- Am Beispiel einer Entgegnung auf ein Antwortschreiben der GEZ bezüglich einer vorangegangenen Aufforderung zur Darlegung ihrer Rechtsgrundlage –
Ihr, wie Sie wohl selber wissen, völlig unsinniges Schreiben geht gänzlich am Kern der Sache vorbei. Es darf als sicher gelten, daß dies Ihrerseits mit gezielter Absicht geschieht, hinter welcher sich Ihre Hilflosigkeit verbirgt anbetrachts der Rechtslage um das fortbestehende Deutsche Reich und die Nichtlegitimation der BRD, der sie nichts entgegenzusetzen haben – und auf die sich jetzt immer mehr Deutsche als Staatsangehörige eben dieses Deutschen Reiches berufen. Gerade auch der GEZ gegenüber.
Sie schreiben:
„Ihre Auffassung, Für Sie gelte der Gebührenstaatsvertrag nicht, entbehrt jeder Grundlage. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. 10. 1990 ist die Bundesrepublik alleiniger staatlicher Souverän auf ihrem Territorium. Ihre Einwendung der Exterritorialität ist deshalb nicht erheblich.“
Hier kann ich nicht umhin festzustellen, daß die Art und Weise geradezu einer Beleidigung gleichkommt, wie Sie mich hier mit einer ganz billigen Masche ganz offensichtlich für dumm verkaufen wollen. Hatte ich Ihnen doch in meinem vorausgegangenen Schreiben unwiderlegbar dargelegt, daß diese Wiedervereinigung Deutschlands (die ohnehin nur eine Teilwiedervereinigung gewesen wäre) niemals rechtswirksam vollzogen worden ist!
Aber sei´s drum: Ich werde die Gelegenheit nutzen, diese Entgegnung auf Ihr standartisiertes Formschreiben als Musterschreiben zu gestalten, welches dann wie schon das vorhergegangene im Internet weite Verbreitung finden wird als Anregung zur Nachahmung durch die rasant wachsende Zahl von Deutschen, welche in diesen Tagen deren Zusammenbruchs der BRD jede Legitimation über sich absprechen, indem sie sich ab sofort ausschließlich zu ihrem Staat und ihrer Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches bekennen.
Es geht um folgendes:
Bis 1990 hatte das Grundgesetz einen Geltungsbereich: den Artikel 23. Der wurde dann aber bereits vor „dem Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes“ – denn genau so wird die „Wiedervereinigung“ juristisch definiert – gestrichen. Diese Streichung wurde am 23. September 1990 im Bundesgesetzblatt als rechtswirksam vollzogen verkündet. Also auf jeden Fall VOR dem 3. Oktober 1990!
Das heißt, als am 3. Oktober 1990 die „Wiedervereinigung“ vollzogen werden sollte als „Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes“, da hat es diesen – bereits vorher rechtskräftig gestrichenen – Geltungsbereich des Grundgesetzes überhaupt nicht mehr gegeben!
Deshalb ist dieser Beitritt und ist damit die „Wiedervereinigung“ (die sowieso nur eine Teilwiedervereinigung gewesen wäre) nie rechtswirksam vollzogen worden; das Gebiet der DDR und damit die „neuen Bundesländer“ sind nie rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden! Das heißt, dort gilt kein Gesetz und keine Verordnung oder sonst irgendetwas der BRD – da dieses Gebiet ja wie geschildert niemals rechtswirksam Bestandteil der BRD geworden sein konnte.
Und auch für die „alte“ BRD selber ist die Lage klar: Nach der Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen Grundgesetzes war dieses Grundgesetz selber erloschen, da ein Gesetz ohne Geltungsbereich nirgendwo gilt. Und wenn ein Gesetz unbedingt einen in einem eigenen Artikel festgelegten Geltungsbereich haben muß, dann ist das ein Grundgesetz. Da auf diesem Grundgesetz alle andere Gesetze und Rechtsanwendungen gründen.
Da nun mit der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes dieses damit also selber und insgesamt erloschen ist, ist auch die gesamte auf diesem Grundgesetz gründende Rechtsordnung der BRD erloschen – da es keinen juristisch festgeschriebenen Geltungsbereich mehr dafür gibt.
Auch die neue Präambel des Grundgesetzes und die Neufassung des Artikels 146 zum Beispiel sind, wie alles, was nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes getan wurde, über einen rein faktischen Charakter hinaus rechtlich absolut bedeutungslos. Die BRD konnte da ja bereits nichts mehr rechtswirksam am Grundgesetz ändern, da die Rechtsgrundlage ihres rechtswirksamen Handelns in dem Moment insgesamt erloschen war, als die Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes als rechtskräftig vollzogen im Bundesgesetzblatt verkündet worden war – und das war am 23. September 1990 gewesen.
Alles, was danach durch die BRD geändert und getan wurde, hat nur rein faktischen Charakter, solange die BRD ihre Willkürherrschaft noch gegenüber dem über die wirkliche Rechtslage belogenen und betrogenen Deutschen Volk aufrechterhalten kann, ist aber von seiner Rechtswirksamkeit her nur heiße Luft.
Selbstverständlich konnte nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auch dessen Präambel nicht mehr rechtswirksam zur heutigen Form abgeändert werden. Geradezu absurd ist die Behauptung, dieses prosaische Vorwort könnte den Artikel zum Geltungsbereich ersetzen, denn: Wenn dem Grundgesetz, und das ist ja gerade im Hinblick auf die Unabdingbarkeit eines Geltungsbereichs das Entscheidende: „für“ die Bundesrepublik Deutschland dieses Grundgesetz konstituierend ein in einem eigenen Artikel bestimmter Geltungsbereich mitgegeben wurde, dann kann von dieser konstituierenden Bedingung des in einem eigenen Artikel festzulegenden Geltungsbereichs Zeit des Bestehens dieses Grundgesetzes „für“ die Bundesrepublik Deutschland nicht abgerückt werden. Schon gar nicht solange der konstituierende und damit unabänderlich unaufgebbare Elementarauftrag des Grundgesetzes nicht erfüllt wurde: Die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach dem im Artikel 116 als einziger Stelle im ganzen Grundgesetz dafür genannten Staatsgebiet vom 31.12.1937 und die VERFASSUNGSGEBUNG in FREIER SELBSTBESTIMMUNG durch das Deutsche Volk nach Artikel 146.
Das heißt: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes als eigener Artikel 23 (und nicht als Floskel im Vorwort) ist ein diesem konstituierend mitgegebener und über die Maßen entscheidend tragender, unaufgebbarer Bestandteil des Grundgesetzes „für“ die Bundesrepublik Deutschland und muß als solcher unter allen Umständen für alle Zeiten im Grundgesetz enthalten bleiben – bis dieses seine Aufgabe durch die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands erfüllt hat und von einer vom Deutschen Volk sich in freier Selbstbestimmung gegebenen Verfassung abgelöst wird.
Es ist rechtlich und in jeder Hinsicht absolut unmöglich, den ihm konstituierend mitgegebenen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, vor dem Beitritt aller Teile Gesamtdeutschlands zu streichen! Und selbst dann dürfte dieser Geltungsbereich eines Grundgesetzes „für“ die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich niemals gestrichen werden, sondern müßte auf die beigetretenen Gebiete erweitert als Geltungsbereich beibehalten werden.
Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar – unaufgebbar und unabänderlich – im Artikel 116 festgelegt: Es ist das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.
Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet dasGrundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!
Es ist also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!
Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll?
Das Grundgesetz sagt dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete!
Im, um was es hier ja geht, noch vor dem Beitritt der „neuen Bundesländer“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gestrichenen Geltungsbereich des Grundgesetzes (wodurch dieser Beitritt eben nicht mehr rechtswirksam vollzogen werden konnte) Artikel 23, hieß es auch unmißverständlich: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Es hieß dort also wohlgemerkt nicht: „im anderen Teil Deutschlands“ (vulgo der SBZ/DDR), sondern wortwörtlich: „in den anderen Teilen Deutschlands“. Diese anderen Teile (Plural) werden bestimmt durch Artikel 116: Grenzen vom 31.12.1937. Weil, wie unterdessen zur Genüge dargelegt wurde, ein Artikel, dem anderslautend zu entnehmen wäre, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist, sich nirgendwo im Grundgesetz findet oder jemals fand – aber andererseits ein Grundgesetz, dessen konstituierender Wesenskern im unaufgebbaren Auftrag zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Gesamtdeutschlands besteht, ganz unstrittig eine Stelle beinhalten muß, die verbindlich benennt, welches Gebiet unter diesem Gesamtdeutschland denn zu verstehen ist. Andernfalls wäre das Grundgesetz ja von Deppen verfaßt worden, und das wird wohl niemand annehmen wollen. Daß heute offensichtlich solche über dieses „wachen“, steht auf einem anderen Blatt.
Kommen wir nun auf den nie rechtswirksam vollzogenen Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zurück: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes hätte denn also bei einer rechtswirksam vollzogenen (Teil)Wiedervereinigung nach dem Beitritt des Gebietes der DDR um dieses Gebiet ERWEITERT werden müssen; er hätte niemals, und das auch noch VOR diesem Beitritt, GESTRICHEN werden dürfen – was ja das unglaubliche Narrenstück eines Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes NACH der Streichung dieses Geltungsbereiches als rechtswirksamen Vollzug völlig und absolut unmöglich machte.
Da das Gebiet der DDR aufgrund der durch die Sachlage gegebenen Unmöglichkeit niemals rechtswirksam der Bundesrepublik beigetreten ist und also niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik geworden ist, gilt dort auch kein Gesetz und keine Verordnung, gar nichts der BRD. Alles geschieht nur auf der Basis von Willkür, arglistiger Täuschung und Volksbetrug! – Ohne jede Rechtsgrundlage.
Und genau danach hatte ich Sie gefragt: Daß Sie mir Ihre vermeintliche Rechtsgrundlage benennen, indem Sie mir gerichtsverwertbar das Paradox erklären, wie das Gebiet der DDR am 3. Oktober 1990 einem am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr vorhandenem Geltungsbereich des Grundgesetzes rechtswirksam beigetreten sein soll.
Und diesen Nachweis von etwas Unmöglichem konnten Sie – selbstverständlich – nicht erbringen. Also fehlt Ihren Forderungen gegenüber mir in Thüringen jede Rechtsgrundlage.
In jedem Fall hat mir Ihr unsinniges und völlig am Kern der Sache vorbeigehendes Antwortschreiben Gelegenheit gegeben, abermals ein zur Veröffentlichung im Internet gedachtes Musterschreiben für bekennende Staatsangehörige des Deutschen Reiches zur allfälligen und vielfachen Nachahmung zu verfassen. Diesmal mit Schwerpunkt auf die niemals rechtswirksam vollzogene „Wiedervereinigung“ und das Erlöschen der Rechtsgrundlage der BRD insgesamt, durch Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen Grundgesetzes.
Also nicht nur in den niemals rechtwirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland gewordenen, falsch so benannten „neuen Bundesländern“ gibt es, von der des fortbestehenden Deutschen Reiches abgesehen, keine Rechtsgrundlage der BRD mehr, sondern auch in den „alten Bundesländern“ ist das so, durch die Streichung des Geltungsbereiches und damit der Gültigkeit des Grundgesetzes und damit der ganzen darauf gründenden Rechtsordnung.
Ihr nächstes Antwortschreiben, in welchem Sie mir die geforderte Darlegung Ihrer Rechtsgrundlage aufgrund Unmöglichkeit wieder nicht werden geben können, werde ich dann nutzen zu einer weiteren Entgegnung meinerseits, angelegt als Musterschreiben/Schulungsbrief zum Schwerpunkt „deutsche Staatsangehörigkeit nicht der `Bundesrepublik Deutschland´, sondern des Deutschen Reiches.“
Da wird dann zwingend dargelegt werden, daß die Staatssimulation BRD keine irgendwelchen „Staatsverträge“ z.B. über das Deutsche Volk als Zahlemann-Sklaven für die GEZ abschließen kann, da dieses Deutsche Volk eben keine deutsche Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland hat, sondern mit seiner alleinigen deutschen Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches Staatsvolk nicht der BRD, sondern des völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches ist.
Ihre Standartschreiben in dieser Sache kommen mir deshalb nicht ungelegen, geben sie mir doch die willkommene Gelegenheit, meine für den allgemeinen Gebrauch gedachten Musterschreiben gezielt daraufhin zu formulieren.
Ceterum censeo, werte Herrschaften von der GEZ: ich sage also nicht einfach, daß ich die Zahlung verweigere; ich verlange vielmehr ganz grundsätzlich, daß Sie mir zunächst Ihre vermeintliche Rechtsgrundlage dafür benennen. Und zwar indem sie mir gerichtlich bestätigt konkret belegen, wie die neuen Bundesländer denn das absolut Unmögliche vollbracht haben sollen, zum Vollzug der ohnehin falsch so bezeichneten Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 RECHTSWIRKSAM (nicht nur durch den Willkürakt eines ungeheuerlichen Großbetruges rein faktisch) dem Geltungsbereich eines Grundgesetzes beizutreten, den es am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr gab, da bereits längst vorher gestrichen und auch im Bundesgesetzblatt vom 23. September 1990 als erloschen verkündet und somit unumkehrbar rechtskräftig bestätigt.
Als mich zu diesem meinem alleinigen rechtmäßigen Staat bekennender Staatsangehöriger des Deutschen Reiches werde ich in dieser Sache nötigenfalls bis zu internationalen Gerichtsinstanzen gehen. In jedem Fall aber größtmöglichen öffentlichen Wirbel verursachen. Mit der griffigen Formel für die kommende Volkserhebung in zivilem Ungehorsam gegen das ungeliebte Regime gesagt: Ich bin nicht BRD – ich bin Deutsches Reich!
Wobei die tiefere Absicht darin besteht, die Sache um die Rechtslage in Deutschland möglichst große öffentliche Wellen schlagen zu lassen. Denn gerade in diesen Zeiten wachsender Wut im Volk auf die BRD und ihre antideutsche, nichts weniger als das Deutsche Volk abschaffende Überfremdungspolitik, wird das bei diesem – Staatsvolk des völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches – mit Sicherheit auf lebhaftes Interesse stoßen.
Die Aufnahembereitschaft für diese Dinge wächst im Volk genauso, wie dessen Wut auf das gegenwärtige Regime – und diese Wut gärt schon gewaltig…
Sie wartet förmlich darauf, kanalisiert zu werden zum Selbstbestimmungsbekenntnis eines sich im zivilen Ungehorsam erhebenden Deutschen Volkes, welches da lautet:
WIR SIND NICHT BRD – WIR SIND DEUTSCHES REICH!
Kommen Sie mir also nicht wieder in beleidigend blödsinniger Manier mit einer „Wiedervereinigung Deutschlands am 3. 10. 1990″ daher. Es wurde hier unumstößlich und im einzelnen dargelegt, wieso es diese „Wiedervereinigung“ als rechtswirksames Geschehen niemals gegeben hat; ebenso, weshalb es sich gegebenfalls auch nicht um eine Wiedervereinigung Deutschlands gehandelt hätte, sondern lediglich um eine Teilwiedervereinigung Westdeutschlands und Mitteldeutschlands – ohne die laut Grundgesetz und dessen dem Deutschen Volk als unaufgebbar garantierten Wiedervereinigungsauftrag unabtrennbar zum gesamtdeutschen Staatsterritorium gehörenden Gebiete Ostpreußens, Pommerns und Schlesiens in den Grenzen zum 31. 12. 1937.
Das, was Sie „Wiedervereinigung“ nennen, war wie dargelegt ein in ungeheurlichstem Maße krimineller Großbetrug am Deutschen Volk und am Grundgesetz – ein abscheulich verbrecherischer Akt rechtsvergewaltigender Willkür und betrügerischer Täuschung rein faktischen Charakters ohne jede Rechtswirksamkeit.
Diese rein faktische Bedeutung erlischt aber in dem Moment, da zunächst einzelne Deutsche und dann das Deutsche Volk, zum Bewußtsein seiner Staatsangehörigkeit des fortbestehenden Deutschen Reiches erwacht, diesen Betrug erkennen und der großbetrügerischen Staatssimulation BRD und ihrem Täuschungswerk die Legitimation über sich absprechen.
Das ist so, wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern: In dem Moment, da der Betrug vor dem Volk und vom Volk offen beim Namen genannt wird, ist es mit dem Betrug vorbei – und wird es auch mit dem Regime der BRD vorbei sein.
Das hält jetzt nichts und niemand mehr auf!
Nennen Sie mir also wie von mir gefordert Ihre Rechtsgrundlage, indem Sie mir gerichtsverwertbar belegen und schlüssig beweisen, wie einem nicht mehr vorhandenem Geltungsbereich des Grundgesetzes noch rechtswirksam beigetreten worden sein soll.
Solange diese Klärung nicht letztinstanzlich abgeschlossen ist, werde ich hinsichtlich der ungeklärten Lage aufgrund des hiermit schwebenden Verfahrens keine Zahlungen leisten.
In diesem Sinne:
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
eines freien und selbstbestimmten
DEUTSCHEN REICHS des DEUTSCHEN VOLKES!
Mit reichstreuen Grüßen!
Richard Wilhelm von Neutitschein