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Über rueckschlagklappe

Herzlich willkommen bei der rueckschlagklappe.wordpress.com. Hier herrscht deutsches Recht! Jeder darf Kommentare schreiben. Spam wird im Klo entsorgt. BRD-GmbH Verbrechern wird die Möglichkeit gegeben zu remonstrieren. Wer sich von den Verbrechern lossagen möchte kann hier Unterstützung finden. Für ein freies und gerechtes Deutschland.

Die Kandare wird angezogen

Karow, Rainer schreibt:
Mai 29, 2012 um 3:23 nachmittags

Diese dem 3. Reich vergleichbaren Dinge nehmen zu. Nicht nur in diesem Sektor. Sondern auch in anderen Bereichen. Seien es Behörden, Arge, Sozialstationen oder Justiz. Jeder, der nicht kuscht, wird drangsaliert. Den die BRD ist amtlich bescheinigt identsich mit dem 3. Reich, regiert mit einer Ermächtigung, enstand illegal aus einem Staatstreich 1990 i. A. von Helmut Kohl, korrumpierte den Artikel 23 (Alt-BRD zu Neu-BRD) und handelt zunehmend so wie das 3. Reich. Die Demokratie und Freiheit ist tot. Nur wer die Klappe hält. sich anpaßt und konsumiert und still vor sich hinarbeitet ist ein guter Bürger. Alle anderen werden bekämpft! Das ist die bittere Wahrheit, die irgendwann ein einem Bürgerkrieg enden wird. Denn der Souverän Deutschlands wird sich da auf Dauer nicht mehr bieten lassen. Nicht nach der deutschen Geschichte! Ihr werdet es erleben! Die wirklichen Staatsfeinde sitzen im Politetablissement der BRD!

Wie kam es zu diesem Kommentar?

Wake News – ohne Blatt vor dem Mund  Zensiert, Unterdrückt, Pressefreiheit Eingeschränkt

Bericht der Geschehnisse zum Überfall auf die privaten Räumlichkeiten von 2 Journalisten, das Internet Radio Wake News Radio, die millionenfach gesehene Webseite http://wakenews.net, die ebenso seit dem 22.05.2012 zwar noch erreichbar, aber nicht mehr aktualisiert werden kann und somit nur noch die bis dahin archivierten Beiträge und Sendungen genutzt werden können.
Wie mehrfach bereits berichtet möchte ich hier die Gelegenheit nutzen sämtliche Geschehnisse des 22.05.2012, dem Tag des Überfalls auf Detlev von Wake News Radio und einem anderen Journalisten in der BRD zu schildern und festzuhalten.
Es handelt sich hier um die Beschreibung ungeheuerlicher Vorgänge um das Aushebeln freier Meinungsäusserung, der Pressefreiheit, der Grundrechte, Menschenrechte, sowie Informationsfreiheit durch repressive Staatsgewalt, ausgeführt von lokalen Behörden auf BRD-Seite und auf Schweizer Seite– vielleicht im Auftrag dunkler Mächte im Hintergrund?
Die ohnehin bedenklichen undemokratischen, intransparenten Vorgänge um die Einflussnahme der nicht demokratischen EU auf die souveräne Schweiz, die doch einen EU-Beitritt seitens des Volkes bislang immer vermeiden konnte (die Menschen in der Schweiz, das Volk, der Souverän sollte froh sein…!) schlagen immer grössere negative bzw. bedenkliche Wellen.
Die nicht souveräne BRD, die mit diesem Status nicht nur ihre eigene Bevölkerung, sondern die ganze Welt an der Nase herumführt, masst sich inzwischen unglaubliche Dinge an, sie macht Druck auf die souveräne Schweiz in Hinblick auf Steuerabgaben, Besteuerung, Bankgeheimnis, das ja inzwischen auch auf Druck der USA in der Schweiz inzwischen – am Volk – vorbei abgeschafft wurde, nimmt jetzt auch ohne Skrupel die Dienste allzu willfähriger Schweizer Behörden in Anspruch kritische Berichterstatter, alternative Medien, die Missstände aufdecken und dafür sorgen, dass darüber in der Öffentlichkeit überhaupt einmal diskutiert wird, mundtot zu machen (bzw. es zu versuchen…)!

Weiterlesen:     http://mywakenews.wordpress.com/2012/05/29/wake-news-zensiert-unterdruckt-pressefreiheit-eingeschrankt/


Europas Schande

Ein Gedicht von Günter Grass

Dem Chaos nah, weil dem Markt nicht gerecht,
bist fern Du dem Land, das die Wiege Dir lieh.

Was mit der Seele gesucht, gefunden Dir galt,
wird abgetan nun, unter Schrottwert taxiert.

Als Schuldner nackt an den Pranger gestellt, leidet ein Land,
dem Dank zu schulden Dir Redensart war.

Zur Armut verurteiltes Land, dessen Reichtum
gepflegt Museen schmückt: von Dir gehütete Beute.

Die mit der Waffen Gewalt das inselgesegnete Land
heimgesucht, trugen zur Uniform Hölderlin im Tornister.

Kaum noch geduldetes Land, dessen Obristen von Dir
einst als Bündnispartner geduldet wurden.

Rechtloses Land, dem der Rechthaber Macht
den Gürtel enger und enger schnallt.

Dir trotzend trägt Antigone Schwarz und landesweit
kleidet Trauer das Volk, dessen Gast Du gewesen.

Außer Landes jedoch hat dem Krösus verwandtes Gefolge
alles, was gülden glänzt gehortet in Deinen Tresoren.

Sauf endlich, sauf! schreien der Kommissare Claqueure,
doch zornig gibt Sokrates Dir den Becher randvoll zurück.

Verfluchen im Chor, was eigen Dir ist, werden die Götter,
deren Olymp zu enteignen Dein Wille verlangt.

Geistlos verkümmern wirst Du ohne das Land,
dessen Geist Dich, Europa, erdachte.

Ich wünsche dem grichischen Volk alles Gute bei der Umstellung des verdammten Dreckseuro auf ihre nationale Drachme. Für diesen Neuanfang benötigt es viel Mut und Durchsetzungskraft gegenüber den Verbrechern des EZB, IWF, Bundesschnöseln und anderen Roth- und Grünschilds. Holt Euch Euer Land zurück liebe Griechen! Wir alle warten gespannt auf den Zusammenbruch dieses verdammten Euro-Quatsches.

Alles Gute!

Bis denn dann.


Standesrecht der BRD Juristen

Standesrecht 21.03.10

von D. Weide, Hmb, daww@gmx.de, 18.03.2012

4.3.4. Schutz der Juristenkollegen durch Standes”recht”

4.3.4.1. Vorwort

Den deutschen Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen ist seit vielen Jahren bekannt, daß in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bestimmten, aber zahlreichen Rechtsuchenden von allen befaßten Richtern das Recht verweigert wird. Es ist sogar in vielen Fällen bekannt geworden, daß an den Gerichten verbreitet wird, daß dieser oder jener Rechtsuchende in seinem Leben nie wieder Recht erhält!

Diese Ungeheuerlichkeit würde in jedem wirklichen Rechtsstaat eine Lawine gegen die rechtsverweigernden Richter und Juristen – auch Staatsanwälte und Rechtsanwälte betreiben diese Rechtsbeugung systematisch mit – auslösen: Verdeckte Ermittlungen, Einsatz von Undercover-Agenten, Beschlagnahme von Beweisen, Abhören der juristischen Verschwörer gegen Staat und Verfassung, Aburteilung, Entfernung aus öffentlichen Ämtern und persönliche Schadensersatzverpflichtung!

Im lediglich fiktiven Rechtsstaat Deutschland und einer wirklichen Diktatur der Richter dagegen haben sich die Juristen sogar verfassungsgrundgesetzwidrig ein Standes”recht” genommen, indem sie sich für ihre Verbrechen auch noch eine besonders sensible Ehre anheften, die zur Verfolgung jeglicher Kritik an ihrem beruflichem Handeln die systematische Vernichtung von Hab und Gut, Leib und Leben von Nichtjuristen dient. Wiederum sollen bestimmte dafür geschaffene verfassungswidrige Gesetze und eine begleitende grundgesetzwidrige höchstrichterliche Rechtsprechung dem Schutz der Verfassungshochverräter, z. B. § 190 StGB, dienen.

Das Standes”recht” für Juristen ist die Quelle aller Justizwillkür in Deutschland. Es ist eine spezifische Ordnung ausschließlich für Juristen, die sich dazu gezwungener Maßen verpflichten müssen, wenn sie Richter-, Staatsanwalt oder sonstige Juristenberufe ausüben wollen. Das Standes”recht” wirkt als Kitt für eine kriminelle Organisation, die sich immer dann nicht um Recht und Gesetz schert, wenn es gilt, Kollegen Vorteile zuzuschustern und sie vor der Strafverfolgung zu schützen.

Dem Europäischen Ombudsman wurde am 05.12.2003 eine Eingabe überreicht, die hier leicht gekürzt vorgestellt wird. Der Verfasser wird unter dem Schutz des Presserechts nicht öffentlich genannt, um ihn vor den Juristen in Deutschland so lange als notwendig zu
schützen.

Schreiben vom 30.11.2003, Zitat Anfang:

„Sowohl parlamentarische nationale als auch das Europäische Recht sind auf die höchstmögliche Sicherung der Bürgerrechte und der Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union insgesamt ausgerichtet. Diese hohe Zielsetzung wird jedoch durch das außerparlamentarische vorkonstitutionelle Gewohnheitsrecht des Standes aller Juristen (Advokaten/Richter/Staatsanwälte/Anklagevertreter) teilweise oder ganz in freier
Beliebigkeit eliminiert. Bei diesem Standesgewohnheits”recht” handelt es sich im Wesentlichen um ungeschriebenes, geheimes Recht, daß sich aus Standessitte, Standesbrauch als “communis opinio” in vorgesetzlicher Zeit der Feudalherrschaft mit dem dominierenden Oberziel der Sicherung der Ehre und Würde des Standes entwickelte.

Verstöße gegen das Standes”recht” werden systematisch durch einen besonderen standeseigenen Ordnungs- und Kontrollmechanismus geahndet. Unter diesem psychischen Druck kann kein Standesangehöriger Kollisionen mit dem Standesgewohnheits”recht” wagen, da er anderenfalls riskiert, auch ohne medizinisches Testat psychologisch pathologisiert und derart persönlich, sozial und schließlich beruflich eliminiert zu werden. Selbst die elementaren internationalen Menschenrechte sind dieser Beliebigkeit ausgesetzt. Das nationale (deutsche) “Bundesverfassungsgericht” akzeptiert die Geltung dieses vorkonstitutionellen Gewohnheits”rechtes” in seiner Entscheidung vom 14.07.1987, wie offenbar ebenso der Europäische Gerichtshof.

Da ein derartiges rechtsvernichtendes Geheim”recht” mit den Prinzipien eines modernen Rechtsstaates und Staatenbundes unvereinbar ist, bitte ich

a) aus eigener Betroffenheit,
b) als auch im Interesse des übergeordneten Gemeinwohls aller Bürger der Europäischen Union um persönliche Anhörung und alsdann Intervention.“

Zitat Ende!

Dem anonym belassenen Hilfesuchenden wurde von allen europäischen Institutionen, die er angesprochen hat, bedeutet, daß kein Handlungsbedarf besteht und er keine persönliche Anhörung erhält.

4.3.4.2. Einleitung

Im Extra Tip, Kassel, vom 15.12.2002, steht im Kommentar “Ade Rechtsstaat” von Klaus Becker, was den deutschen Justiz-Opfer-Initiativen bereits aus ganz Deutschland zugetragen wird:

“Dürfen wir Richter schelten?

Wir müssen. Im vollen Bewußtsein dessen, daß Richter wohl die kritikempfindlichste Berufsgruppe in diesem Land überhaupt ist. Sie haben sich in allen Epochen der deutschen Geschichte selbst frei gesprochen. Kein Richter ist wegen mörderischer Unrechtsurteile während der Zeit der braunen Diktatur belangt worden. Andere Richter haben sie regelmäßig und beharrlich von allen Vorwürfen freigesprochen.

Das Gleiche haben wir noch einmal erlebt, als es um die geradezu hanebüchenen Unrechtsurteile der roten Diktatur ging. Dieser Stand hat seine Unfähigkeit hinlänglich bewiesen, selbstkritisch und nachdrücklich die eigenen Vergehen, ja Verbrechen aufzudecken und abzuurteilen. Auch heute muß jeder, der die Justiz kritisiert, mit harten Folgen rechnen.

Reden wir nicht drum herum. Wer Richter kritisiert, Staatsanwälte, den Justizapparat, der macht sich selber rechtlos.

Wir zum Beispiel brauchen vor Gerichten gar nicht erst anzutreten. Haben schon vorher verloren. Unsere Anwälte – sicher nicht die schlechtesten in dieser Republik – schütteln
nur immer vollkommen fassungslos den Kopf. Wir leben in einem rechtlosen Zustand, für uns gibt es keinen Schutz des Rechtsstaates. Nur weil wir es wagen, hin und wieder die Justiz zu kritisieren.”
Dem Autor selbst wurde von Rechtsanwälten im Braunschweiger Gerichtsbezirk mitgeteilt, daß an Braunschweiger Gerichten verbreitet wird, daß er niemals Recht in seinen Angelegenheiten erhalten wird.

Der Grund:

Der Autor weist den Braunschweiger Richtern nach, daß sich unter ihnen eine kriminelle Organisation zur Verteidigung von richterlichen Urkunden-, Beschluß- und Grundbuchfälschungen gebildet hat, die lieber den Rechtsuchenden aus dem gesellschaftlichen Leben expedieren will, als die notwendige Selbstreinigung zu beginnen.

Die im Internet unter der Adresse www.teredo.de aufgelisteten Methoden des Staates gegen Anspruchsteller von Schadensersatz nach Art. 34 GG und § 839 BGB wegen Amtspflichtverletzungen zeigen, daß zwar der Justiz die Rädelsführerschaft bei der Unterdrückung des Staatsvolkes zukommt, aber auch sämtliche weiteren Staatsorgane an der Vernichtung mißliebiger Rechtsuchender beteiligt werden.

Und so hat der Jurist StAR RÖMER aus Hannover ebenfalls öffentlich unter zahlreichen Zeugen wie auch dem Anwalt des Autors anläßlich einer Steuerfahndung mit sehr ausgefallenen Begründungen am 21.05.2001 geäußert:

“Sie werden in diesem Leben nicht mehr Recht erhalten!”

Kein Recht mehr zu erhalten heißt aber nicht, daß nicht zwischendurch scheinbare Teilerfolge vor Gericht möglich sind. Der Autor hat die ihn belastenden Grundbuchfälschungen zweimal beim BGH vorgetragen und dort zweimal dergestalt obsiegt, daß mangels Zustellung einer einstweiligen Verfügung keine Vollstreckung wirksam werden kann. Die Fälschungen selbst hat der BGH mit keinem Wort erwähnt, um die richterlichen Fälscher weiterhin abzuschirmen. Die Rückverweisung an Braunschweiger Gerichte brachte dann jedes Mal das Ergebnis,
daß die Fälschungen nicht zu beanstanden seinen und Bestand hätten.

Außer hohen Spesen also kein Recht am Ende ist die wirkliche Systematik der deutschen Justiz, um den mißliebigen Rechtsuchenden auch wirtschaftlich zu ruinieren und weitere Rechtsbehelfe damit unmöglich zu machen.

Was soll damit gezeigt werden?

Im Mittelalter wurden durch die Feudalherren der Reichsbann, die Reichsacht verkündet. Einem so für vogelfrei Erklärten durfte niemand helfen, jeder konnte ihn um Hab und Gut berauben und sogar ungestraft körperlich schädigen oder töten.

Die deutschen Juristen haben sich über das Grundgesetz erhoben und die Methoden der Feudalherrschaft in unauffälliger Form wieder eingeführt. Wenn ein Rechtsuchender also kein Recht mehr erhalten soll, weil er vielleicht gar die strikte Anwendung von Recht und Gesetz gegen rechtsbeugende Richter verlangt, so wird dieses Vorhaben allen an der Verfolgung beteiligten Juristen über mündliche Weiterverbreitung mitgeteilt, um schriftliche Beweise zu verhindern.

Der Grund für diese unbarmherzige Verfolgung und Vernichtung von
Justizkritikern liegt im Standes”recht” der Juristen begründet, dessen Funktionsabsichten und –weisen ausführlich unter der teredo-Internetseite vorgestellt werden.

4.3.4.3. Einordnung des juristischen Standesrechts

Die schärfsten und dafür geplanten Waffen der Richter zur Verhinderung der Aufdeckung ihrer Verbrechen wie u. a. Betrug, Vorteilsgewährung, Prozeßbetrug, Rechtsbeugung, Beschlußfälschungen, Fälschung öffentlicher Urkunden, planmäßige Scheinrechtsprechung ohne rechtskraftfähige Geschäftsverteilungen, Amtseidbruch und (Verfassungs)Grundgesetzhochverrat sind:

1. Anzeige wegen angeblicher Beleidigung von Richtern/Juristen,
2. Wirtschaftlicher Ruin durch hohe Kostenbelastungen,
3. Schaffung der Voraussetzung zur eidesstattlichen Versicherung,
4. Strafrechtliche Verfolgung angeblich falscher eidesstattlicher Versicherung,
5. Freiheitsentzug nach strafrechtlicher Verurteilung oder
6. Absprache der Geschäfts- und Prozeßfähigkeit,
7. Entmündigung und Enteignung durch gerichtlich bestellten Betreuer,
8. Zuführung zur Zwangsmedikamentation mit Psychopharmaka und
9. Wegsperrung in psychiatrische Klinik.

Der früher Vogelfreie ist also heute folgerichtig der durch das Justizsystem und die übrigen staatlichen Erfüllungsgehilfen Ausgeraubte, Entmündigte und Weggesperrte. Der Tod tritt dann dort als Folge der Medikamentengabe, der vernachlässigten Betreuung oder durch “freiwilligen Selbstmord” genügend häufig ein, vor allem, wenn das Vermögen des Betroffenen weggeschafft worden ist.

Dieses Thema wird unter dem Begriff des durch deutsche Richter betriebenen Psychoterrors mit Gefälligkeitsgutachten abhängiger Psychiater mit Dr.-Titel in einer weiteren Untersuchung ausführlich behandelt, s. Punkt 4.1.7.!

Den deutschen Richtern und Juristen gefällt natürlich nicht, daß ihr umfassend vorbereiteter und exerzierter (Verfassungs)Grundgesetzhochverrat inzwischen durchgängig schlüssig vorgestellt wird. Jede hierzu gefährliche Kritik wird von ihnen sofort mit einer Beleidigungsanzeige gekontert. Der Autor hat die gegen ihn gerichtete Strafanzeige zum Nachweis des gesamten Systems der deutschen Willkürjustiz ebenfalls in das Internet gestellt.

Weder der Überfall der Steuerfahndung am 21.05.2001 noch die vorgestellte Strafanzeige vom 29.07.2002 führten bisher zu einer vorgelegten Anklageschrift.

Warum wohl?

Ganz einfach, weil die Justiz es nicht auf eine öffentliche Auseinandersetzung ihrer Rechtsauffassung ankommen lassen kann und deshalb versuchsweise den Weg der Zwangspsychiatrisierung ohne rechtliches Gehör im unfairen Verfahren durch nicht gesetzliche Richter gegen den Autor vorgezogen hat.

Wie man allerdings gesunde Menschen, vorsorglich von Gutachtern
begleitet, damit vor aller Öffentlichkeit in Deutschland in den bürgerlichen Tod schicken kann, ohne nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz unverzüglich aus vielen Richtungen Gegengewalt zu erhalten, bleibt das vorläufige Geheimnis größenwahnsinniger Richter und Rechtsbeuger wie u. a. der Richter Dr. BROIHAN vom LG Braunschweig und seiner Kollegin Dr. WEBER-PETRAS am OLG Braunschweig.

Erkennbar ist lediglich, daß sich deutsche Richter selbst bei krassestem Rechtsmißbrauch anscheinend für unantastbar halten und den Bürgeraufstand geradezu provozieren wollen. Sie glauben immer noch, daß sie jederzeit durch ihr Standes”recht” vor der Verfolgung durch juristische Kollegen geschützt bleiben – ein Grund mehr, die Einleitung eines EU-Verfahrens zu beantragen, weil die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland nach der EMRK und den fundamentalen Grundsätzen der Europäischen Union damit nicht vorhanden ist.

Gleichwohl reicht für viele Deutsche ohne tiefere juristische Kenntnisse oder ohne den absoluten Willen, die Richterwillkür durch erreichte Gefängnisstrafen für Rechtsbeuger endlich zu beenden, noch die Verfolgung mit der Strafanzeige wegen Beleidigung von Richtern und Juristen aus, um sie mundtot zu machen.

4.3.4.4. Standes”recht” zum ehrlosen Handeln von Berufsjuristen

Sowohl das gesamte nationale als auch das europäische Staats oder Staatensystem basieren und vertrauen auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit durch Funktion der mit der Wahrung/Sicherung des Rechts betrauten Organe der Rechtspflege

a) der Gerichtsbarkeiten
b) der Staatsanwaltschaften/Anklagevertreter
c) der Rechtsanwälte.

Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, daß für die Organe der Rechtspflege neben den formalen Rechtssätzen, den Gesetzen, der nationalen Verfassung, den europäischen/internationalen Konventionen, ein autonomes, nichtnormatives geheimes Standesrecht existiert, das ausnahmslos alle Organe der Rechtspflege einschließt –
Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte- und außergesetzlich bindet.

Das geheime Standes“recht“ schafft über das “Krähenprinzip” für alle Standesangehörigen neben dem normativen Recht einen rechtsfreien Raum mit absoluter Immunität auf Basis der Gegenseitigkeit. Wer sich diesem auf das Gegenseitigkeitsprinzip ausgerichteten rechtsfreien Raum – dem “Krähen-Prinzip” – aus Gewissensgründen entzieht, muß sowohl standesrechtliche als auch sonstige Sanktionen fürchten. Dieses vorkonstitutionelle Standes”gewohnheitsrecht” erstreckt sich auf die “Gleichstellung dieser drei Säulen
der Rechtspflege” (Kalsbach, Standesrecht des Rechtsanwalts, O. Schmidt-Verlag, Köln, S. 149, Abs. 2, letzter
Satz).

“Das Gebot der W a f f e n g l e i c h h e i t” erfordert als Kollegialitätsverpflichtung, “daß der eine den anderen achtet“ (Kalsbach, a.a.O. S. 198).

Daraus spiegelt sich die gegenseitige Privilegierung durch das geheime Standes“recht“ wider.
“Die Rechtsquelle ist immer das allgemeine Standesbewußtsein und die allgemeine Standesanschauung, die communis opinio“(Kalsbach, a.a.O., S.17 Abs.1), “die Überlieferung der Standesanschauungen und der Standessitte…“!

Dabei wird das von der “oligarchischen Oberschicht” der “angesehenen und erfahrenen Standesgenossen“ im pathetischen Mythos der Parthenogenese des Ethos der Standesehre/Standeswürde konstruierte Standes-”gewohnheitsrecht” selbst von den autoritär “Gewaltunterworfenen eher als Gewohnheitsunrecht denn als Gewohnheitsrecht empfunden“ (Moller, Die kodifizierte Anwaltsehre, Libertas-Verlag, Würzburg, S.
31-33).

Allen Standesangehörigen ist bewußt, daß es sich um ein “-in verfassungsgrundgesetzwidriger Weise- gesetztes Recht“, “ein Geheimrecht” (Moller, a.a.O. S. 29/31) handelt.

Dieses Geheimrecht birgt die besondere Gefahr, daß es

a) geheim ist und geheim praktiziert wird,
b) nur den Standesangehörigen bekannt ist, jedenfalls als bekannt unterstellt wird,
c) selbst die Standesangehörigen keinen festen Rahmen kennen,
d) dem Allgemeinbürger als Souverän des Volkes verborgen bleibt,
e) beliebig und in jeder Willkür eingesetzt werden kann,
f) jeder Justitiabilität entzogen ist,
g) Disziplinierungen und Verstöße nach einem standeseigenen Verfahren

und durch eine gesonderte Gerichtsbarkeit entgegen Art. 103 GG in kollegialer Besetzung ahndet – bis hin zur Entziehung der Zulassung als berufliche Basis.

- 4 –

Derart wird bei “bedenklicher” Involvierung von Standesangehörigen in anrüchige, rechtswidrige, insbesondere menschenrechtswidrige Handlungen der gesamte Rechtsschutz willkürlich über die “Beliebigkeit rückständiger Krähwinkelei“ (Zuck, Die notwendige Reform des anwaltlichen Berufs- und Standesrechts, NJW 1988, S.175
(177) Abs. 3) eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen.

Das Recht/die Konvention versagt vollständig, soweit selbst die Richter über das Standes”recht” einbezogen sind. Eine Vorausexculpation für die Richter schafft der Leitsatz in Literatur und Rechtsprechung: “Die Verfassung schützt das Gesetz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter.“ (Schmidt-Bleibtreu-Klein, Grundgesetz, 9. Aufl. S. 506 mit Bezug auf BVerfG).

Wo jedoch das Gesetz, das Grundgesetz/die Verfassung
durch den Richter allein zu Gunsten des Standes(un)”rechts” nicht beachtet werden kann/darf, wirkt das Gesetz/die Verfassung gegen den Richter. Der Richter ist als Organ der “Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden” (Art. 20, Abs. 3 GG).

Weder Gesetz noch Verfassung/Grundgesetz oder die internationalen Konventionen stellen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte von der Bindung an Gesetz und Recht frei, immunisieren sie nicht. Folglich schützt die Verfassung das Gesetz durch den Richter, niemals aber gegen das Gesetz und die Verfassung. Allein das Standes- “recht“ kehrt Recht, Gesetz und Verfassung um, stellt es auf den Kopf.

Je gravierender die “bedenkliche“ kollegiale Rechtsverletzung, je stärker wirkt die Verpflichtung aus dem Standes”recht”, die Rechtsverletzung nicht justitiabel werden zu lassen.
Das Standes”recht”, wenngleich ungeschrieben, nötigt allen Standesangehörigen als oberste Berufspflicht “unbedingten Gehorsam“ ab (Hanna, Anwaltliches Standesrecht im Konflikt mit zivilrechtlichen Ansprüchen, Heymanns-Verlag, Köln 1988, S. V-Vorwort-) Die Abweichung vom “unbedingten Gehorsam” bewirkt “Bruch des Ehrenwortes” mit der Folge standesrechtlicher Sanktionen bis hin zum “Ausschließungsgrund” (Kalsbach,
a.a.O., S. 302).

Zwar gibt es dem entgegenstehende, allgemeine Rechte, Verfassungsrecht, Europäische und internationale/weltweite Menschenrechtskonventionen, jedoch werden diejenigen, deren privilegierte Aufgabe darin besteht, über die Einhaltung dieser Rechte zu wachen, durch außer-/überrechtliche, selbst gesetzte, geheime Normen, nämlich dem Standes”recht“, dazu gezwungen, das normative Recht aus Gesetz und Verfassung nicht anzuwenden, um dem Ethos der Standesehre Vorrang zu verschaffen.

Die Berufsordnung erzwingt zudem ein engmaschiges gegenseitiges Kontrollsystem. Es trägt dafür Sorge, daß jeder Anwalt seinen Kollegen vertraulich kontaktiert, wenn er bei ihm eine Verletzung des Standes”rechts” erkennt. Damit wird “jeder Anwalt zum Hilfs-
polizisten des Kammervorstandes ernannt mit dem Auftrag, seine Kollegen auf die Beachtung des Standes- “rechts” zu überwachen – ein Auftrag, den manche angesehenen und erfahrenen Anwälte nur zu gern erfüllen“ (Moller, a.a.O. S. 22). Zusätzlich ist der Kammervorstand zu kontaktieren.

Der interne gegenseitige Kontroll – und Disziplinierungsmechanismus verhindert, daß Einzelne sich dem entziehen, da sie anderenfalls riskieren, den “kollegialen” Schutz aus der Gegenseitigkeit zu verlieren und über Disziplinierungen bis hin zum Berufsverbot die Existenz zu riskieren.

Jeder Anwalt ist real gleichwohl durch das Standes”recht”, das insoweit zum Standesunrecht
mutiert/entartet, gehindert, ein wirksames Mandat zu übernehmen und konsequent im Interesse des Rechtsuchenden – seines Mandanten – zu führen. Unter den Zwängen dieses Standes”rechts” muß jeder Anwalt entweder aus Gewissensgründen bei Erkennen der “bedenklichen” kollegialen Involvierung und der Kollision mit dem geheimen Standes-”recht”

a) die Übernahme des Mandats im Voraus abweisen, oder aber
b) versuchen, durch bewußt falsche Beratung den Rechtsuchenden von seinem Rechtsschutzbegehren “abzubringen”, oder als förmlich letzte Notbremse, wenn der Rechtsuchende die Falschberatung erkennt,
c) das Mandat zur Verhinderung einer Postulationsmöglichkeit so spät als möglich niederlegen. (Lingenberg/Hummel, Kommentar zu den Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts, Verlag Dr. O. Schmidt, Köln, S. 82 Mitte).

zu a) Die Verweigerung/“Abweisung“ der Übernahme des Mandats bewirkt Verweigerung der Gewährung von Rechtsschutz entgegen dem Gewissen und den beruflichen Pflichten und schließlich dem berufsspezifischen und rechtsstaatlichen Auftrag. (Der angeblich wahrhaft gewissenhafte, ehrenvolle Anwalt muß verzichten – auf Mandat und Honorar – zu Gunsten des jedenfalls unehrenhaften, skrupellosen “Kollegen”)

zu b) Die Verpflichtung zum “Abbringen” durch vorsätzlich falsche Beratung erweist sich als arglistige/hinterhältige Pflicht entgegen den berufsrechtlichen und vom Rechtsstaatsgedanken getragenen und unter Eidesleistung beschworenen Zielsetzungen, entgegen der fachlichen Überzeugung und durch Vergewaltigung des eigenen Gewissens, einzig zur Deckung von Unrecht durch Standesangehörige.

zu c) Die Verpflichtung zur Niederlegung bewirkt absolute Entrechtlichung – insbesondere im Bewußtsein der gleichartigen Verpflichtung aller Anwälte, der der Rechtsuchende durch die über die Berufsordnung gesicherten gegenseitigen Kontaktierungspflicht und dem Gebot der “gradlinigen” Fortführung im Sinne des vorausgegangenen Mandats nicht entgehen kann.

Dem Autor selbst sind alle diese Verfahrensweisen durch seine Anwälte vorgeführt worden, die in einer weiteren Ausarbeitung mit ihren Handlungen namentlich vorgestellt werden.
Gleichartig ausgerichtet sind die Ausführungen in “Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung, Beck-Verlag, München, 1997, S. 615 ff, Rdnr. 12 ff.”

Hier wird in aller Deutlichkeit das Recht pervertiert. “Nach der Überzeugung der Anwaltschaft hat die Vertragspflicht hinter der Standespflicht zurückzutreten.

Es gibt also hier keine Rechtsgüter- und -pflichtenabwägung.“ (Lingenberg/ Hummel a.a.O, S. 83, Abs. 1).

Am Standes”recht” z e r b r i c h t jedes Mandantenrecht. (Lingenberg/Hummel a.a.O. S. 84, Abs. 1, letzter Satz).

Der abzudeckende Rahmen erweist sich offenbar als schier unbegrenzt (Hartung/Holl, a.a.O. S, 616, Ziff. 16:

“Die Bandbreite möglicher Verstöße reicht von unsachlichen Formulierungen in Wort oder Schrift,…. bis hin zum Vorwurf der Vertretung widerstreitender Interessen, der nicht nur eine Berufspflichtverletzung nach § 43 a Abs. 4 BRAO, § 2 BerufsO, sondern auch einen Straftatbestand nach § 356 StGB begründen kann.“ In aller Deutlichkeit ist damit selbst der Straftatbestand des P a r t e i v e r r a t s mit erfaßt. Selbst er ist gedeckt, selbst Gesetzesrecht wird bewußt außer Kraft gesetzt.

Das Standes“recht“ kennt keine graduierte Bewertung von Leistungen der Standesangehörigen, sei es Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages oder richterliche Fehlurteile. “Der Anwaltsvertrag, den der Rechtsanwalt mit dem Mandanten schließt, begründet berufsrechtliche Pflichten nicht. Seine Verletzung durch unzulängliche
rechtliche Aufklärung, falsche Beratung oder unsachgemäße Vertretung, kurzum die Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages, indiziert deshalb grundsätzlich keinen sanktionsfähigen Verstoß gegen Berufspflichten.

Eine berufsrechtliche Ahndung solcher Pflichtwidrigkeiten wäre, wie der Vergleich mit dem Beruf des Richters zeigt, systemwidrig. Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages kann nicht anders beurteilt werden als ein Fehlurteil. Der Rechtsanwalt ist bei der Beratung und Vertretung seiner Mandanten frei und trägt dafür allein die Verantwortung ohne jegliche repressive Aufsicht durch den Staat.

Ob der Rechtsanwalt einen Mandanten gut oder schlecht berät, ob seine Anträge nützlich, sinnvoll, zweckmäßig oder nachteilig sind, ist anwaltsgerichtlich nicht justitiabel. (Hartung/Holl, a.a.O. Auflage 2001, S. 9/10).

Die Gleichstellung zwischen anwaltlichen Fehlleistungen und richterlichen Fehlurteilen erweist sich damit geschlossen. Beide Fehlleistungen bewirken Rechtsverletzungen. Beide werden nach dem Standes”recht” als “nicht justitiabel”, nicht der rechtlichen Bewertung zuführbar erklärt. Die Anwendung des Rechts sowohl für richterliche Fehlurteile als auch anwaltliche Fehlleistungen wird verhindert, im Ergebnis also:

bei Fehlurteilen = Rechtsbeugung
bei Anwaltsfehlern = Parteiverrat.

Beide Fehlleistungen sind strafrechtlich bewehrt (§§ 339, 356 StGB). Allein das Standes“recht“ verhindert die Anwendung des Rechts, schafft grundgesetzwidrige Immunität für Juristen.

Der Rechtschutzsuchende hat zwar die Möglichkeit, einen neuen oder weiteren Anwalt zu suchen, jedoch bleibt ihm die nach der Berufsordnung (§ 25 BO) vorgesehene geheime Kontaktierungspflicht verborgen. “Zwar verbietet das Gesetz dem Rechtsanwalt, seine Schweigepflicht zu verletzen. Es dient jedoch dem Ansehen des Berufs, wenn bei Pflichtenkonflikten das anwaltliche Standesrecht auch hier den Vorrang vor Weisungen
des Auftraggebers hat.“ (Lingenberg/Hummel, Kommentar zu den Grundsätzen des anwaltlichen Standesrechts, Dr. O. Schmidt Verlag, Köln, S. 83 Abs. 3).

Ebenso bleibt dem Rechtsuchenden verborgen – und es muß ihm aus der Perspektive eines “billig und gerecht Denkenden” unbegreiflich sein und bleiben -, daß das Standesrecht durch den Grundsatz der “Gradlinigkeit des anwaltlichen Weges“ das “praevaricari“, das “Krummpflügen” zur Wahrung “der Linie der einmal getroffenen Einstellung des Rechtsanwalt” vorsieht (Kalsbach, Über Fragen des rechtsanwaltlichen Standesrechts, Verlag C.F. Müller Karlsruhe, S. 51).

“Die Notwendigkeit der Einhaltung der geraden Linie des einmal gewählten Weges ist eine bloße Auswirkung aus der standesrechtlichen Stellung des Rechtsanwaltes. Ihre Verletzung ist daher ein Standesvergehen.”(Kalsbach, a.a.O., S. 406).

Die “Zustimmung” bzw. “Abstimmung” des vorberatenden gegenüber dem nach- oder mitberatenden Anwalt wird als “logische Konsequenz” der Kollegialitätspflicht mit dem Ziel, “keine Abweichungen von den Positionen des Erstrechtsanwaltes” herbeizuführen, um “das Vertrauen des Mandanten in seinen Erstrechtsanwalt” zu stärken (Hartung/Holl, a.a.O., S. 303,304).

Allein das Standes”recht” zwingt ihn zum „praevaricari“, dem Grunde
nach strafrechtlich bewehrten Parteiverrat (§ 356 StGB) – und damit zum Rechtsbruch. Die Einhaltung der fragwürdigen “Geradlinigkeit” wird an gleicher Stelle u.a. damit gestützt, daß “in jedem Fall die Entscheidung eines Falles bei dem Richter liegt” (Kalsbach, a.a.O., S. 406/407).

Wo aber dem Richter Nichts, Falsches, nichts Fristgemäßes, kein Antrag, keine Klage, kein Beweis oder kein wahrhaftiger Sachverhalt in sonstiger Weise vorgetragen wird, erzwingt dies, daß der Richter nicht oder nicht richtig entscheiden kann. Er hat zwar nach
§ 139 ZPO Aufklärungs- Hinweis- und Fürsorgepflichten, übt diese aber regelmäßig absichtlich nicht aus.

Das Recht und die Rechtsstaatlichkeit sind trotz (Verfassungs)Grundgesetzgarantie, Europäischer Menschenrechtskonventionen und der Charta der Vereinten Nationen nicht zu verwirklichen.

Mit welcher Überheblichkeit der Mißbrauch der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens vollzogen wird, verdeutlicht folgende Wiedergabe:

“Glaubwürdigkeit ist aber auch Voraussetzung für Vertrauen. Dies wiederum ist die Grundlage jedes Mandatsverhältnisses. Ohne Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt gibt es kein den Sachverhalt klärendes Gespräch, ohne klaren Sachverhalt keinen zutreffenden Rechtsrat. Kaum ein Mandant wird dem Rat des Anwalts folgen, von der Durchsetzung vermeintlicher Ansprüche abzusehen, geltend gemachte anzuerkennen oder sich zu
vergleichen, wenn er nicht davon überzeugt ist, daß der Rat nicht durch das Interesse des Anwalts beeinflußt, sondern nach bestem Wissen und unabhängig von Einflüssen Dritter gegeben wird. Und wenn er, weil schlichten Geistes, nicht begreift, sondern “nur” glaubt:

Ohne Vertrauen fällt auch das Glauben schwer.“ (Quack, NJW 1975, S. 1342).

“Die Autorität beweist, daß sie, um Recht zu schaffen, nicht Recht zu haben braucht”. (Ingo Müller, Furchtbare Juristen, Kindler-Verlag, 87, S. 54).

Die Autorität des Standes, des Standes”rechts“, bestimmt, was Wahrheit, was Recht ist.

Jedem außerhalb des Standes wird “schlichter Geist” (Unwissenheit, Naivität, Dummheit) unterstellt. Jeder Nichtstandesangehörige hat grundsätzlich keinerlei Zugang zum Standes“recht“.

Bei dem extensiven, das gesamte allgemeine Recht, einschließlich die – nationalen Grundrechte und die internationalen Menschenrechte eliminierenden Standes”recht” handelt es sich um geheimes, streng “vertraulich” zu wahrendes und praktizierendes Recht (Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung, Beck-Verlag, München 1997,
§ 25 Rdz. 16/19/20), das nur den Angehörigen des Standes aller Juristen als Organe der Rechtspflege bekannt, zugänglich und allein durch sie zu beherrschen ist. Es handelt sich bei diesem Standesrecht um ein “seinem Ursprung nach fast ausschließliches Gewohnheitsrecht”, das sich “weitgehend der Normgebung entzieht” (Kalsbach, Standesrecht des Rechtsanwalts, O. Schmidt -Verlag, Köln, Vorwort “Zum Geleit” durch Dr. Sauer, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins e.V.).

Die extensive Verpflichtung zum Bruch des allgemeinen Rechts bis hin zum Verfassungsrecht zugunsten des Ethos der Ehre des Standes”rechts” stellt eine tradierte Pflicht aus der vorverfassungsrechtlichen Zeit des Feudalismus dar, die einer funktionierenden Rechtspflege eines Rechtsstaates der Gegenwart entgegen steht, im Ergebnis strafrechtlich bewehrten Rechtsbruch in der Form von Parteiverrat (§ 356 StGB) einerseits und
Rechtsbeugung (§ 339 StGB) andererseits bewirkt.

Die tradierten Berufspflichten einzig im Interesse des Ethos der Standesehre liegen nicht im Interesse der Allgemeinheit. Sie laufen diesem vielmehr diametral zuwider. Im Interesse der Allgemeinheit liegt einzig, das durch den Souverän des Volkes rechtsstaatlich und
verfassungsgrundgesetzkonform begründete Recht zu wahren, jedoch keinesfalls Unrecht zu schützen. Das Standes”recht” jedoch verpflichtet nicht nur zum Rechtsbruch, sondern wird unter berufsständischer Sanktionsbewehrung in autoritärer Weise unter Mißbrauch gegenseitiger Kontroll-/Überwachungsverpflichtungen zur Durchsetzung erzwungen. Die Dominanz des Standes”rechts“ unter Rechtsbruch des Allgemein- und
Verfassungsrechts ist mit den Grundsätzen eines modernen Rechtsstaates unvereinbar, “weil sie der Aufgabe des Rechtsanwalts im Kern widerspricht” (Jähnke NJW 1988,S.1890).

Ein namhafter Autor zum Standesrecht überschreibt einen Aufsatz mit der eindeutigen Feststellung: “Verfassungswidriges Standesrecht” (Dr. Kleine-Cosack, NJW 1988, S. 164ff).

An anderem Ort stellt er ohne Umschweife die Verfassungswidrigkeit des Standesethos heraus: “Es läuft auf einen – wie die zahlreichen Entscheidungen zeigen – zusätzlichen, gesetzlich nicht legitimierten, mit Art. 5 Abs. 2 GG unvereinbaren Schutz der Ehre (von
Gerichten, Justizbehörden oder Anwälten) hinaus und verletzt zudem Art. 10 EMRK. (Kleine-Cosack, Anw.Bl. 12/86, S. 508, Abs. 3).

Damit ist unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß das Standes”recht”
Partei-verrat einerseits bzw. Rechtsbeugung andererseits fordert und bewirkt und schließlich selbst die durch die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa gesetzten Rechte außer Kraft setzt.

Insoweit wird sowohl das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) verletzt, als auch hinsichtlich der Gedanken und Gewissensfreiheit (Art. 9 EMRK) und schließlich der Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK).

Er äußert an anderer Stelle, daß die Anwälte sich samt und sonders bewußt sind, bei “bedenklicher” Involvierung eines Standesangehörigen kein Mandat übernehmen zu können, “weil der Einzelne in der Regel die Sanktionen gar nicht riskieren wird, um dann eventuell einen “Gegenbeweis” zu versuchen (Kleine-Cosack, AnwBl.12/86, S. 508) da es als Basis für eine “berufsgerichtliche Bestrafung“ allein auf die Überzeugung der “erfahrenen und angesehenen Standesgenossen” als richterliche Vertreter in den Anwaltskammern ankommt,
und die Maßnahmen “bis zur Möglichkeit des Ausschlusses aus dem Berufsstand” reichen.

Ähnlich äußert sich Moller, a.a.O., wonach kein Anwalt dem allgemeinen Recht zu Lasten des Standes”rechts” den Vorzug geben kann, ohne nicht zumindest ein Disziplinarverfahren zu riskieren!

Ein “Gegenbeweis” aber ist nach dem standesordnungsrechtlichen Disziplinarrecht nicht möglich, denn es “wird hier ein möglicher Rechtfertigungsgrund bei Standesverstößen ausgeschlossen”, (Lingenberg/Hummel, a.a.O., S. 83 Abs. 1), “während jedoch das Strafgesetzbuch einzelne Rechtfertigungsgründe aufzählt“.

Es ist dies Ausfluß “privilegierten, von der Geltung des Verfassungsrechts weitgehend befreiten Sonderstellung” des Standes”rechts” (Prof. Benda a.a.O). Jeder Standesangehörige muß das Standes”recht” fürchten, nicht das allgemeine Recht (StGB, BGB, GG etc.).
Dabei wird das von der “oligarchischen Oberschicht” der “angesehenen und erfahrenen Standesgenossen” im pathetischen Mythos der Parthenogenese des Ethos der Standesehre/Standeswürde konstruierte Standes-“gewohnheitsrecht“ selbst von den autoritär “Gewaltunterworfenen eher als Gewohnheitsunrecht denn als Gewohnheitsrecht empfunden” (Moller, Die kodifizierte Anwaltsehre, Libertas-Verlag, Würzburg, S. 31-33).

Allen Standesangehörigen ist bewußt, daß es sich um ein “-in verfassungswidriger Weise- gesetztes Recht”, “ein Geheimrecht” (Moller, a.a.O. S. 29/31) handelt.

“Jeder weiß, daß hinter der von den Kammervorständen und Ehrengerichten praktizierten Gesetzlosigkeit die geballte Macht des Staates steht, der Übergriffe der Standesorgane deckt und gewillt ist, eine der wichtigsten Bastionen autoritärer Menschenbeherrschung mit aller Energie zu verteidigen.“(Moller, a.a.O., S. 27).

Da selbst die Richter/Innen des Bundesverfassungsgerichts das extensive, das gesamte allgemeine und Verfassungsrecht brechende S t a n d e s r e c h t, als fortwirkendes
“v o r k o n s t i t u t i o n e l l e s Gewohnheitsrecht” anerkennen (BVerfG, Beschluß vom 14.07.1987 zu 1 BvR 537/81, NJW 1988, S. 192), werden durch Standesangehörige erfolgte und weiterhin erfolgende Rechtsverletzungen über alle Gerichtsbarkeiten und Instanzen hinweg dem gesamten rechtsstaatlichen Rechtsschutz entzogen.

Das Bundesverfassungsgericht bricht damit in demselben Beschluß im unmittelbar vorhergehenden Absatz mit seinen selbst erstellten Grundsätzen zu Gunsten des “vorkonstitutionellen Gewohnheitsrechtes”, wonach „in einem demokratischen Gemeinwesen …..bloße Standesauffassungen jedenfalls dann nicht ausreichen können, um eine Grundrechtsbeschränkung zu legitimieren, wenn der Gesetzgeber bei seiner Normierung der Berufspflichten selbst nicht darauf Bezug nimmt.

Eingriffe in die Berufsfreiheit setzen “Regelungen” voraus, die durch demokratische Entscheidungen zustande gekommen sind und die auch materiellrechtlich den Anforderungen an Einschränkungen dieses Grundrechts genügen.

Ein kurzer Blick in die einschlägige Literatur zum Standes”recht” läßt die Besorgnis der Standesangehörigen, gleich welcher Säule der Standesvertreter sie angehören, willkürlich psychiatrisch pathologisiert zu werden, nachvollziehen.

Zwar wird grundsätzlich/”regelmäßig die Einholung eines ärztlichen Gutachtens“ erfolgen,
(Feuerich/Braun, Bundesrechtsanwaltsordnung, Vahlen-Verlag 1999, S.112, Rdz. 85) jedoch reicht es bereits zur Feststellung der Schwäche der geistigen Kräfte i. S. des Standes”rechts” aus, wenn bei einem Standesangehörigen ein “starres Festhalten an eigenen Standpunkten und ihre Verteidigung um jeden Preis“ als abnorm bewertet werden, “da sie den Gang der Rechtspflege in nicht hinnehmbarem Maße gefährden“ Feuerich/Braun, a.a.O. § 7, Rdz. 85, S. 113).

Ein Anwalt, der sich dem Standesrecht als der communis opinio, der Auffassung der
“erfahrenen und angesehenen Standesgenossen” widersetzt, riskiert damit, auch ohne ärztliche Begutachtung pathologisiert, und durch Entzug der Zulassung sanktioniert zu werden. Dem Anwalt wird abgefordert, der Auffassung der erfahrenen und angesehenen Standesgenossen mehr zu vertrauen als dem Recht, auf dessen Sicherungsauftrag er den Eid leistete.

Gelegentlich von Verhandlungen und schließlich über das Internet erhält man Kenntnis, daß derartige Verfahren bereits zuvor mit entsprechenden Ergebnissen gegenüber Richtern und Anwälten, z. B. BRACHT, PLANTIKO, BORNSTEIN etc., betrieben wurden und werden, um das Standes”recht” durchzusetzen.

Alle dem Standes”recht” unterliegenden Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte unterwerfen sich daher freiwillig dem Prinzip der Rechtsbeugung und des Parteiverrates bei “bedenklichen” Handlungen von Kollegen. Sie sind damit Angehörige einer kriminellen Organisation mit verpflichtendem “Ehrenwort” von Ganoven, so lange sie ihren Beruf ausüben. Unter den beschriebenen Bedingungen des Standes”rechts” kann ein deutscher
Jurist seinen Beruf niemals ehrenvoll nach der Erkenntnis von Nichtjuristen ausüben. Gleichwohl versuchen sie immer wieder, ihre Ansicht von der Ehre von Juristen, die eine simple Ganovenehre unter gleichen Ganoven ist, rechtskundigen Nichtjuristen und Gesetzeskundigen aufzuzwingen.

Das ist genau so, als wenn jedermann Mafiamitglieder als Ehrenmänner grüßen und respektieren muß. Sollen wir etwa in Europa Diener vor Al-Kaida machen müssen?

Solange also in Deutschland das Standes”recht” der Juristen nicht verboten wird, kann es überhaupt keine fairen Verfahren und keinen Rechtsstaat nach dem Grundgesetz und der EMRK geben. Die EU-Kommission muß erkennen, daß sich die Juristen nicht als Gleiche vor dem Gesetz abgesondert und über das Grundgesetz gestellt haben.

Die Bundesrepublik Deutschland hat der Europäischen Kommission den Nachweis zu erbringen, daß das veröffentlichte und geheime Standesrecht für Juristen aufgehoben, verboten und die heimliche weitere Befolgung und Beachtung durch Juristen als (Verfassungs)Grundgesetzhochverrat geahndet wird.

Das Standes”recht” ist eine Grundlage für die systemimmanente Führung von unfairen Verfahren mit heimlichen Abstimmungen zwischen gegnerischen Anwälten und Richtern auch zu Lasten Rechtsuchender.

Anmerkung Weide: Das Wort „Verfassung“ wurde von mir gestrichen und durch „Grundgesetz“ ersetzt, weil
die „BRD“ keine Verfassung hat!


Eines Tages wirst Du aufwachen, Deutschland!

 

 

 

 

 

 

Ein Memorandum von Peter Platte

Und wie an jedem anderen Tag, an den Du Dich noch erinnern kannst, wird es ein schlimmes Erwachen sein.

Eines Tages wirst Du wach werden und an Deinen saumäßigen Job, mit dem saumäßigen Gehalt und ohne ersichtlichen Nutzen, gehen. Du wirst Dich dann vielleicht noch an die Zeiten erinnern, als Du noch einen guten Job hattest und an die Zeiten, als die von Dir unterstützte Regierung den Export Deines Arbeitsplatzes auch noch mit Steuervorteilen unterstützte.

Vielleicht auch an die Zeiten, als die Regierung die Gewerkschaften durch Einbindung in das System korrumpierte, weil sie für Dich um bessere Lebensbedingungen und gerechten Lohn kämpften.

Eines Tages wirst Du aufwachen und wütend sein über die monströse Steuerlast, die Dir aufgebürdet wurde, bei schwindenden Löhnen und Lebensfreude. Du wirst auch darüber wütend sein, dass die Reichen immer weniger Steuern zahlen und weiterhin Steuerlöcher nutzen können. Du wirst Dich dann schmerzlich daran erinnern, dass es die Regierung war, die Du unterstütztest, die dies verursacht hat. Du wirst dann auch wissen, dass die mit leichter Hand – ohne Sinn und Verstand aufgenommenen Schulden der Politiker ihren Tribut bei Dir fordern.

Eines Tages wirst Du auch aufwachen und erkennen, was für eine erbärmliche Bildung Deine Kinder erhalten. Pisa ist der Beweis hierfür. Studium wird dann nur noch für die Reichen finanzierbar sein, da Du das Studium Deiner Kinder nicht finanzieren kannst. Du wirst dann aber auch erkennen warum das so ist. Deine Kinder sollen nicht mehr lernen selbständig zu denken, damit sie leichter manipulierbar sind.

Eines Tages wirst Du aufwachen, krank und müde. Du wirst Behandlung für Deine Leiden fordern aber Du wirst nicht in der Lage sein die Behandlung zu bezahlen, weil Dir eine sogenannte Gesundheitsreform und die enormen Gewinne der Pharmaindustrie jede Möglichkeit nehmen. Du wirst auch dann erkennen welche Macht die Pharmaindustrie auf die von Dir bisher unterstützte Regierung ausübt.

Eines Tages wirst Du auch aufwachen und Dir wünschen es gäbe wieder natürliches und nicht manipuliertes Wetter. Du wirst Dir dann auch wünschen das Sprühen von Chemtrails, mit all den negativen Folgen für jeden lebenden Organismus, würde aufhören. Du wirst Dich dann auch daran erinnern, wie Du von Deiner Regierung zu allen Umweltfragen belogen und betrogen wurdest, weil die Gewinne der internationalen Öl-Multis geschützt werden mussten.

Eines Tages wirst Du auch erkennen, dass der Himmel vormals wunderschön blau und nicht milchig-weiss wie jetzt war. Auch wirst Du Dich plötzlich der Zeiten erinnern, als Lebensmittel noch nicht genmanipuliert waren und Du ohne Angst vor negativen Folgen alles noch essen konntest.

Eines Tages wirst Du auch aufwachen und Dir wünschen, dass der Staat endlich seinen originären Aufgaben nachkommt, die ihm eigentlich obliegen. Du wirst Dir wünschen die Grund- und Menschenrechte wieder zu haben, die Dir Politiker wie Otto Schily und Wolfgang Schäuble in ihrem krankhaften Wahn, unter Vorspiegelung von obskurer Terrorgefahr und auf Verlangen der Bilderberger, Trilateraler Kommission, Council for Foreign Relation, Club of Rome, unserer Besatzungsmacht und Freundes USRAEL, genommen haben. Du wirst Dir auch wünschen, dass Ministerien und Einrichtungen des Staates, die Verursacher all des Elends und der Umweltverschmutzungen nicht mehr schützt, sonder endlich in Deinem Sinne handeln und all dies unterbinden und bestrafen.

Eines Tages wirst Du auch aufwachen und Dir wünschen es gäbe einfach nur Recht. Eine funktionierende Gewaltenteilung und eine Rechtsprechung die wirklich für alle gleich ist und sich nicht dem Diktat der Mächtigen unterwirft. Vielleicht erinnerst Du Dich dann auch der Zeit, als die politische Beeinflussung das Rechtssystem unterlief und Du tatenlos zusahst.

Eines Tages wirst Du auch aufwachen und Dich daran erinnern, als die Parole noch galt:

” Nie wieder Krieg von deutschem Boden aus.”

Heute wird unsere Demokratur am Hindukusch und anderen Orts verteidigt und unsere jungen Soldaten müssen für die Interessen “Anderer” ihr Leben lassen. Nicht für Deine Interessen, wohlgemerkt.

Eines Tages wirst Du auch aus Deinen Träumen erwachen und erkennen, dass auch Du zum Militärdienst eingezogen werden wirst, weil es keine Freiwilligen mehr gibt, die sich für die Machtinteressen anderer Staaten, der Banken, Oligarchen und für die Globalisierung, verheizen lassen.

Eines Tages wirst Du erwachen und den Wunsch haben nach draußen zu rennen um Deinen Unmut gegenüber Deiner Regierung herauszuschreien, die schon lange aufgehört hat Deine ureigensten Interessen als Bürger zu vertreten, zugunsten einiger weniger Superreichen. Anstatt dieses zu tun, wirst Du aber drinnen bleiben und Deinen Mund geschlossen halten und Dein Schrei wird sudden verstummen, weil Du weißt, dass in Deinem Land eine freie Meinungsäußerung nicht mehr möglich ist und du Dich als Terrorist wiederfinden würdest, der Folter und dem Tod ausgesetzt ist. Dann wird Dir auch schmerzlich klar werden wozu, Bundestrojaner, Einsatz der Bundeswehr im Innern, Datenspeicherung, Chips, totale Überwachung durch Abschaffung des Telefon – und Briefgeheimnisses gedient haben, und Du wirst feststellen, dass Du wieder einmal nur zugesehen und dummen Sprüchen der Politiker und den Medien gefolgt bist.

Eines Tages wirst Du aufwachen und Dir einen Regierungswechsel hin zur wahren Demokratie, unter Beteiligung des Volkes bei den Entscheidungen, wünschen. Du wirst Dir dies vermutlich mit mehr Inbrunst wünschen als die Dissidenten in der ehemaligen UdSSR oder heute in China. Du wirst Dich plötzlich wundern, darüber, dass Du keinen Friedensvertrag und die Herstellung der nationalen Integrität gefordert hast. Dass Du die Tatsache, dass wir ein Staat ohne Staatsgebiet sind ignoriert hast. Dass Du die illegalen Handlungen aller Politiker und Behörden hingenommen hast, ohne zu protestieren . Dass Du von dem im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz bedeutet hier von den Siegermächten geschaffenes Konstrukt zur Verwaltungsvereinfachung der Besetzten Gebiete, die wir heute noch sind) festgeschriebenen Widerstandsrecht keinen Gebrauch gemacht hast, um die korrupten Politiker und die Regierung zu vertreiben und an ihren fortgesetzten ungesetzlichen Handlungen zu hindern..

Eines Tages wirst Du aufwachen und feststellen, daß Deine Meinung immer manipuliert wurde, durch die ach so freien und unzensierten Medien, die von einigen Großkonzernen – deren Eigner übrigens alle Bilderberger sind – kontrolliert werden, Dich desinformiert, belogen und betrogen haben. Du wirst dann auch feststellen, dass Dein eigenes Denken ausgeschaltet wurde durch Talkshows mit inkompetenten Moderatoren und noch inkompetenteren Politikern, durch Seifenopern, durch Gerichtshows, durch Shows in denen die untersten der Gesellschaft als die Helden dargestellt werden.

Du wirst dann auch erkennen, dass eine kritische Berichterstattung keinen Platz mehr hat, da Dein Denken ausgeschaltet werden soll und Du in einem Zustand der permanenten Angst gehalten werden sollst, was Dich dann einfacher manipulierbar macht.

Eines Tages wirst Du aufwachen und den Wunsch verspüren, nur noch zu “Fliehen”. Doch Du wirst dann feststellen, dass es dazu bereits zu spät ist und es keine Fluchtmöglichkeit mehr gibt. Das wird spätestens dann sein, wenn die “ONE WORLD ORDER” etabliert sein wird. Aldous Huxley und Orwell liegen in ihren Gräbern und lachen sich zu Tode.

Peter Platte

Original und Kommentare unter:

http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=168


Hitler lebt und webt am neuen Weltkrieg

 

 

Arbeitslager Deutschland im Spiegel der Weltpolitik

Von Eifelphilosoph ⋅ 21. April 2012 ⋅

Samstag, 21. April 2012. Eifel. Gestern war ein denkwürdiger Tag. Adolfs Hitlers Geburtstag. Vergessen viele. Achten Sie mal drauf, wo gestern überall gefeiert wurde – das Vergessen läßt uns manchmal weniger aufmerksam sein, was um uns herum wirklich vor sich geht.

Überall Nazis – aber berichtet wird nur darüber, wenn einer in der Piratenpartei auftaucht … so, als hätte die CDU/CSU überhaupt keine Nazis mehr. Die Grünen hatten auch mal welche, aber die sind angeblich nicht mehr da – obwohl das ihre Lust auf Kriege in aller Welt erklären könnte. Eine Grüne hat jetzt auch erkannt, wie der Hase läuft: Renate Künast hat die Piraten gewarnt, ganz frisch im Handelsblatt:

„Die Piraten dürfen sich jetzt nicht zum Opfer eines allgemeinen Rechtsextremismus in der Gesellschaft machen“, sagte Künast der „Frankfurter Rundschau“.

Fällt ihnen was auf an diesem Satz? Es gibt da ein klares GUT und ein klares BÖSE. Anstatt die rechtsradikalen Tendenzen in der SPD bei Namen zu nennen oder sie einfach mal weniger dramatisch als Versagen deutscher Bildungspolitik der letzten zwanzig Jahre zu beschreiben, ist es die böse Gesellschaft, die zu einem “allgemeinen Rechtsextremismus” neigt. Die lieben ihren Führer immer noch, hoffen sogar, ihn unter dem ewigen Eis zu finden. Auf der anderen Seite gibt es die GUTEN – das sind die Politiker, die das böse deutsche Volk in Zaum halten. In Wirklichkeit sind wir nämlich blutrünstige Bestien, die eingesperrt gehören. Die Farbe unserer Wärter dürfen wir selber wählen.

Wer nun unverständlich auf die aktuelle Weltpolitik schaut, sollte diese Perspektive im Auge behalten. Der Deutsche ist ein gefährliches Tier, das man im Zaum halten muss – “man”, das sind die Guten unter uns, die Politiker, Pöstchenhuber und Spesenritter. Letzteres bereitet natürlich dann keine Probleme, wenn man sieht, das man den Bakschisch von einem bösen Volk bekommt. Die haben das nicht anders verdient.

Doch wir müssen noch ein wenig weiter ausholen, um ein Gesamtbild zu entwerfen, das ein wenig anders ist als das, das die Medien tagtäglich in uns hineinprügeln.

Schauen wir uns mal die aktuelle Manöverfront an: die USA halten gerade gemeinsam mit den Phillippinen Manöver im Südchinesischen Meer ab. Gekontert wird das mit einem russisch-chinesischen Manöver, das eine Organisation veranstaltet, die die meisten Deutschen nicht kennen: die SOZ. Die SOZ vereint unterschiedlichste Staaten, da treffen sich Indien und China, Pakistan und der Iran, Russland und die Türkei. Manche von ihnen bereiten sich mit großer Kraft ganz neu auf einen nuklearen Schlagabtausch vor – so als wäre die Gefahr eines nuklearen Holocaustes immer nur Therorie gewesen. Was wissen die Inder eigentlich, was wir nicht wissen?

Vielleicht gar nichts. Aber sie können Nachrichten schauen – und dort kann man barbarische Horden durch die Welt toben sehen, die auf Leichen pissen, religiöse Werke schänden, Massaker an Zivilisten begehen, gezielt im Ausland morden, Leichenteile als Trophäen sammeln und auch gerne mal Leichenschändung betreiben. Man könnte meinen, Adolf Hitler wäre wirklich noch am Leben und jagt seine SS-Mörderhorden durch die Welt – es ist aber nur die US-Armee, die als “Botschafter des Westens” “unseren” Lebensstil in aller Welt verbreitet. Unsere Medien erzählen uns von der Angst der Amerikaner vor Racheakten wegen der Leichenschändung, wie ein solcher “sozialer Standard” für den Rest der Welt aussieht, erzählt man uns nicht – und darum erfahren wir auch nichts über das antiamerikanische Bündnis zwischen den ehedem verfeindeten Mächten dieser Welt, uns erzählt man lieber die Geschichte vom bösen Chinesen, dessen Marine die Frechheit besessen hat, das Schiff eines Energiekonzerns aus von ihm beanspruchten Gewässern zu vertreiben.

So etwas geht natürlich gar nicht.

Immerhin sind im 21. Jahrhundert Firmen so mächtig wie ganze Staaten – mit denen legt man sich besser nicht an. Die USA gebären eins dieser Konzernmonster nach dem anderen, auch andere Länder machen das inzwischen nach – was aber immer dazu führt, das diese Konzerne letztlich von US-Konzernen geschluckt werden. Erzählt man uns nicht – aber das ist der Grund, warum die Bundesregierung seit Jahren den Prozess der Konzernbildung unterstützt – “wettbewerbsfähig sein” heißt: groß genug werden, um nicht von US-Konzernen geschluckt werden zu können. Aber selbst die, die es schaffen, nicht geschluckt zu werden sind nicht frei genug, um sich Hitlers neuer Bewegung entziehen zu können – und werden so zu Agenten der neuen braunen Welle auf deutschem Boden, einer Welle, die in den USA als Lobbyistentruppe Alec bekannt ist:

So verfasste die Gruppe die Vorlagen für viele knallhart-konservative Law-and-Order-Gesetze in den USA – schärfere Einwanderungsgesetze wie in Arizona, diskriminierende Wahlgesetze und krasse Notwehrgesetze, die selbst “tödliche Gewalt” legalisierten, so man sich bedroht fühlt.

Fast könnte man meinen, Merkel und Sarkozy gehören auch dazu – immerhin wollen sie für Europa ja auf einmal auch “schärfere Einwanderungsgesetze“, nachdem erst kürzlich der Einwanderer die ultimative Rettung vor dem Fachkräftemangel war.

“Einsatz von tödlicher Gewalt, sobald man sich bedroht fühlt” … und gezielte Züchtung von Terrorängsten, damit man sich bedroht fühlen und die ganze Welt mit tödlicher Gewalt überziehen kann?

Denken wir doch mal weiter – aus der Sicht der Inder, der Pakistanis, der Russen, Iraner, Chinesen und anderer “nichtweisser Völker”, von denen sich der gute Weisse bedroht fühlen könnte. Wie denkt man dort über das Schicksal des antiislamischen Irak, über die nie verurteilten Lügen über seine “Massenvernichtungswaffen”, die nie verurteilten Lügen über seine Babyräuber in Kuweit oder über den im Namen der Demokratie mit einer Eisenstange gefolterten und gepfählten Gaddafi?

Auf dieser neuen braunen Bewegung steht zwar noch “Demokratie” drauf, jenseits der Reklame und der engagierten Werbefeldzüge der Marketingstrategen ist die nüchternde Wahrheit viel brutaler: neue unmenschliche Horden toben durch die Welt, morden überall wo es ihnen gefällt und breiten ihre Macht tagtäglich weiter aus – man braucht einfach nur die Liste der amerikanischen Militärbasen im Ausland mit der der Chinesen im Ausland zu vergleichen: China hat nur eine einzige Basis ausserhalb Asiens: sie dürfen Häfen in Kuba benutzen, während die Liste der (offiziellen!) Basen der USA schon ein Buch füllen könnte.

Doch gehen wir mal weg von der Kriegstreiberei der neuen braunen Welle. Kehren wir zurück in unseren Alltag, unserem schönen neuen Alltag in der ehemaligen Bundesrepublik, einem Alltag, der eigenartige Träume in den Menschen aufkommen lässt, siehe Spiegel:

Wer träumt nicht gelegentlich davon, die Brocken hinzuschmeißen und sich zu Hause einzuigeln, weitab vom Stress der Arbeitswelt, dem Zwang zu Erfolg und Leistung.

Es ist sehr ungemütlich geworden in Deutschland – wo man früher Leistung und Erfolg als beglückendes Erlebnis gesehen hat, ist heute ein eigentümlicher Zwang bemerkbar, das neue Deutschland gleicht einem Arbeitslager – mit beeindruckenden Ergebnissen:

60% der Bevölkerung Deutschlands fühlen sich inzwischen sozial ausgeschlossen – in ihrem eigenen Land:

Auf das Ergebnis ihrer Untersuchung haben Wissenschaftler der Universität Kassel bei der Tagung “Inklusion, Teilhabe und Behinderung – Anfragen an die (Human-) Wissenschaften” am Mittwoch hingewiesen. “60 Prozent der deutschen Bevölkerung erleben ihre finanzielle Situation als ständige Gratwanderung zwischen Meistern und Absturz”, sagte der Sozialpsychologe Prof. Dr. Ernst-Dieter Lantermann. “40 Prozent machen sich große Sorge um ihren Arbeitsplatz, über 50 Prozent befürchten, dass sie ihre Ansprüche im Alter deutlich senken müssen.” 40 Prozent sähen ihre Gesundheit als bedroht an, 60 Prozent glaubten, dass in Deutschland die Häufigkeit sozialer Notlagen deutlich zunehme: “30 Prozent befürchten eine Erosion ihrer sozialen Netze.”

Das ist dann genau jene “Gesellschaft”, von der sich die Piraten laut Künast entfernen sollen – diese Schmarotzer und Kakerlaken, die keine durch Diäten und fürstliche Pensionen abgesicherte Zukunft haben, diese Versager, die es einfach nicht schaffen, von den Zinsen ihres Kapitals königlich zu leben. Es ist auch kein Zufall, das die Deutschen sich so fühlen … immerhin ist der Umbau der bundesdeutschen Gesellschaft ein absichtlich gestalteter Prozess gewesen – ein Prozess, in dem die GRÜNEN eine entscheidende Rolle spielten:

Denn anders als gebetsmühlenhaft behauptet, hat Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Partnern in der Währungsunion nicht etwa vor allem durch hohe Produktivität oder durch besonders gute Produkte erhöht, sondern durch eine auch politisch inszenierte langandauernde Lohndrückerei, zum Beispiel mit den Hartz-Gesetzen und der Öffnung für einen immer größer werdenden Niedriglohnsektor.

Dieser Prozess soll sich nun von Deutschland über ganz Europa ausbreiten, damit sich auch die anderen so schön ausgeschlossen fühlen, wie es die Deutschen selbst aktuell tun:

Und nun verordnen wir unser deutsches “Erfolgsmodell” der Lohnzurückhaltung und damit der Senkung der Lohnstückkosten, des Sozialabbaus und der Privatisierung dem gesamten Europa. Am deutschen Wesen soll Europa genesen.

Das hatten wir schon mal – hieß damals nur “Nationalsozialismus”, Wörter wie “Arbeit” (die eigentümlich frei machte), “Sozialschmarotzer” (Menschen die nicht von regierenden Parteien mit Pöstchen versorgt werden) hatten damals wie heute ebenfalls Hochkonjunktur, gleichfalls gab es die “gute” politische Elite, die das blöde Volk ins reichsdeutsche Paradies führen wollte, ein Paradies, das heute “Europa” heißen soll – mit ähnlichen Folgen für die Lebenszufriedenheit im Alltag.

Die Griechen erleben gerade, wie schön das ist: 15 % weniger Lohn für alle – fürs erste.

Es sind in erster Linie US-Zeitungen, die über die Selbstmordwellen in Europa schreiben, den Deutschen erzählt man lieber nichts von den Folgen ihrer “Rettungspolitik” – wäre blöd, wenn man wieder einmal erfährt, das die Politik der eigenen Regierung mit dem eigenen Geld im Ausland Menschen in den Tod treibt. Das hatten wir schon mal.

Die Schweizer halten sich da ebenfalls nicht an die öffentlichen Jubelchöre:

Selbstmordwelle wegen Krise schockt Italien

Arbeitslose, Pensionierte und Kleinunternehmer: In Italien wird die Liste der Menschen von Tag zu Tag länger, die sich unter dem Druck finanzieller Schwierigkeiten infolge der Wirtschaftskrise und der Sparpolitik das Leben nehmen.

Währenddessen rollt die Schuldenlawine weiter – unaufhaltbar und – wie ich frecherweise behaupten möchte – gezielt und geplant.

Mit reichen, zufriedenen Menschen kann man keinen Krieg machen – und den Krieg gegen die SOZ führt man aus Sicht der US-Konzerne mal wieder am Besten in Europa, das Modell hat sich in den letzten beiden Kriegen auch bewährt.

Man muss auch US-Zeitungen lesen, um über den Sinn und Zweck der aktuellen Krise informiert zu werden. Dort äußert sich der Herr Schäuble ganz offen:

He sees the turmoil as not an obstacle but a necessity. “We can only achieve a political union if we have a crisis,” Mr. Schäuble said.

Ohne Krise kein vereintes Europa, ohne vereintes Europa kein Krieg mit der SOZ. Die 300 Millionen Amerikaner brauchen die 500 Millionen Europäer, um mit 2 Milliarden Asiaten einen äußerst gewinnträchtigen Krieg um das neue amerikanische Jahrhundert führen zu können. Man munkelt ja auch, das US-Konzerne Hitler eben gerade deshalb unterstützt haben, weil er am ehesten gewillt war, die Bestie Krieg wieder zu entfesseln.

So bleibt am heutigen Tag nur eins zu sagen: wie es aussieht, lebt Hitler immer noch (in den USA sogar ganz real) und webt an einem neuen Weltkrieg.

Das der Deutsche sich angesichts dieser Entwicklung lieber in sein Privatleben zurückzieht, verwundert nicht: die Diskrepanz zwischen offiziellem Glücksgetöse und der realpolitischen Wirklichkeit der Weltpolitik sowie der erlebbaren Auswirkungen im Alltag eines jeden einzelnen Menschen sind anders nicht mehr zu ertragen.

Die ausführenden Organe der US-Politik auf deutschem Boden drohen zudem sofort mit dem Hammer “Rechtsradikalismus” (früher nannte man das “Antiamerikanismus”, gerne auch “Judenfreund” oder “Klassenfeind”, Worte sind da sehr geduldig), wenn man darauf hinweist, das die aktuelle US-Politik nur noch ganz wenig mit “Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit” zu tun hat … und das könnte empfindliche persönliche Konsequenzen für den eigenen Platz im Arbeitslager haben.

Wer weiß schon, wann die Regierung endlich die Geduld mit dem arbeitsscheuen Gesindel in den Hartz-IV-Ghettos verliert, “weil man sich die Sozialschmarotzer einfach nicht mehr leisten kann” … Schmarotzer, die auf die eine oder andere Weise schon 60% der Bevölkerung ausmachen.

Da will man lieber nicht auf der falschen Seite stehen, wenn das Morden wieder deutschen Boden erreicht.

Quelle: http://www.nachrichtenspiegel.de/2012/04/21/hitler-lebt-und-webt-am-neuen-weltkrieg-arbeitslager-deutschland-im-spiegel-der-weltpolitik/


Dr. ade, wann folgt die Entlassung des Betrügers?

 

 

Universität Halle entzieht Leipziger Jugendamtsleiter Haller den Doktortitel

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat am gestrigen Mittwoch die Entscheidung des Promotionsausschusses, Siegfried Haller den Doktortitel abzuerkennen, bestätigt.

Der Leipziger Jugendamtsleiter Siegfried Haller hatte 2003 an der Universität Halle promoviert. Wie Prof. Dr. Burkhard Schnepel, Dekan der Philosophischen Fakultät I sagte, habe Siegfried Haller in seiner Dissertation “Das Sanierungsgebiet Hemshof in Ludwigshafen am Rhein – Eine Bilanz von 30 Jahren baulicher Erneuerung und sozialer Veränderung“ grob gegen Regeln und Standards wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen. “Ich bedaure sehr, eine solche Entscheidung verkünden zu müssen, sie war aber nach unserer sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung unumgänglich“, so Prof. Schnepel.
Wie die Universität Halle mitteilte, seien ganze Unterkapitel wortwörtlich aus fremden Publikationen beispielsweise des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und des Landes Brandenburg übernommen worden. Ein Kapitel der Dissertation ist demzufolge fast vollständig aus der Ludwigshafener Broschüre “Informationen zur Stadtentwicklung“ (Heft 9/1991) übernommen worden. “Diese Quelle wird lediglich im Anhang aufgeführt. Sie ist weder im Text erwähnt noch offiziell als Publikation Siegfried Hallers ausgewiesen”, erläutert Professor Schnepel. Zwar habe der Autor dem Ausschuss mitgeteilt, dass es sich um seine eigene Leistung handele, konnte aber dafür keinen Nachweis erbringen.
Der Promotionsausschuss sei nach ernsthaften und reiflichen Überlegungen zur Überzeugung gelangt, “dass der Autor die Gutachter und den Promotionsausschuss getäuscht hat, dies mindestens billigend in Kauf genommen hat“, heißt es in der Erklärung der Universität. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen.

Tja Herr Haller, auch wenn die anderen Volksbetrüger in Berlin ihre Zahlsklaven verarschen, ist das noch lange kein Grund für Sie, als niederes Tier in der Nahrungskette, es ihnen gleichzutun. Dazu braucht man Protektion. Da müssten Sie vielleicht etwas mehr über ihre Kollegen und Kolleginnen in Petto haben, um nicht zu Fallen.

Und da Sie Herr Haller das nicht hatten, ließ man Sie auch stolpern. Also, beim nächsten Mal etwas mehr den “Regeln” folgen und schön Material gegen die Kollegen in der Hand haben.

Dann klappts auch mit dem Doktor.

Bis denn dann.

 

 


Der böse braune Terror – etwas zum Schmunzeln

Der Vorgang ist bereits etwas betagt, erreichte mich im November kurz vor meiner Abreise aus Deutschland und ich fand bislang keine Zeit, diese niedliche Anekdote weiterzugeben. Zum Ausklang des bösen, braunen Terrorjahres 2011 sei jedoch dieses wahrhaftig grausame Verbrechen am Bundesmichel der Allgemeinheit kundgetan.

Da sich Namen und Adressen im Weltnetz manchmal unerwünscht schnell verbreiten, hat mich der Verfasser des nachstehenden offenen Briefes gebeten, seine Anonymität im Weltnetz zu wahren. In seiner Heimatstadt in Schleswig-Holstein dürfte er nunmehr bekannt sein wie ein bunter (brauner?) Hund.

Es begab sich zu der Zeit, als das kleine Städtchen Glinde in Schleswig-Holstein in seinem bunten Schlummer von Multikulti träumte, daß – welch ein Skandal! – ein Thor-Steinar-Laden diese bezaubernde Idylle mit seiner Eröffnung empfindlichst störte. Man lese und staune.

Glinde, den 06.10.2011
Offener Brief an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Glinde in Schleswig-Holstein

Sehr geehrte Damen und Herren, Funktionärinnen und Funktionäre in den politischen Parteien, sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, verehrte Mitgliederinnen und Mitglieder der Gewerbevereinigung Glinde, verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Presse,

ich möchte Ihnen als Initiatoren und Übermittler der Bürgerbewegung „Glinde ist bunt statt braun“ (Tenor im „Sonntagsmarkt“ der Kw 39) in Ihrem demokratischen „Kampf gegen Rechts“ nicht im Wege stehen, aber ich erbitte mir etwas mehr Respekt vor Ihren Mitbürgern und der Demokratie. Nachstehendes ist eine Lehrstunde in eben dieser ge-/erlebten bundesdeutschen Demokratie, die Schilderung sollte Sie zu einem demokratischen Umdenken in Ihrer von Vielen geschätzten Aktion bewegen.

Die örtlichen Druckmedien „Sonntagsmarkt“ und „Glinder Zeitung“ informierten über die Eröffnung eines „Thor Steiner“-Ladens am Glinder Berg, der offenkundig zu einer all-umfassenden Entrüstung in der Stadt Anlaß gibt. Meine Frau und ich waren sehr erstaunt, dass der Verkauf von Kleidung derart anstößig sein könnte. Der Begriff „Thor Steiner“ sagte uns überhaupt nichts, eine hiesige rechtsradikale Szene ist uns, von einigen wenigen Berichten in den unabhängigen Medien abgesehen, im Gegensatz zu einer linksradikalen Szene (siehe Rote Flora in Hamburg) fremd.

Als mündige Staatsbürger der Nachkriegsgeneration beschlossen wir somit, diesen Stein des Anstoßes am Glinder Berg aufzusuchen, um uns umfassend darüber zu informieren, welches Verbrechen dort in unserer Stadt aufzukeimen beginnt. Völlig unbefangen fuhren wir mit unserem Kraftfahrzeug auf einen freien Parkplatz direkt vor dem besagten Laden mit dem Namen „Tönsberg“ (der Name der ältesten norwegischen Stadt am Oslofjord, gegründet AD 871). 10 m entfernt stand eine Gruppe von Demonstrantinnen und Demonstranten jeden Alters, ca. 50 an der Zahl und mit Schildern bewaffnet, abseits standen Einsatzfahrzeuge der Polizei.

Als wir ausstiegen, sagte jemand „die wollen doch da wohl nicht rein“ und es ertönten sogleich Buh-Rufe, die Schilder mit Aufschriften wie „Nazis raus“ wurden hochgehalten und gleichlautend verbal unterstützt. In dieser Menschenansammlung konnten wir keine uns bekannten Personen entdecken. Da wir sehr zurückgezogen leben, waren auch wir diesen Leuten bestenfalls vom Antlitz her bekannt, so weit so gut. Im Laden begrüßten uns zwei freundliche Bedienstete, ein Kunde, dem Dialekt nach polnischer oder russischer Herkunft, wurde gerade beraten und tätigte seinen Einkauf. Wir begutachteten die angebotenen Kleidungsstücke. Sie erschienen uns zu jugendlich, Anstößiges konnten wir daran aber nicht entdecken. Auf unsere Frage, wo diese „Thor Steiner“-Kleidung hergestellt wird, erhielten wir zur Antwort: „In der Türkei, in China, wie alle anderen Sachen auch…“.

Richtig interessant wurde es dann allerdings, als wir, wohlgemerkt mit leeren Händen, den Laden wieder verließen. Der Mob, anders kann man diese Ansammlung von demokratisch Verirrten leider nicht mehr bezeichnen, fing an, uns aufs Niederträchtigste zu beschimpfen, eine regelrechte Welle des Hasses schlug uns entgegen, es war schockierend. Ein kleiner Auszug der Verbalattacken sei hier wiedergegeben:
„Schei. Nazis“ – „Dreckiges A….l…“ – „Geht nach Meckpo, da seid ihr unter Euresgleichen“ – „so alt und noch so dumm…“.
Zwei Damen mit einer esoterischen Büßermiene, uns völlig unbekannt, traten auf uns zu mit den Bemerkungen „Sie tun mir so leid“ und „ja, Sie tun uns so leid“ um dann mit der Frage fortzufahren: “Haben Sie Kinder?“ Als wir das bejahten, tönte es unisono zurück: „Die armen Kinder, solche Eltern zu haben…“.

Nicht eine einzige Person dieser Gruppe kam auf die simpelste Idee dieser Welt, nämlich uns zu fragen, warum wir diesen Laden aufgesucht hatten. Gern hätten wir unsere Motive erklärt.

Sie, verehrte Glinder Bürgergemeinde, sollten sich einmal darüber klar werden, was Sie auf diese Weise im Einzelfall anrichten, und Sie, verehrte Initiatorinnen und Initiatoren, sollten ihre Aktion so steuern und Ihren Unterstützern dermaßen in das Gewissen reden, daß nicht, wie hier geschehen, die bürgerlichen Grundrechte mit Füßen getreten, strafbare Handlungen toleriert werden und ihre Aktion zu einer Werbeaktion zugunsten „Thor Steiner“ und der angeblich damit angelockten „Nazis“ mutiert. Die Gewerbevereinigung Glinde nimmt für sich in Anspruch, „in jeder Hinsicht weltanschaulich und politisch neutral“ (Glinder Zeitung vom 04. Oktober 2011) zu sein, kann sich aber eine „gemeinsame Aktion mit der Stadt Glinde und den politischen Parteien vor Ort gut vorstellen“. Ihnen, verehrte Damen und Herren Unternehmer, lege ich nahe, dabei die demokratischen Regeln und die Menschenrechte ein- und sich von derartigen verletzenden Aktionen fernzuhalten, sonst ist es um Ihre Neutralität nämlich schlecht bestellt.

Wir, meine Frau und ich, Steuerzahler, immer politisch korrekt, die stets gern die uns vorgeschlagenen Vertreter der demokratischen Parteien wählten, die es begrüßten, das laut Peter Struck (SPD) die tapferen Soldaten der Bundesrepublik unsere Freiheit am Hindukusch verteidigen, die voll und ganz hinter Angela Merkel (CDU) stehen und ihrer Aussage, daß die Bundesrepublik in unverbrüchlicher Solidarität zu Israel steht, die stets mit gesenktem Haupt an die armen 6 Millionen Juden denken und die wünschen, dass die Bundesrepublik ganz fest in die EU eingebunden wird, damit „die Deutschen den europäischen Wettbewerb auf die Wirtschaft beschränken, weil sie sich auf dem Schlachtfeld kaum gegen eine Koalition ihrer Nachbarländer durchsetzen könnten“ (Julian Reichelt zitiert die CIA-nahen Stratfor Analysten (USA) in BILD vom 01.10.2011), wir also wurden auf das Übelste beschimpft von Menschen, die glauben, einer gerechten Sache zu dienen und dabei Menschenrechte, Menschenwürde sowie demokratische Richtlinien und unser Grundgesetz mit Füßen treten. Oder sind Informations- und Meinungsfreiheit, sind meinungsbildende Maßnahmen nicht mehr demokratisch legitimiert? Sind wir nun „Nazis“, nur weil wir uns vor Ort informieren und nicht einfach nachplappern, was der „Mainstream“ vorgibt? Wer uns jetzt noch vorwerfen will, „ihr seid selbst schuld, wieso geht ihr denn da hin“, der hat wirklich nichts begriffen, und DEMOKRATIE schon garnicht.

Glinde ist bunt statt braun – ich bitte um Verzeihung, am Samstag, den 01. Oktober 2011, hatte ich den Eindruck, Glinde ist blöd statt braun.

Herzlichst
Unterschrift

Verteiler:

Bürgermeister der Stadt Glinde persönlich
Gewerbevereinigung Glinde info@gvg-glinde.de
Sonntagsmarkt redaktiongm@markt-vor-ort.de
Glinder Zeitung info@glinder-zeitung.de
Bergedorfer Zeitung redaktion@bergedorfer-zeitung.de

Auf Nachfrage erfuhr ich, daß der Briefschreiber, war wohl auch nicht anders zu erwarten, keinerlei Antwort auf seinen offenen Brief erhielt, weder von seinem Bürgermeister noch von den Medien. Neugierig geworden besuchte ich kurz vor meiner Abreise diesen heiligen Ort der Verdammnis und tatsächlich, es war saukalt, aber einige Bunzelmichel standen mit Zeltplane, Heizstrahler und Thermoskanne vor dem Bekleidungsgeschäft und schienen sich dabei nicht einmal blöd vorzukommen.

Tja, liebe Bunzelmichel, ich hab euch alle lieb und gebe euch gern für ein hoffentlich böser-brauner-Terror-freies 2012 diesen Satz mit in eure Hohlköpfe:
Das kollektive Schwarmbewußtsein der Gutmenschen ist das ultimative Abbild einer harmonischen Gesellschaft, die für das übergeordnete Wohl aller arbeitet. Die Gutmenschen achten diese Reinheit ihrer sozialen Organisation, ohne ihren hohen Preis wahrzunehmen, nämlich den Verlust von Kreativität und eigenständigem Denken. Die Einheitlichkeit ihrer Absichten führt die Gutmenschen in einer brutal durchorganisierten Industriegesellschaft unter Führern zusammen, die für ihre Aufgaben geboren sind. Diese Gesellschaft kennt keine Individualität, sondern nur Masse.

Ich wünsche allen Rittern der hiesigen Tafelrunde einen guten Rutsch und ein erfolgreiches 2012.

Carlos Schneider

 

Quelle: http://www.nonkonformist.net/6511/der-bose-braune-terror-etwas-zum-schmunzeln/#more-6511


Aktion der Reichsdeutschen in Köthen

Hallo Freunde und Mitstreiter für unser neues Deutschland,

heute, am Dienstag den 6. März 2012 um 9.00 Uhr trafen sich vor dem Polizeigebäude in Köthen ca. 35 Personen, um mit dem Initiator Ingo Köth die Polizei des sogenannten Bundeslandes Sachsen-Anhalt darüber zu informieren, das wir nicht mehr bereit sind, den rechtswidrigen Handlungen tatenlos zuzusehen. Der Polizei wurde ein Schriftstück mit allen teilnehmenden Mitstreitern übergeben, in dem es heißt:

Liebe Polizisten,

wir sind heute hier nach Köthen gekommen, um Euch zu zeigen, wir sind keine bösen Steine werfende
Nazis, sondern Bürger denen die Entwicklung in unserem Land und in der Welt Sorge bereitet.
Wir haben erkannt, das das Grundgesetz, OWiG,STPO,ZPO und GVG außer Kraft gesetzt wurde und
man Euch somit Eure Handlungsgrundlage entzogen hat.
Wir werden uns jetzt für Recht und Gesetz einsetzen, da wir keine andere Abhilfe mehr sehen.
Unser handeln basiert auf Art. 20/4 ungültiges Grundgesetz und § 32 STGB Notwehr.
Bitte sucht mit uns das Gespräch.

(Nachfolgend die Unterschriften der Teilnehmer)

Ingo wurde als Einziger zu einem Gespräch eingeladen, alle anderen Warteten befanden sich im Eingangsbereich der Polizei. Ingo berichtete im Anschluss, dass das Gespräch mit einem hohen Polizeibediensteten in ruhiger und sachlicher Atmosphäre verlief.
Ingo erzählte uns auch im Nachgang, das in der Polizeidienstelle eine Armada hat Polizei schwer befaffnet bereit stand, um eventuelle Übergriffe abzuwehren, was sich als Überflüssig darstellte.
Wir erhielten im Anschluss die verbale Zustimmung, uns meinungsäußerungsmässig auf dem Marktplatz zu versammeln, was wir auch genutzt haben und hier fanden wir interessierte Zuhörer, welche genauso wie wir vor einigen Jahren, von der aktuellen Rechtslage in diesem Land nichts oder nur wenig wussten.
Ich fand diese Aktion als gelungen, wozu wir uns entschlossen, in weiteren Städten, ähnliche Aktionen durchzuführen.

Quelle: YouTube

Gut gemacht, und weiter so!

Bis denn dann.

 


Was gesagt werden muss

.
Von Günter Grass
.

Warum schweige ich, verschweige zu lange,

was offensichtlich ist und in Planspielen

geübt wurde, an deren Ende als Überlebende

wir allenfalls Fußnoten sind.

Es ist das behauptete Recht auf den Erstschlag,

der das von einem Maulhelden unterjochte

und zum organisierten Jubel gelenkte

iranische Volk auslöschen könnte,

weil in dessen Machtbereich der Bau

einer Atombombe vermutet wird.

Doch warum untersage ich mir,

jenes andere Land beim Namen zu nennen,

in dem seit Jahren – wenn auch geheimgehalten -

ein wachsend nukleares Potential verfügbar

aber außer Kontrolle, weil keiner Prüfung

zugänglich ist?

Das allgemeine Verschweigen dieses Tatbestandes,

dem sich mein Schweigen untergeordnet hat,

empfinde ich als belastende Lüge

und Zwang, der Strafe in Aussicht stellt,

sobald er mißachtet wird;

das Verdikt ‘Antisemitismus’ ist geläufig.

Jetzt aber, weil aus meinem Land,

das von ureigenen Verbrechen,

die ohne Vergleich sind,

Mal um Mal eingeholt und zur Rede gestellt wird,

wiederum und rein geschäftsmäßig, wenn auch

mit flinker Lippe als Wiedergutmachung deklariert,

ein weiteres U-Boot nach Israel

geliefert werden soll, dessen Spezialität

darin besteht, allesvernichtende Sprengköpfe

dorthin lenken zu können, wo die Existenz

einer einzigen Atombombe unbewiesen ist,

doch als Befürchtung von Beweiskraft sein will,

sage ich, was gesagt werden muß.

Warum aber schwieg ich bislang?

Weil ich meinte, meine Herkunft,

die von nie zu tilgendem Makel behaftet ist,

verbiete, diese Tatsache als ausgesprochene Wahrheit

dem Land Israel, dem ich verbunden bin

und bleiben will, zuzumuten.

Warum sage ich jetzt erst,

gealtert und mit letzter Tinte:

Die Atommacht Israel gefährdet

den ohnehin brüchigen Weltfrieden?

Weil gesagt werden muß,

was schon morgen zu spät sein könnte;

auch weil wir – als Deutsche belastet genug -

Zulieferer eines Verbrechens werden könnten,

das voraussehbar ist, weshalb unsere Mitschuld

durch keine der üblichen Ausreden

zu tilgen wäre.

Und zugegeben: ich schweige nicht mehr,

weil ich der Heuchelei des Westens

überdrüssig bin; zudem ist zu hoffen,

es mögen sich viele vom Schweigen befreien,

den Verursacher der erkennbaren Gefahr

zum Verzicht auf Gewalt auffordern und

gleichfalls darauf bestehen,

daß eine unbehinderte und permanente Kontrolle

des israelischen atomaren Potentials

und der iranischen Atomanlagen

durch eine internationale Instanz

von den Regierungen beider Länder zugelassen wird.

Nur so ist allen, den Israelis und Palästinensern,

mehr noch, allen Menschen, die in dieser

vom Wahn okkupierten Region

dicht bei dicht verfeindet leben

und letztlich auch uns zu helfen.


Zahlen Sie noch Umerziehungsbeitrag?

Syrien: Die Adäquanz der ARD-Propaganda

Liebe Leser, es gibt derzeit im Internet eine umfassende Auseinandersetzung mit der Propaganda des Westens. Wir empfehlen die Blogs dieser Kollegen. (Der Versuch, das Internet zu zensieren ist übrigens ein absichtlicher und direkter Angriff auf die Bürgerbewegung im Netz.) Die Rolle des Imperialismus, die UNO als Geisel der NATO und die gegenwärtigen Kriege sind Gegenstand vieler kluger Beiträge. Unser Thema auf “Hinter der Fichte” ist die Entlarvung des Einsatzes der deutschen Medien-„Anstalten“ im Krieg um die Köpfe. Schauen wir uns die letzten faulen Früchte der ARD an.

Die Propaganda der ARD gegen Syrien geht weiter

“Hinter der Fichte” berichtete am 17. 1. 2012 über ein syrienfeindliches ARD-Propagandastück der übelsten Sorte („Heimlich in Homs“). Das Medienmagazin ZAPP des NDR ließ sich unter Anja Reschke für das Blendwerk einspannen und arbeitete aktiv an der Glaubhaftmachung der Lügen der psychologischen Kriegsführung mit.
Die Empörung in Kreisen der Blogger und ihrer Leser war allgegenwärtig. Olaf Kretschmann schuf ein Blog Heimlich in Homs und zerlegte die Tricks in diesem Propagandastreifen der NATO Schritt für Schritt. Eine außerordentliche Fleißarbeit. Danke dafür. Er forderte die ARD zur Stellungnahme auf, doch nichts Substantielles kam von dort.
Erst ein Vierteljahr später (!) hat der NDR nun die Sprache wiedergefunden und – mit einer verlogenen Prise Reue garniert – sich für diesen Schund nicht entschuldigt, sondern behauptet, man habe lediglich „ein unvollständiges Bild“ gezeichnet. Welcher der Zuschauer von damals wird das überhaupt mitbekommen? Das Ziel der Hetze ist längst erreicht.
Greifen wir die Kernaussagen der Tagesschau-Leute in diesem neuerlichen ZAPP-Beitrag vom 28. 3. 2012 heraus:
„Die Echtheit der Rebellen-Videos ist schwer zu beurteilen
Das Problem: Viele Aufnahmen stammen aus dem Internet, aufgenommen von Aktivisten in den Protesthochburgen. Redaktionen sind darauf angewiesen. Denn nur wenige westliche Journalisten wagen sich zurzeit nach Syrien.“
Das ist eine Lüge, die penetrant wiederholt wird. In Syrien halten sich Hunderte ausländische Journalisten auf, wie dem unterdrückten Bericht der AL-Beobachtermission  (Anhang II, ab Seite 17) zu entnehmen ist. (siehe auch “Warum die Arabische Liga den Bericht nicht veröffentlichen will.) Christoph Hörstel befindet sich derzeit in Syrien und berichtet auf „ASR“. Warum fragt ihn sein ehemaliger Arbeitgeber ARD nicht nach seinen Berichten, wenn Journalisten vor Ort doch so rar sind?
„Diese Bilder zeigen immer dieselbe Perspektive, den mutigen Freiheitskampf der Syrer gegen den Diktator. Dass sich nicht das ganze Land daran beteiligt, kommt beim Zuschauer kaum an.“
Meinungen und Stimmungen werden durch Worte und Bilder erzeugt, deren Wirkung nicht unterschätzt werden darf. Die scheinheiligen Worte des NDR implizieren, die Mehrheit „der Syrer“ beteiligt sich am Kampf gegen den „Diktator“,  nur „nicht das ganze Land.“ Es gebe einen mutigen Freiheitskampf „der Syrer“. Die vom Ausland eingeschleusten und ausgerüsteten Kämpfer, über die Al Jazeera-Journalisten nicht berichten dürfen und deshalb kündigen, werden auch bei der ARD ausgeblendet.
“ZAPP befragt hierzu den zweiten Chefredakteur von ARD-aktuell, Thomas Hinrichs: ‘Würden Sie sagen, insgesamt bekommt der deutsche Zuschauer ein adäquates Bild von der Lage in Syrien?’ ‘Die Frage stellt sich an vielen Brennpunkten der Welt.’, gibt Hinrichs zu bedenken, “Bekommen wir ein adäquates Bild von China? Bekommen wir ein adäquates Bild aus Russland? Bekommen wir ein adäquates Bild aus Amerika? Sie werden immer nur Ausschnitte zeigen können, Tatsache ist, dass sehr viele Menschen, Tausende von Menschen in Syrien gestorben sind. Das bilden wir ab. Es herrscht dort eine Art Bürgerkrieg und diese Bilder muss man einordnen.”
Wie sich dieser Chefredakteur windet, gleicht einer Bauchtanznummer.
Wer muss waseinordnen? Es gibt niemals ein „adäquates“ Bild in der ARD. Schon über den NATO-Krieg gegen Libyen wurde bei ARD und ZDF nur das berichtet was die NATO freigab. “Hinter der Fichte” läuft 2011 bis heute an Beweisen dafür über.

Adäquate Bilder der ARD

Das „adäquate“ Bild der Tageschau von Russland besteht in Berichten und Stimmungsmache gegen Putin und die vom Westen finanzierte „Opposition“.
Das „adäquate“ Bild über China besteht in Berichten über ausgewählte „Bürgerrechtler“ (darüber wird hier demnächst ausführlicher berichtet) die vorrangig von Kriegsverbrechern wie Clinton oder Hague und ihren NGOs promotet werden.
Das adäquate Bild von Amerika besteht im Verschweigen des massiven Abbaus der Bürgerrechte bis hin zur Einrichtung von Lagern (!) und dem unbegrenzten Wegsperren von Menschen mit eigener Meinung – ohne Anklage und für unbestimmte Zeit. Dafür erleben wir in ARD und ZDF bis zum Erbrechen eine „adäquate“ Berichterstattung über die amerikanischen Partei-Vorwahlen. Das versteht die ARD unter „adäquat“.
Doch das ist kein Einzelfall sondern hat Methode. Sie zieht sich durch die gesamte Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten über Syrien.
Noch ein Beispiel für den Einsatz von Worten zur Meinungsmache?

Meinungsmache aus Kairo

ARD-Mann Peter Steffe meldet am 28. 3. aus dem ARD-Nest in Kairo über dessen Lügen wir schon oft berichtet haben. Beachten Sie welche Worte von der ARD für die Darstellung welcher Bürgerkriegspartei benutzt werden:

„Nach wie vor gehen Regierungseinheiten weiter mit brachialer Gewalt und heftigem Beschuss gegen Rebellen vor. Regimegegner berichten von Kämpfen aus mehreren Städten und Dörfern. Dabei soll es gestern und heute zahlreiche Tote gegeben haben.“
Assad: “brachial”, “heftig”, gegen „Rebellen“, “zahlreiche Tote”.
Als Assad bei einem ganz offiziellen Besuch in Homs von der Bevölkerung freudig begrüßt wurde schreibt die ARD:
„Auch in Homs, wo sich Syriens Präsident Assad gestern Nachmittag öffentlichkeitswirksam im von eigenen Truppen fast völlig zerstörten Stadtviertel Baba Amr blicken ließ, sei es zu Gefechten gekommen.”
Das ist Adäquanz a la tagesschau: Baba Amr wurde in der ARD nicht von feindlichen „Rebellen“ mit ausländischen Waffen besetzt, sondern von Assads Leuten fast völlig zerstört.
Und ein Besuch vor Ort, da wo ein Staatschef hingehört, wird abgewertet mit„lässt er sich blicken“. Als Sarkozy und Cameron 2011 im von ihnen besetzten Libyen waren, direkt an dem Orten der von ihren „Rebellen“ angerichteten Massaker, überschlug sich die ARD und jubelte das ganze zum Staatsbesuch hoch. Der Kairoer ARD-Chef Armbruster hatte gar in Tripolis nur fröhliche Menschen gesehen und ein Massaker der Rebellen in einem Krankenhaus in Tripolis verschwiegen.
Darin also besteht die NATO-„Adäquanz“ der ARD. Mich graut es.

Adäquater Nachtrag aus Abu Dhabi

Gulf News/Abu Dhabi, 28. 3. 2012: “Einwohner weinten und jubelten.”
Die emiratischen Gulf News, die Syrien sicher auch nicht wohlgesonnen sind,  berichteten am gleichen Tag über das „Blickenlassen“ Assads auf ihrer Titelseite deutlich anders:
„Inzwischen unternahm Assad gestern eine Tour durch die frühere Rebellenhochburg Baba Amr in Homs, den Einwohnern versichernd, dass das böse zugerichtete Stadtviertel wieder aufgebaut wird und das normale Leben fortgesetzt werde. ‚Baba Amr wird viel besser als zuvor.‘ sagte der Präsident Dutzenden Einwohnern als er die Zerstörungen infolge des monatelangen Überfalls der Regimekräfte begutachtete. Der kurze Besuch wurde vom Staatsfernsehen ausgestrahlt. Assad, im leichten Nieselregen, diskutierte während der Tour die die Wiederaufbaubemühungen und sagte, dass ein Plan notwendig sei um sicherzustellen dass die Einwohner in ihre Häuser zurückkehren können. ‚Wir haben einen Zeitplan aufzustellen, um die Leute zu informieren, wann sie zum normalen Leben zurückkehren können.‘ schnappte man vom Präsidenten auf. Viele Einwohner, einige weinend, jubelten ihm zu und eine Frau umarmte und küsste ihn.“
Quelle: Hinter-der-Fichte-Blog vom 31.03.2012

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