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Ist das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) noch gültig?

Oder müssen die Frage oder die Fragen anders lauten?

Diesen Artikel sollte man mit dem nachfolgenden Artikel
„Die Straßenverkehrsordnung der DDR heute?“ (runterscrollen) betrachten.

Es gab einige Rechtsanwälte, die nach der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG), auf ihrer Internetseite kund taten das OWiG sei außer Kraft, da es keinen Geltungsbereich mehr habe.

Die Aufhebung des EGOWiG kann nachgelesen werden im Artikel 57 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz, vom 23. November 2007 – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007.
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz? Wie weit reicht dieser? Doch nur für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland und den siehe weiter unten.

Leider irrten diese Anwälte und mussten dies wieder von ihrer Internetseite nehmen. Aber warum irrten diese und für wem ist es denn gültig?

Das Einführungsgesetz zum OWiG wurde rückwirkend außer Kraft gesetzt. Das OWiG legt im §5 den räumlichen Geltungsbereich dar. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (da es ein Bundesgesetz ist), sowie auf einem Schiff oder Luftfahrzeug, das berechtigt ist die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat aber keinen Geltungsbereich außerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs, da in keinem Gesetz dies dargelegt wird, auch nicht im Grundgesetz. Der Geltungsbereich außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde mit Streichung des Artikels 23 des Grundgesetz (GG) gestrichen. Der Artikel 23 GG weist keinen einzigen Geltungsbereich mehr auf, obwohl eigentlich durch Art. 144 Abs. 1 u. 2 GG im Art. 23 GG die Aufführung eines bestimmten Geltungsbereiches gefordert wird.

Die Präambel des GG stellt keinen Geltungsbereich dar, sondern eine Bekundung eines Willen. Die Präambel ist nicht das eigentliche Grundgesetz, denn das Grundgesetz beginnt mit „I. Die Grundrechte“. Das Wort Präambel bedeutet nichts weiter wie Einleitung, Vorwort usw.

In der Präambel letzter Satz steht: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“. Der Artikel 144 Abs. 1 GG sagt aber etwas ganz anderes aus: „Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.“ Hiermit wird aber ausgedrückt und dokumentiert dass das GG nicht für den gesamten räumlichen Geltungsbereich eines Deutschen Volkes gilt und auch nicht nur für ein gesamtes Deutsches Volk. Aber für wen gelten denn nun das GG und die Gesetze der BRD?

Der Art. 144 Abs. 2 legt folgendes dar: „Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführte Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“.
Im Art. 23 GG sind aber keine Länder mehr aufgezählt, da dieser räumliche Geltungsbereich am 17. Juli 1990 gestrichen wurde, wobei selbst der Satz: „In anderen Teilen Deutschland ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“ mit gestrichen wurde. Somit wurde auch selbst nach Beitritt eines anderen Teils Deutschland die in Kraftsetzung des GG gestrichen, da auch im GG der in Zukunft örtlicher Geltungsbereich mit gestrichen wurde.

Entsprechend einiger Kommentierungen zum GG wurde der räumliche Geltungsbereich des GG im Art. 23 dargelegt und umschrieben, den es aber nicht mehr gibt.

Aber hier mal zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 Az. 2 BvF 1/73.
Die DDR hat in ihrer Verfassung, die auch in der Präambel letzten Satz dokumentiert: „…, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik diese sozialistische Verfassung gegeben“, keinen Geltungsbereich dargelegt und auch nicht einen Beitritt, also auch nicht einen zulässigen Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bekundet. Die Verfassung der DDR lässt keinen Beitritt zur BRD zu, da im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR folgendes steht: „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“. Die Verfassung wurde nie geändert!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 dargelegt das ein Beitritt nur zulässig ist wenn die Verfassung des Beitretenden dies zulässt. Also wäre demnach allein der Beschluss der Volkskammer der DDR zum Beitritt zur BRD unzulässig und ist rechtswidrig sowie unglültig. Übrigens hatte man auch nach Abstimmung des Beschlusses der Volkskammer geäußert, also in Darlegung des Abstimmergebnisses, das die Volkskammer dem Grundgesetz beigetreten ist. Das Protokoll hierzu wurde im Nachhinein geändert, also manipuliert und man schrieb dass die DDR dem Grundgesetz beigetreten ist. Hier lässt sich erkennen das die DDR, also die später gegründeten neuen Bundesländer nie der BRD beigetreten sind und dies auch nicht können.

Kommen wir mal kurz zum Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR:
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages” besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes” am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit der DDR und BRD als Ganzem bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sowie die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

Eine entsprechende Existenz einer Bundesrepublik Deutschland kann entsprechend obig dargelegtem Auszug entnommen werden, hier als Bundesrepublik Deutschland GmbH.

Nochmals zur Präambel: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Man gibt hier einen Willen des Geltungsbereich an, wobei sich der gewollte Geltungsbereich sich auf ein Volk bezieht und nicht auf eine Örtlichkeit oder Räumlichkeit, also Personenbezogen. Da es sich um einen Bekundung eines Willen handelt, handelt es sich auch nicht um einen räumliche noch personenbezogene Geltungsbereichsangabe.

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

„Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft.“

Auf solche Argumente berufen sich auch viele Internetseiten um das OWiG für nicht rechtskräftig bzw. als aufgehoben zu erklären, leider irrte man auch hier.

Hinreichend ist ja der räumliche Geltungsbereich bestimmt, der aber nicht für die Gesamtheit der Räumlichkeit „Deutschland“ (Deutsches Reich, den Ländern in Deutschland) bestimmt ist und sich auch nicht auf die Gesamtheit der Räumlichkeit eines Volkes bzw. sich auch nicht direkt auf die Räumlichkeit einer Person bezieht, somit behält das OWiG weiterhin seine Gültigkeit.

Die Bundesrepublik Deutschland (GmbH?!) hat also außer ihren eigenen räumlichen Geltungsbereich keinen weiteren öffentlich räumlichen und privatrechtlich räumlichen und auch keinen personenbezogenen räumlichen Geltungsbereich, sondern nur einen internen für sich geltenden räumlichen Geltungsbereich. Hierunter fallen zum Beispiel die Räumlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland – das Bundeskanzleramt, der Bundestag. Also der räumliche Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland bezieht sich auf innerhalb der eigenen Gebäude und Grundstücke der Bundesrepublik Deutschland – Hausrecht. Auf Deutsch gesagt innerhalb der eigenen vier Wände und nicht auf das gesamte Deutschland in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 – definierte Territorialität Deutschland durch die Alliierten und bestätigt durch Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.07.1973, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitte in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden.

Die Bundesrepublik Deutschland kann man mit der Europäischen Union (EU) vergleichen. Die Rechtswirkung gilt nur innerhalb des Hauses, aber nicht auf die Staaten und Länder in der EU direkt, da die EU gegenüber den Staaten und Länder kein Hoheitsrecht ausüben kann. Darum kann die EU auch keine Gesetze gegenüber den EU-Staaten und EU-Ländern herausgeben, an denen sich dann die EU-Staaten und EU-Länder zu halten haben – es handelt sich immer nur um Richtlinien, an denen sich die EU-Staaten und EU-Länder halten können oder auch nicht.

Die hier vorgemachten Argumentationen hebeln hier einige Inhalte zu diesem Thema und weiteren Themen im Internet aus, wie zum Beispiel auch die Gültigkeit der Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Zusammenfassung:

Der räumliche Geltungsbereich eines Gesetzes oder auch Ordnung muss sich nicht immer auf ein ganzes Land oder Staat bzw. Volk beziehen. Ein Gesetz oder auch Ordnung usw. aus dem kein oder kein eindeutiger räumlicher Geltungsbereich ersichtlich ist, also nicht exakt genau oder gar nicht benannt wird, gilt immer nur für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzgeber, der auch innerhalb eines Vereins oder GmbH sein kann. Also, in einem Verein, einer GmbH usw. kann auch nur ein Vorstand, Regierung usw. Gesetzgeberich durch Satzung, Vorschriften, Grundgesetz, Verfassung usw. sein. Wobei bei einer Angabe eines räumlichen Geltungsbereichs der Gesetzgeber den räumlichen Geltungsbereich nicht über seinen räumlichen Zuständigkeitsbereich ausdehnen kann.

Dies bedeutet aber nicht, wenn man außerhalb eines Zuständigkeitsbereiches eines Gesetzgebers ist, das man dann die Gesetzgebung dieses Gesetzgebers nicht in Anspruch nehmen kann – vorausgesetzt der Gesetzgerber verbietet es in der Gesetzgebung ausdrücklich. Möchte aber der Gesetzgeber dass jemand außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches unter seiner Gesetzeskraft fällt oder fallen soll, dann muss dieser Gesetzgeber um Erlaubnis bitten – eine stillschweigende Akzeptanz gibt es nicht. Oder derjenige, der sich dann diesem Gesetz bzw. Ordnung unterwerfen will, muss dies gegenüber demjenigen Gesetzgeber kund tun – also zum Beispiel einen Antrag stellen. Siehe hier zum Beispiel Anträge für Hartz IV in einer „Agentur“ für Arbeit – nicht Arbeitsamt! oder auch z.B. eine Antragstellung in einem „Sachbereich“ Soziales – nicht Sozialamt!. Es gibt auch das „Sachgebiet“ Ordnung und Sicherheit, aber nicht Ordnungsamt.
Das wahrscheinlich einigste Amt was wahrnehmbar ist, ist das Finanzamt. Warum dies noch ein Amt ist bzw. warum es noch keine Umbenennung gab ist fraglich. Es gibt auch Agenturen und Sachgebiete die sich als Ämter darstellen. Kommt man in dessen Gebäude liest man dann wieder Agentur oder Sachgebiet. Die Rechtsgrundlagen der Finanzämter, ob diese überhaupt noch Verwaltungsakte wie Steuerbescheide etc. durchführen können und dürfen steht entsprechend nachfolgendem in Frage.

Nachdem die Westalliierten unter dem damaligen amerikanischen Außenminister James Baker am 17.Juli 1990 den Geltungsbereich (Artikel 23) des erlassenen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gestrichen hatten (siehe auch Landgerichtsurteil Halle – 21 Qs 314/02 – vom 27.01.2003), ist nicht nur das Grundgesetz de jure territorial in seiner Geltung nicht definiert und somit auch nicht anwendbar (sonst würde es auch in den USA, Russland und auf dem Mond Gültigkeit besitzen und im Widerspruch zu dortigen Verfassungen stehen), sondern alle anderen sich bisher in seiner Anwendbarkeit darauf berufenden Gesetze (wie z. B. das deutsche Richtergesetz, das Beamtengesetz, die Strafprozessordnung und das Ordnungswidrigkeitsgesetz) sind mit dieser Streichung seit dem 18. Juli 1990 um 0 Uhr nicht mehr anwendbar.

Somit sind alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen demnach rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Person dar, welche diese Leistung verlangt hat.

Was den Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD durch dem Beschluss der Volkskammer anbetrifft, so stellte das Sozialgericht Berlin (- S 56 Ar 239/92 -) im Urteil einer Negationsklage vom 19. Mai 1992 fest, dass der so genannte ”Einigungsvertrag” vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17. Juli 1990 aufgelöst worden ist.

Ob nun das OWiG, die ZPO, die StPO, das GVG usw.
für den jeweiligen gegenüber Gültigkeit hat
könnt ihr hier nach selbst entscheiden.

Nachtrag vom 17.11.2010!

Der Artikel bezieht sich auch auf eine Kommentierung des OWiG „12. neubearbeitete Auflage des Jahres 1998“. Hier lautete die Kommentierung des räumlichen Geltungsbereich: „Der räumliche Geltungsbereich umfaßt das Gebiet der BRep. Einschließlich des beherrschbaren Raumes unter der Erdoberfläche …“

Wohlgemerkt das war 1998, also 8 Jahre nach der angeblichen Wiedervereinigung.

Da es aber massive Probleme, also Wiederstand durch Bürger gab, die sich nicht dem OWiG unterwerfen, da es laut dieser Kommentierung nur für eine BRD gültig ist, die außerhalb ihres Grund und Boden sowie Gebäude keinen Geltungsbereich hat, wurde die Kommentierung umgeschrieben.

In der Kommentierung der „15. Auflage des Jahr 2010“ wird jetzt der Kommentar zum räumlichen Geltungsbereich folgend dargelegt: „Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet Deutschland einschließlich des beherrschbaren Raums unter der Erdoberfläche …“

Man hat hier nicht nur bei „umfasst“ die neue Rechtschreibung angewandt, sondern auch das Gebiet anders bestimmt. Statt „BRep.“ steht nun „Deutschland“.

Bis heute hat sich aber an dem Gesetzestext nichts geändert, dem nach muss auch die Kommentierung von 1998 weiterhin gültig sein und kann sich demnach auch nicht ändern. Die Änderung der Kommentierung beweist das ein Verlag im Dienste einer BRD arbeitet und nicht im Dienste Deutschland.

Ebenfalls beweist diese Änderung der Kommentierung, das eine Kommentierung nicht das Gesetz ist und auch nicht zum Gesetz gehört. Sondern das Kommentierungen nur dazu dienen, die Bürger im Sinne der jeweils politisch einflussreichen Personen oder Gruppen zu lenken.

Auf Deutsch: Wenn jemand nun sagt dass das OWiG nicht für ihn gültig sei, dann bekommt er die neueste Kommentierung vorgelegt, um den Anschein darzulegen dass das OWiG für Deutschland gültig sei und nicht nur für die BRD. Wobei man irreführend mit darlegen wird, das die Kommentierung zum Gesetzestext mit gehört.

Nochmals:
Wenn sich ein Gesetzestext nicht ändert, dann kann sich auch die Kommentierung nicht ändern. Ändert sich die Kommentierung, so stellt diese eine Unglaubwürdigkeit sowie Zweifelhaftigkeit des betreffenden Gesetzes dar. Hier greift das Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 und dies legt dar: „Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ Die unterschiedlichen Kommentierungen lassen nun Zweifel aufkommen und das Gebot der Rechtssicherheit nicht mehr gegeben ist, somit ist dieses Gesetz nach dieser Rechtsprechung ungültig.

Nun wird sich in Zukunft zeigen, ob die Richter sich an den tatsächlichen räumlichen Geltungsbereich sowie die tatsächliche Rechtskraft dieses Gesetzes halten oder sich an eine Kommentierung im Sinne der politisch einflussreichen Personen bzw. Gruppen. Hält ein Richter an dieser neuen Kommentierung fest, dann haben wir Kopernikus & Co. „Die Erde ist eine Scheibe!“.

Nicht zu vergessen, mit der Umschreibung der Kommentierung des §5 des OWiG zum Geltungsbereich beweist man den tatsächlichen Geltungsbereich einer Bundesrepublik Deutschland. Würde die Bundesrepublik Deutschland einen Geltungsbereich für ganz Deutschland haben bzw. die Bundesrepublik Deutschland auch Deutschland sein, wäre eine Änderung des Kommentar zum Geltungsbereich überflüssig. Der Kommentar ist kein Gesetz.

Quelle: http://www.rodau.de/nachrichten/2010/201003.html#stvoddr

Ein sehr schöner und gut recherchierter Beitrag. 

Bis denn dann


Mafialand Bundesrepublik Deutschland

Ein Richter im Ruhestand lässt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei
berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist
ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf *.

,,Wenn ich an meinen Beruf
zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ,,meinesgleichen”".

Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor
deutschen Gerichten erleben:

,,Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ,,kriminell” nennen kann”.

Würde dies ein einfacher Bürger behaupten, der von einem dieser kriminellen Gesetzeswächter gerade seiner
Rechte beraubt wird, säße er – mit hoher Wahrscheinlichkeit – alsbald hinter Gittern. Es sei denn,
es ist die Wahrheit – siehe ,,Selenz` Kommentar – Kriminelle Staatsanwälte”. Ex-Richter Fahsel
berichtet weiter:

,,Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in
dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und
Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.”
Kriminelle Richter und Staatsanwälte waren trotzdem ,,sakrosankt”, wie Ex-Richter Fahsel es
formuliert,

,,weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um
der Reputation willen.”

Besser kann man den Zustand in den Teilen der deutschen Justiz nicht
auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.

Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. Einige Beispiele aus Niedersachsen. Die Vor-
gehensweise ist immer gleich: Um die deutsche Justiz auszuschalten, muss man Prominente ab-
hängig machen. Denn deutsche Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Sie sind nicht dem Gesetz
verpflichtet, sondern hängen an der Leine von Politikern. Hatte man bei VW Betriebsratschef
Volkert auf unsägliche Weise abhängig gemacht, so war es im Fall der kriminellen Vorgänge in
der WestLB/Preussag/TUI-Gruppe NRW-MP Rau. Den machte man später – trotz oder wegen
der auch in diesem Fall unsäglichen Hintergründe – gleich zum Bundespräsidenten. Denn dessen
juristischer Windschatten reicht weit. Um sich vor Nachstellungen zu schützen, verteilte die
Preussag/TUI AG zudem jährlich 20 Mio. DM an Schwarzgeld. Teile davon gingen an Politiker
und Beamte ,,in Umschlägen unter den Tisch mit wg.”. Das räumte Preussag/TUI-Pressechef
Zumpfort im ,,Bericht aus Berlin” zur besten Sendezeit ein. Offen und entwaffnend ehrlich.

In Niedersachsen wurde kürzlich ein weiterer Fall von Organisierter Kriminalität bekannt, der alle
bisherigen Vorstellung sprengt. Die Landesbank NordLB betätigte sich dabei in dreist-kriminel-
ler Weise und plünderte die Aktionäre einer Firma aus, die sie zuvor an die Börse gebracht hatte.
Die darob im Detail informierten Staatsanwälte schauen seit Jahren zu. Völlig teilnahmslos!

Viele deutsche Politiker, Manager und Juristen handeln daher nach dem Motto: ,,Ich bin für den
Sumpf nicht verantwortlich – ich suhle mich nur darin”. Wegen der weisungsgebundenen Staats-
anwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft nicht einmal
zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Der Bürger fragt sich angesichts einer immer stärker
ausufernden Kriminalität, ob dieser Polit/Justiz-Sumpf jemals trocken zu legen ist.

Ex-Richter Fahsel ist auch da pessimistisch: ,,In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht mög-
lich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation”.
In Deutschland sind in der Tat alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Der Sumpf schließt
die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechts-
beugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität
wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es sich zulassen, dass in
einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.

Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen
Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige fest-
zuhalten.

In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGh
offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.
* Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 ,,Konsequente Manipulation”

Peine, den 22. Mai 2008 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

Quelle: http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justiz-sumpf-deutschland.html


Karlsruhe: Richter krankenhausreif geprügelt

Veröffentlicht am 13. Januar 2012 by beamtendumm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Und es geht weiter. Erst gab es eine Briefbombe beim Amtsgericht Köln. Dann folgten die tödlichen Schüsse in Dachau auf einen Staatsanwalt. Und jetzt wird bekannt, dass es bereits am 15.12.2011 zu einem Übergriff im Oberlandesgericht Karlsruhe kam.

Dort schlug ein Prozessbeteiligter einen Richter beim Verlassen des Sitzungssaals mit der Faust ins Gesicht. Der Schwarzkittel hatte danach einen Zahn weniger und einige andere waren locker. Er hatte auch eine Risswunde und lag 2 Tage im Krankenhaus.

Erstaunlich, dass dies erst jetzt bekannt wird, und solange nicht darüber berichtet wird. Die Justizmafia weiß schon warum.

Auch hier hält sich mein Bedauern in Grenzen. Es ist nicht keine Aufgabe in den einzelnen Fällen zu prüfen, ob die Taten völlig grundlos erfolgten oder nicht.

Es wird jedoch begrüßt, dass das Thema „Justiz“ und die dortigen Miss- und Zustände in die Öffentlichkeit gelangen. Justizopfer fordern seit Jahren gehört zu werden und Änderungen vorzunehmen. Leider hört man nicht auf sie.

Durch solche Taten ergeben sich Diskussionen. Und dabei darf es nicht nur um die Sicherheit und den Schutz von Juristen gehen, sondern endlich um die Sicherheit und den Schutz des Bürgers vor käuflichen, kriminellen, unfähigen und willkürlichen Juristen.

Eines sollten wir dabei nicht vergessen:

Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) Kabinettsorder vom 15.12.1726 für Gerichte und Juristen-Fakultäten.

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Original:https://beamtendumm.wordpress.com/2012/01/13/karlsruhe-richter-krankenhausreif-geprugelt/

“Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.” – Ludwig Thoma


RA Peter Putzhammer offener Brief “zum Tod eines Kollegen in Dachau”

 

 

 

 

 

 

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Peter Putzhammer
Rechtsanwalt
vorbehaltlich Abschluß der Statusprüfung
Vorsorglich derzeit a.D.
Vereidigt auf die letzte gültige Verfassung des Deutschen Reichs
Wendelsteinstr. 4
84424 Mittbach/ Isen
Tel: 08124/444499-0
Fax: 08124/444499-1

Datum Unser Zeichen Bei Rückfragen Gz.:
15.01.2012 Nachruf RA a.D. Putzhammer/pp

Sehr geehrte Hinterbliebene und Angehörige des verstorbenen Kollegen am Amtsgericht Dachau,
mit ehrlichem und tiefem Bedauern habe ich als Berufskollege zur Kenntnis genommen, dass der Kampf der Justiz gegen das deutsche Volk ein Todesopfer gefordert hat. Unser Kollege hat sicher Familie, Kinder oder Eltern, Brüder oder Schwestern. Sie werden den Verlust ihres Familienmitglieds als schmerzlich empfinden. Jedes ausgelöschte Leben eines Menschen ist eines zu viel.
Sofort melden sich auf dieses Ereignis wieder allerhand Stimmen zu Wort: Übles Gerede, dass Gerichte hochklassig abgesichert sein müssen (Vorsitzender des Richterbundes), Beate Merk, angeblich Bayerische Justizministerin mit nichts sagenden Beileidsworthülsen usw.. Übles und dummes Gerede! Es dient nur Ihrer und unserer Verblendung!
Tatsache ist, dass die größtmögliche Konzentration an personifiziertem Amtsmissbrauch im Landgericht München I und dem Oberlandesgericht München sich in Kenntnis ihrer fehlenden Legitimation bereits vor dem Volk verbarrikadieren.
Denn die entscheidende Frage ist, was passiert hier im angeblichen Staat der BRD und dem angeblichen Freistaat Bayern hinter den Kulissen wirklich. Wie schaut es um die Legitimation sowohl von vorgeblichen Richtern, vorgeblichen „Staats“anwälten, den nervig-vorlauten Politikern und überhaupt vorgeblich staatlichen Gerichten denn wirklich aus. Nicht alles, was die Brot und Spiele-Verblödungsdoktrin von sich gibt, muß auch stimmen. Für uns alle gilt, selbständiges und kritisches Denken und Hinterfragen ist unumgänglich.
Ich kann von hier aus nicht beurteilen, was Ihr Mann, Ihr Vater, Ihr Sohn oder Bruder selbst gewusst hat über die tatsächlichen Rechtsverhältnisse in diesem Land. Hat er die tatsächlichen Rechtsverhältnisse gekannt und sich gleichwohl angemaßt, der Anwalt eines Staates zu sein, so hätte er sich selbst schuldig gemacht.
Hat er es nicht gewusst, so ist er durch den angeblichen Staat, durch die kriminelle Vereinigung namens Justiz unter Verletzung ihrer Aufklärungspflicht bewusst zu strafbaren Handlungen angestiftet worden und wäre als Bauernopfer gestorben. Strafbare Handlung ist hierbei bereits gewesen, sich als Staatsanwalt auszugeben und unter der Behauptung einen staatlichen Strafanspruch durchzusetzen, Menschen zu verfolgen.
Das Nächste ist, mit welcher menschenverachtenden Kälte und Brutalität er gehandelt haben mag. Sie mögen ihn als liebenswerten Menschen kennen. Wie Ihr Angehöriger als sog. Staatsanwalt gehandelt hat, kann ich von hier nicht beurteilen.
Wir das Volk kennen sog. Staatsanwälte mittlerweile als gewissenlose und jedes Grundrecht und Menschenrecht verachtende Folterknechte, denen es in erster Linie um den statistischen und monetären Erfolg geht und die dafür jedes Recht mißachten und übertreten. Entlastendes wird erst gar nicht mehr ermittelt. Die Unschuldsvermutung ist irgendwie in Vergessenheit geraten. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ scheint abgeschafft, richterliche Unabhängigkeit ist ein surreales Märchen, das Analogieverbot im Strafrecht und der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ werden als unpraktikabel erachtet und daher vernachlässigt. Es gibt nicht mehr wenige in diesem Land, die schon die Laternenmasten zählen, an denen sie die Verbrecher der Justiz aufknüpfen wollen.
Es herrscht eine unglaubliche Anarchie im Land. Gerade der Justiz fehlen sämtliche Rechtsgrundlagen für ihre angemaßte Tätigkeit.
Ja, wir haben Krieg in diesem Land und zwar immer noch den ununterbrochenen Kriegszustand aus den Jahren 1939 und 1941 (USA). Nicht nur das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich als der deutsche Staat und Gebietsherr hat den Krieg und die Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 07./08. Mai 1945 überdauert, sondern leider auch der völkerrechtlich nach wie vor weiter bestehende Kriegszustand bis heute bzw. bis zu dem Friedensvertrag, der uns bis heute verweigert wird. Weder irgendein sog. Bundesland, auch nicht der sog. Freistaat Bayern noch die Bundesrepublik von Deutschland waren je ein Staat noch der deutsche Staat noch ein Rechtsstaat. Sie sind von den Alliierten als bloße Verwaltungseinheiten der illegalen Besatzungsmächte geschaffen worden und dürfen sich August, Gottfried oder Staat nennen.
Die deutsche und europäische Nachkriegsordnung mit einer Bundesrepublik von Deutschland ist auf ausschließlich alliierten Lügen gegründet. Sie ist ein bis heute fortwährendes Völkerrechtsdelikt.
Zitat aus Friedrich Berber Lehrbuch des Völkerrechts Band II Kriegsrecht Becksche Verlagsbuchhandlung 1962 § 25 V. b) S. 132f.:
„Nach Art. 43 Haager Landkriegsordnung hat die Besatzungsmacht alle von ihr abhängenden Vorkehrungen zu treffen, „um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten“.
„Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt, dass die Besatzungsmacht nicht an die Stelle des Gebietsherrn tritt, nicht zur Ausübung der Souveränität berechtigt ist, vielmehr der Gebietsherr weiterhin im Besitz der Gebietshoheit verbleibt und auch seine Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungshoheit, soweit nicht die Befugnisse der Besatzungsmacht entgegenstehen, weiterhin bestehen bleiben“.
„Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsmacht folgt insbesondere, daß, im Gegensatz zur Praxis früherer Jahrhunderte, Eroberung nicht der Erwerbung der Souveränität gleichsteht, nicht zur Annexion des besetzten Gebiets oder zur sonstigen souveränen Verfügung über es, etwa zur Schaffung neuer Staaten auf dem besetzten Gebiet, berechtigt, diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst bei Friedensschluß vollzogen werden dürfen. Die trotzdem durch die Besatzungsmacht erfolgende Annexion oder Staatenneubildung stellt ein Völkerrechtsdelikt dar, das keine Rechtswirkung gegenüber dem rechtmäßigen Gebietsherrn hervorrufen kann. Auch die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet (häufig Puppen-, Marionetten- oder Quisling-Regierung genannt) überschreitet die Befugnisse der Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist nicht einmal als
De-facto-Regierung anzusehen,
sondern als ein Organ der Besatzungsmacht; Maßnahmen einer solchen Regierung, die weiter gehen als die Rechte der Besatzungsmacht sind widerrechtlich“.
Wissentlich oder unwissentlich ist Ihr Angehöriger also im Krieg gestorben als Angehöriger und Kollaborateur der Feinde Deutschlands. In Ermangelung sämtlicher Rechtsgrundlagen wie Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung (diese sind alle unwirksam ebenso wie die Zivilprozessordnung) stellt im dauerhaften und gegenwärtigen Zustand der kompletten Rechtlosigkeit der BRD jede Form von Strafverfolgung und jedes sog. Urteil egal welchen – ohnehin nichtstaatlichen – Gerichts in der BRD einen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff dar, der notwehrfähig und als ultima ratio auch mit der Waffe notwehrfähig ist.
Wir steuern auf Bürgerkrieg zu. Das ist gesicherte Erkenntnis verschiedener Geheimdienstberichte. Das ist dem Hochverräterkollektiv namens Bundesregierung auch seit Jahren bekannt, sie fördert dies aus Gründen des eigenen Machterhalts.
Eine besonders verabscheuungswürdige Rolle spielt die Justiz bei diesem Treiben. Sind oder wären nicht wir, die Juristen die Auserwählten oder schlicht zur Pflicht Berufenen, rückhaltlos für Recht und Rechtsstaat einzutreten, haben nicht wir eine besondere Pflicht kraft unserer Ausbildung und Beruf? Wir haben für Ansehen und Ehre unseres Berufs offen einzutreten. Die Justiz funktioniert nur mit integren Persönlichkeiten. Recht und Rechtsstaat wollen jeden Tag aufs Neue erkämpft werden.
Unser Berufsstand ist mehr denn je in der Pflicht, vorauseilendem Kadavergehorsam, der Feigheit und des Anbiederns um der Karriere willen, dem Verrat an Land, Recht und Volk und der Kriegsführung gegen das Volk Einhalt zu gebieten. Ich erwähnte nicht von ungefähr Persönlichkeiten.
Ich fordere von meinem Berufsstand, endlich (nach 63 Jahren) die ihm zugedachte Aufgabe und Pflicht anzunehmen und zu erfüllen, das eloquente Maul aufzureissen und die Wahrheit zu sagen. Nur mit der Wahrheit ist Frieden möglich. Wer noch länger schweigt und sich wegduckt angesichts der drastischen Zustände in unserem Land, macht sich selbst schuldig durch Unterlassen.
Wir das Volk wollen keinen Krieg und kein Blutvergießen. Wir wollen endlich Frieden und Selbstbestimmung.
Verstehen Sie mich bitte richtig, ich meine es ehrlich:
Der schmerzliche Tod Ihres Ehemannes, Vaters, Sohnes und Bruders soll und darf nicht vergebens sein. Er ist ein Opfer der mafiösen Struktur der bundesrepublikanischen Justiz.
Ich stehe Ihnen für Fragen und Trost zur Verfügung.
Peter Putzhammer
Rechtsanwalt vorbehaltlich
Abgeschlossener Statusprüfung
derzeit vorsorglich a.D..
Für Menschenrechte und Freiheitsrechte
Für wirkliche Wiedervereinigung Frieden und Souveränität
Wir sind das Volk !!!


Finanzamts- und Steuerstrafverfahren aufgrund Anwendung ungültiger Abgabenordnung – Strafschadensersatz bei Menschenrechtsverstössen

Der US-amerikanische Alien Tort Statute, kurz ATS, oder Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden stattgefunden haben.

Kennen Sie das!?

Sie sollen Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, sie kommt zu spät und nun werden Sie geschätzt und in die Pleite getrieben!

Sie sollen als Selbständiger Umsatz- und Mehrwertsteuer Ihrer Kunden eintreiben und diese weiterleiten, Sie schaffen dies nicht pünktlich, Sie sollen abführen, nur weil Sie eine Rechnung erstellt haben, ohne jedoch schon die Gelder erhalten zu haben, Ihr Unternehmen kann sich dies nicht leisten, Sie werden in die Pleite getrieben, mit viel Pech auch mit Ihrem privaten Vermögen!

Sie fragen sich, was das alles soll, wofür Sie eigentlich arbeiten!? Sie fühlen sich als Sklave Ihrer selbst, als Sklave der Gesellschaft, als Sklave der Politik, als Sklave ohne Ketten in ihrem eigenen Land!?

Was nun, wenn Sie nun wüßten, dass Sie eigentlich keine Steuern zahlen, dass Ihre Politiker als gesetzgebende Gewalt (Legislative), ihre Verwaltung durch Behörden als die die Gesetze ausführende Gewalt (Exekutive) und die gerichtlich richtende Gewalt (Judikative) Sie stets betrügt, Sie belügt, ungültige und nichtige Gesetze anwendet!?

Sie zweifeln am Recht, an der Vernunft und kommen zu dem Ergebnis, dass Sie nicht in einem Rechtsstaat, sondern einem Unrechtsstaat leben!

Sie haben Recht, so ist es! Denn man betrügt Sie wirklich, lügt Sie an und bedient sich zur Erhaltung der Macht der Produktion von Geschichtslügen und angewiesenen Verdrehung des Rechtes!

Auf dieser Seite erfahren Sie nun, ob Sie derzeit aufgrund bestehenden Rechtes wirklich Steuern zahlen müssen, nicht ohne zu verkennen, dass ein Land nicht ganz ohne Steuern auskommen kann, die Erhebung von Steuern in einem Rechtsstaat jedoch nur aufgrund gültigen und in Kraft getretenen Rechtes erhoben werden dürfen, die Steuern dem Wohle des eigenen Volkes und nicht dem Wohle der ganzen Welt dienen sollen, sie nicht für die Finanzierung von Kriegen und damit einhergehenden Kriegsverbrechen dienen dürfen, wodurch Sie sich mit der Entrichtung von Steuern selber, insbesondere nach dem Völkerstrafrecht, strafbar machen, deshalb die Erhebung von Steuern, Abgaben und Buß- und Verwarnungsgeldern immer der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen!

Warum Sie in Deutschland derzeit keine Steuern zahlen müssen, sogar nicht dürfen, ergibt sich aus folgenden Gesichtpunkten:

1. Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird, so auch in BVerfGE 55, 274 / 301!

2. Weil die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten ist, so auch in § 415 AO!

3. Weil die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt, siehe Artikel 19 GG!

4. Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt, siehe Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG!

5. Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist, siehe zur hinreichenden Bestimmtheit von Gesetzen BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerFGE, Band 65, S. 1 und 165!

6. Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat – siehe zu dem Erfordernis eines räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ebenfalls hierzu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!

7. Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt. auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc. , siehe hierzu beispielhaft einmal in § 353 StGB!

8. Weil mit Steuern Besatzungskosten (welche, wenn die BRD kein Besatzungskonstrukt ist und keine Angriffskriege führen darf) finanziert werden – siehe hierzu einmal Art. 120 GG!

9. Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen finanziert werden – was passiert in Afghanistan und was passierte im Kundus!

10. Weil damit die Steuern nicht dem Gemeinwohl des Deutschen Staatsvolkes dienen!

11. Und weil Sie rechnerisch bis zum Juni eines jeden Jahres nur für Steuern arbeiten!

Nun stellen Sie sich die Frage, was Sie dagegen machen können!? Dies ist ganz einfach, Sie müssen sich wehren, doch sollten Sie dabei umsichtig handeln…

…zur Meidung von Nachteilen sollten Sie unter Vorbehalt die Erklärungen abgeben und unter Vorbehalt zahlen!
Sie sollten nun aber anfangen, sich gegen die Personen zu wehren, die als vermeintliche Steuerbeamte und Gerichtspersonen von Ihnen illegal die Erklärungen und Steuern verlangen!

1. Schreiben Sie zunächst außergerichtlich den Vorsteher oder Leiter des für Sie zuständigen illegalen Finanzamtes an und bitten Sie um vollständige Aufklärung und Information!

2. Wird auf Ihr Verlangen nicht oder nur unzureichend eingegangen, obwohl der Herr Chef der örtlichen Finanzdienstleistungsstelle zur vollständigen Aufklärung und Information verpflichtet ist, nehmen Sie ihn in die Privathaftung, denn er ist als Leiter seiner Behörde zum Ersatz des Ihnen durch die illegal erhobenen Steuern entstandenen Schadens verpflichtet, da er in Ausübung seines Amtes oder Dienstes vorsätzlich eine Straftat zu Gunsten der vermeintlichen Machthaber, unserer Politiker, und sich selbst, um ohne Berechtigung Geld verdienen zu können, strafbar gemacht hat!

3. Die Inanspruchnahme der Privathaftung erfolgt durch die Einreichung einer Schadensersatzklage, wenn finanziell machbar, möglichst beim Landgericht, wenigstens aber, wenn möglich mit einem berufungsfähigen Gegenstands- bzw. Streitwert!

4. Je mehr Klagen von Bürgern dieses Landes gegen Ihre Peiniger eingehen, umso mehr beschäftigen und überlasten Sie das System und umso eher fangen nun dann auch die kleinen Bediensteten, wie Richter und Steuerbeamte usw. an, endlich mit ihrem illegalen Treiben aufzuhören und gegen ihre Dienstherren, den vermeintlich legitimierten, tatsächlich aber illegal herrschenden Politikern und ihrer obersten Vollstrecker zu remonstrieren, eine Art von Demonstrieren gegen das Verhalten dieser unterdrückerischen Machthabern!

5. Stellen Sie Strafanträge gegen Ihre Peiniger bei den entsprechenden Staatsanwaltschaften und bei Ablehnung gehen Sie in die Beschwerde, denn auch so beschäftigen Sie das System und können es auch hiermit zum erliegen bringen!

6. Stellen Sie zudem Betreuungsanträge gegen Ihre Peiniger, denn hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, wodurch man sich mit Ihren Peinigern beschäftigen muss, was gleichfalls das System beschäftigt und es zum erliegen bringen kann!

7. Läuft gegen Sie evtl. ein Steuerstrafverfahren, dann nehmen Sie während dieses laufenden Verfahrens nun auch die hier tätigen Bediensteten zivilrechtlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Regress, denn zum einen beschäftigen Sie auch auf diese Art und Weise das System und bringen es vielleicht zum Stillstand! Wichtiger aber für Sie ist, dass das Steuerstrafverfahren gegen Sie zum erliegen kommt, da der Richter aufgrund der gegen ihn gerichteten zivilrechtlichen Klage aufgrund seines dienstlichen Verhaltens und Handelns nunmehr in einem Interessenskonflikt steckt und gegen Sie nun nicht mehr im Strafverfahren tätig sein kann! Kommt nun ein neuer Richter hinzu, so nehmen Sie auch ihn in Regress, wodurch das Verfahren jedenfalls gegen Sie zum Stillstand kommt!

8. Können Sie sich eine zivilrechtliche Klage nicht leisten, so stellen Sie Prozesskostenhilfeanträge mit hohen Gegenstands- bzw. Streitwerten bei Ihren zuständigen Landgerichten und gehen Sie bei Ihrer Rückweisung in die sofortige Beschwerde, wodurch Ihre Verfahren bei den Oberlandesgerichten landen und Sie auch hiermit dazu beitragen können, das System zu beschäftigen und lahmzulegen!

9. Sollte ein Strafverfahren gegen Sie geführt werden sollten jedoch in jedem Fall das Geld für eine Klage mit einem berufungsfähigen Streit- bzw. Gegenstandswert aufbringen, um nicht doch ein Urteil gegen sich zu kassieren!

Eine beispielhafte Klage, auch wenn diese zunächst ein wenig merkwürdig und lächerlich klingt, so ist jedoch vollkommen ernst zu nehmen, denn bei dem erfolgten Vortrag handelt es sich hier um Tatsachen, nicht nur um einen schlechten Scherz!

Neben diesen Tätigkeiten können Sie auch eine Millionenklage in den USA nach dem ATCA einreichen, was jedoch ohne finanzielle Mittel nicht so ganz einfach ist!

Wir bereiten derzeit eine Klage in den USA vor, jedoch fehlt hier noch der volle finanzielle Hintergrund!
Helfen Sie mit, eine derartige Klage in den USA einreichen zu können und wir können auch Ihnen durch Ihre Unterstützung die Möglichkeit verschaffen, bei dieser Klage mit einzusteigen!

Nur gemeinsam sind wir stark und nur gemeinsam können wir etwas erreichen!

Quelle: punitivedamage.blogspot.com vom 02.12.2011

Anmerkung von rueckschlagklappe:

 Was natürlich etwas befremdlich wirkt, ist die Tatsache, daß der RA Ramm sich mit dieser Klage an ein BRD Gericht wendet. Hat er dabei nicht beachtet, daß dieses so genannte Gericht nach genau denselben Grundsätzen arbeitet wie all die Anderen? Wie kann jemand ein solches Gericht anrufen, wenn er die Grundlagen dazu in einem Verfahren ad absurdum führen will?

Werden wir hier ein bischen veräppelt?

Bis denn dann.

 


Der Staatsanwalt hat das Wort #10

Meine Beschwerde über den Entzug meiner universell geltenden Menschenrechte in der, und durch die Firma BRD-GmbH wurde vom EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE in Strasbourg zur Entscheidung angenommen.

Nun bleibt es abzuwarten wie die Richter sich entscheiden werden.

Ist die so genannte “Judikative” der Firma “BRD” rechtsstaatlich ausgerichtet, oder ist diese “Judikative”, wie auch die “Exekutive” und im gleichen Atemzug auch die “Legislative” dieser Firma “BRD” doch nur, wie bereits als offenkundige Tatsache bekannt, nur eine große Schwindelei und ein Konstrukt, ein Verbrechen, das aus mafiösen Seilschaften der Industrie, sogenannter Politik und Halbwelt besteht?

Eines unterscheidet dieses Konstrukt wohl aber von der Mafia. Die Mafia kennt einen Ehrenkodex.

Das Ergebnis des Richterspruchs finden Sie natürlich genau hier, auf diesen Seiten!

Bis denn dann.


Der Staatsanwalt hat das Wort #9

Da die BRD – GmbH die Kommunikation mit mir auf ein Mindestmaß beschränkt und versucht mir meine überall universell gültigen Menschenrechte zu entziehen, indem sie ihre Staatsbüttel schützt und eine Bestrafung von Straftaten im Amt durch die Polizei und Staatsanwaltschaften vereitelt, habe ich nun den nächsten Schritt in Richtung Menschenrecht gemacht.

Die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg.

Da wird man sich nun mit der Menschenrechtssituation in der “BRD” befassen müssen.

Vom hohen Ross lässt`s sich vortrefflich klugscheißen, und auch die Kanzleuse und Westerwilli reißen ihren Rand stets weit auf wenn in China oder anderswo in der dritten Welt Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Aber erstmal vor der eigenen Türe kehren, woll!

Ob die Beschwerde angenommen wird bleibt zu hoffen. Wie es weitergeht, erfahren Sie natürlich hier.

Bis denn dann.


Der Staatsanwalt hat das Wort #8

 Post aus Karlsruhe!

Auch der BGH verweigert sich der Verfolgung offenkundiger Verbrechen, begangen durch die Polizei HGW und die Staatsanwaltschaften HST und HRO.

Das ist die Verweigerung von Diensthandlungen, die der BGH allein aus seiner Rechtsstellung als Organ der Rechtspflege innehat, solche Verbrechen schon aus Gründen der Erfüllung des Diensteides anzuzeigen und für die Wahrung des Rechts in Deutschland einzutreten.

Der Bundesgerichtshof verweigert sich seiner Aufgabe! Meine Diener dienen mir nicht mehr!

Stattdessen stellt ein Herr Lauer, vielleicht Pförtner, Toilettenmann oder Hausmeister mir anheim, mich doch eines Rechtsanwalts zu bedienen.Er bedauert!

Der Saftladen BRD ist im ARSCH!

Das kann jeder der 1 und 1 zusammenzählen kann selbst verfolgen. Politik passiert nicht! Die Merkel lässt sich nicht mehr blicken! Der schwule Aussenminister faselt nur noch Müll und hetzt gegen die die bereits vollkommen desillusioniert und versklavt wurden! Und selbst der SPD – Gabriel lässt einen Satz gucken, bei dem dem letzten Menschen klar werden muss, dass diese BRD GmbH in ihren letzten Zügen liegt!

Hören und sehen Sie selbst! Interessant wird`s ab 0:36:27

Mal sehen an wen ich mich jetzt wende. Eigentlich bleibt nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte übrig.

Verzeihen Sie mir meinen Ausflug in die Gossensprache, aber diese Wortwahl bringt es glaube ich auf den Punkt.

Bis denn dann.


Der Staatsanwalt hat das Wort #7

Hamsterrad? Nicht mit mir!

Es ist ja schon dolldreist, was sich Menschen denken herausnehmen zu können, um ihre Sicht von Recht zum Dogma zu erheben. Da wird das Recht gebogen und gebrochen.

Mal sehen, wer mir hierauf antwortet.  Ich bin gespannt!


Der Staatsanwalt hat das Wort #6

Heute bekam ich Antwort von Bar/Gül aus dem Oberlandesgericht Rostock.

Wahrscheinlich ist es gar nicht so einfach, in diesem verzwackten Dilemma Verantwortung zu übernehmen, oder?

Diese Verantwortung kostet nämlich Karrieren!

Gehen sie nicht über LOS einen Schritt zurück, und ziehen sie eine Überraschungs-Karte.

Bis denn dann.


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