diesen Namen
tatsächlich verdient haben und den Faschismus, die Verschmelzung von Staat
und Wirtschaft, von Politik und Kapital, mehr ausleben und vorsätzlich
vorantreiben als die Nationalsozialisten und Faschisten es in ihrer
Blütezeit ausgelebt haben, gar ausleben wollten.

Ich möchte zum Wohle aller nur hoffen, dass es nicht zu der von Herrn
Hochhuths angesprochenen sozialen Revolution der Jüngeren kommt, die seiner
Meinung nach nur noch mit Gewalt durchgesetzt werden kann. Ich möchte
hoffen, dass dies auf friedlichem Wege geschieht und Deutschland dabei bei
den derzeit überall auf der Erde immer mehr aufkommenden gewalttätigen
Konflikten eine wahr- und ehrhafte Vorreiterrolle auf der Welt spielt.

Es ist einfach traurig, was aus diesem Lande geworden ist, dem Land der
Dichter und Denker, dem Lande, dass u.a. durch Bismarcks Arbeit für eine
Deutsche Einheit, eine Blütezeit erfahren hatte, dass sich trotz der
verlorenen beiden Weltkriege immer wieder selbst wirtschaftlich und
kulturell erholt und nach Vorne gebracht hat.

Deutschland verkommt immer mehr zu einer selbstgefälligen, mafiösen und
rechtsfreien Nation, in der jeder meint, machen zu können, was er möchte
oder einfach nur noch wegschaut, insbesondere die Politik und die durch sie
gesteuerte Judikative und Exekutive, noch dazu gestützt und gesteuert durch
die Banken! Es verkommt zu einer Nation, in der Menschen leben, die nur noch
einen Schatten ihrer selbst darstellen, die unter der Knute des Geldes und
der Macht einiger Weniger nur noch deren Sklaven ohne Ketten darstellen,
dies aber noch viel schlimmer dazu, ohne es selbst zu bemerken! Vollendet
ist dieser Schritt, wenn der elektronische Geldverkehr ab Oktober 2012 an
die Stelle des Bargeldes tritt!

Ich möchte hoffen, dass die Justiz und die Exekutive endlich erwacht und dem
Treiben der Politiker und Bankster mit dem Volke endlich ein Ende bereitet!
Jeder hat eine zweite Chance verdient, dies gilt auch für Richter,
Staatsanwälte etc. wie auch meine Kollegen, die den Kopf eher aus Angst wie
ein Vogelstrauss mehr im Sande verstecken, als redlich, wie es nach der
Organformel für Rechtsanwälte ihre eigentliche Pflicht ist, gegen diese
Strukturen vorzugehen.

Doch ergreifen kann man sie nur einmal, eine dritte Chance werden sie mit
Sicherheit nicht mehr bekommen!

Ramm

Jetzt wirds krass der „Richter“ schreibt unten nicht mehr hin, dass er „Richter “ ist:

„Beschluss Amtsgericht Dortmund“

Das Lustigste ist, der Kläger soll noch zahlen weil die handelnden und vom sogenannten Steuerzahler bezahlten Personen am Handelsgericht „Amtsgericht Dortmund“ Angst haben vor dem eigenen Volk und seine eigenen Gesetze dabei bricht. Das ist die Bankrotterklärung der Treuhandverwaltung Bundesrepublik!

 

Original und Kommentare: http://staseve.wordpress.com/2012/01/29/deutsche-justiz-zeigt-immer-mehr-dass-sie-keine-ist-der-wilde-westen-fangt-in-dortmund-an/


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