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Aktion der Reichsdeutschen in Köthen

Hallo Freunde und Mitstreiter für unser neues Deutschland,

heute, am Dienstag den 6. März 2012 um 9.00 Uhr trafen sich vor dem Polizeigebäude in Köthen ca. 35 Personen, um mit dem Initiator Ingo Köth die Polizei des sogenannten Bundeslandes Sachsen-Anhalt darüber zu informieren, das wir nicht mehr bereit sind, den rechtswidrigen Handlungen tatenlos zuzusehen. Der Polizei wurde ein Schriftstück mit allen teilnehmenden Mitstreitern übergeben, in dem es heißt:

Liebe Polizisten,

wir sind heute hier nach Köthen gekommen, um Euch zu zeigen, wir sind keine bösen Steine werfende
Nazis, sondern Bürger denen die Entwicklung in unserem Land und in der Welt Sorge bereitet.
Wir haben erkannt, das das Grundgesetz, OWiG,STPO,ZPO und GVG außer Kraft gesetzt wurde und
man Euch somit Eure Handlungsgrundlage entzogen hat.
Wir werden uns jetzt für Recht und Gesetz einsetzen, da wir keine andere Abhilfe mehr sehen.
Unser handeln basiert auf Art. 20/4 ungültiges Grundgesetz und § 32 STGB Notwehr.
Bitte sucht mit uns das Gespräch.

(Nachfolgend die Unterschriften der Teilnehmer)

Ingo wurde als Einziger zu einem Gespräch eingeladen, alle anderen Warteten befanden sich im Eingangsbereich der Polizei. Ingo berichtete im Anschluss, dass das Gespräch mit einem hohen Polizeibediensteten in ruhiger und sachlicher Atmosphäre verlief.
Ingo erzählte uns auch im Nachgang, das in der Polizeidienstelle eine Armada hat Polizei schwer befaffnet bereit stand, um eventuelle Übergriffe abzuwehren, was sich als Überflüssig darstellte.
Wir erhielten im Anschluss die verbale Zustimmung, uns meinungsäußerungsmässig auf dem Marktplatz zu versammeln, was wir auch genutzt haben und hier fanden wir interessierte Zuhörer, welche genauso wie wir vor einigen Jahren, von der aktuellen Rechtslage in diesem Land nichts oder nur wenig wussten.
Ich fand diese Aktion als gelungen, wozu wir uns entschlossen, in weiteren Städten, ähnliche Aktionen durchzuführen.

Quelle: YouTube

Gut gemacht, und weiter so!

Bis denn dann.

 


Ist das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) noch gültig?

Oder müssen die Frage oder die Fragen anders lauten?

Diesen Artikel sollte man mit dem nachfolgenden Artikel
„Die Straßenverkehrsordnung der DDR heute?“ (runterscrollen) betrachten.

Es gab einige Rechtsanwälte, die nach der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG), auf ihrer Internetseite kund taten das OWiG sei außer Kraft, da es keinen Geltungsbereich mehr habe.

Die Aufhebung des EGOWiG kann nachgelesen werden im Artikel 57 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz, vom 23. November 2007 – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007.
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz? Wie weit reicht dieser? Doch nur für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland und den siehe weiter unten.

Leider irrten diese Anwälte und mussten dies wieder von ihrer Internetseite nehmen. Aber warum irrten diese und für wem ist es denn gültig?

Das Einführungsgesetz zum OWiG wurde rückwirkend außer Kraft gesetzt. Das OWiG legt im §5 den räumlichen Geltungsbereich dar. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (da es ein Bundesgesetz ist), sowie auf einem Schiff oder Luftfahrzeug, das berechtigt ist die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat aber keinen Geltungsbereich außerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs, da in keinem Gesetz dies dargelegt wird, auch nicht im Grundgesetz. Der Geltungsbereich außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde mit Streichung des Artikels 23 des Grundgesetz (GG) gestrichen. Der Artikel 23 GG weist keinen einzigen Geltungsbereich mehr auf, obwohl eigentlich durch Art. 144 Abs. 1 u. 2 GG im Art. 23 GG die Aufführung eines bestimmten Geltungsbereiches gefordert wird.

Die Präambel des GG stellt keinen Geltungsbereich dar, sondern eine Bekundung eines Willen. Die Präambel ist nicht das eigentliche Grundgesetz, denn das Grundgesetz beginnt mit „I. Die Grundrechte“. Das Wort Präambel bedeutet nichts weiter wie Einleitung, Vorwort usw.

In der Präambel letzter Satz steht: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“. Der Artikel 144 Abs. 1 GG sagt aber etwas ganz anderes aus: „Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.“ Hiermit wird aber ausgedrückt und dokumentiert dass das GG nicht für den gesamten räumlichen Geltungsbereich eines Deutschen Volkes gilt und auch nicht nur für ein gesamtes Deutsches Volk. Aber für wen gelten denn nun das GG und die Gesetze der BRD?

Der Art. 144 Abs. 2 legt folgendes dar: „Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführte Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“.
Im Art. 23 GG sind aber keine Länder mehr aufgezählt, da dieser räumliche Geltungsbereich am 17. Juli 1990 gestrichen wurde, wobei selbst der Satz: „In anderen Teilen Deutschland ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“ mit gestrichen wurde. Somit wurde auch selbst nach Beitritt eines anderen Teils Deutschland die in Kraftsetzung des GG gestrichen, da auch im GG der in Zukunft örtlicher Geltungsbereich mit gestrichen wurde.

Entsprechend einiger Kommentierungen zum GG wurde der räumliche Geltungsbereich des GG im Art. 23 dargelegt und umschrieben, den es aber nicht mehr gibt.

Aber hier mal zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 Az. 2 BvF 1/73.
Die DDR hat in ihrer Verfassung, die auch in der Präambel letzten Satz dokumentiert: „…, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik diese sozialistische Verfassung gegeben“, keinen Geltungsbereich dargelegt und auch nicht einen Beitritt, also auch nicht einen zulässigen Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bekundet. Die Verfassung der DDR lässt keinen Beitritt zur BRD zu, da im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR folgendes steht: „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“. Die Verfassung wurde nie geändert!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 dargelegt das ein Beitritt nur zulässig ist wenn die Verfassung des Beitretenden dies zulässt. Also wäre demnach allein der Beschluss der Volkskammer der DDR zum Beitritt zur BRD unzulässig und ist rechtswidrig sowie unglültig. Übrigens hatte man auch nach Abstimmung des Beschlusses der Volkskammer geäußert, also in Darlegung des Abstimmergebnisses, das die Volkskammer dem Grundgesetz beigetreten ist. Das Protokoll hierzu wurde im Nachhinein geändert, also manipuliert und man schrieb dass die DDR dem Grundgesetz beigetreten ist. Hier lässt sich erkennen das die DDR, also die später gegründeten neuen Bundesländer nie der BRD beigetreten sind und dies auch nicht können.

Kommen wir mal kurz zum Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR:
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages” besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes” am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit der DDR und BRD als Ganzem bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sowie die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

Eine entsprechende Existenz einer Bundesrepublik Deutschland kann entsprechend obig dargelegtem Auszug entnommen werden, hier als Bundesrepublik Deutschland GmbH.

Nochmals zur Präambel: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Man gibt hier einen Willen des Geltungsbereich an, wobei sich der gewollte Geltungsbereich sich auf ein Volk bezieht und nicht auf eine Örtlichkeit oder Räumlichkeit, also Personenbezogen. Da es sich um einen Bekundung eines Willen handelt, handelt es sich auch nicht um einen räumliche noch personenbezogene Geltungsbereichsangabe.

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

„Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft.“

Auf solche Argumente berufen sich auch viele Internetseiten um das OWiG für nicht rechtskräftig bzw. als aufgehoben zu erklären, leider irrte man auch hier.

Hinreichend ist ja der räumliche Geltungsbereich bestimmt, der aber nicht für die Gesamtheit der Räumlichkeit „Deutschland“ (Deutsches Reich, den Ländern in Deutschland) bestimmt ist und sich auch nicht auf die Gesamtheit der Räumlichkeit eines Volkes bzw. sich auch nicht direkt auf die Räumlichkeit einer Person bezieht, somit behält das OWiG weiterhin seine Gültigkeit.

Die Bundesrepublik Deutschland (GmbH?!) hat also außer ihren eigenen räumlichen Geltungsbereich keinen weiteren öffentlich räumlichen und privatrechtlich räumlichen und auch keinen personenbezogenen räumlichen Geltungsbereich, sondern nur einen internen für sich geltenden räumlichen Geltungsbereich. Hierunter fallen zum Beispiel die Räumlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland – das Bundeskanzleramt, der Bundestag. Also der räumliche Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland bezieht sich auf innerhalb der eigenen Gebäude und Grundstücke der Bundesrepublik Deutschland – Hausrecht. Auf Deutsch gesagt innerhalb der eigenen vier Wände und nicht auf das gesamte Deutschland in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 – definierte Territorialität Deutschland durch die Alliierten und bestätigt durch Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.07.1973, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitte in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden.

Die Bundesrepublik Deutschland kann man mit der Europäischen Union (EU) vergleichen. Die Rechtswirkung gilt nur innerhalb des Hauses, aber nicht auf die Staaten und Länder in der EU direkt, da die EU gegenüber den Staaten und Länder kein Hoheitsrecht ausüben kann. Darum kann die EU auch keine Gesetze gegenüber den EU-Staaten und EU-Ländern herausgeben, an denen sich dann die EU-Staaten und EU-Länder zu halten haben – es handelt sich immer nur um Richtlinien, an denen sich die EU-Staaten und EU-Länder halten können oder auch nicht.

Die hier vorgemachten Argumentationen hebeln hier einige Inhalte zu diesem Thema und weiteren Themen im Internet aus, wie zum Beispiel auch die Gültigkeit der Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Zusammenfassung:

Der räumliche Geltungsbereich eines Gesetzes oder auch Ordnung muss sich nicht immer auf ein ganzes Land oder Staat bzw. Volk beziehen. Ein Gesetz oder auch Ordnung usw. aus dem kein oder kein eindeutiger räumlicher Geltungsbereich ersichtlich ist, also nicht exakt genau oder gar nicht benannt wird, gilt immer nur für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzgeber, der auch innerhalb eines Vereins oder GmbH sein kann. Also, in einem Verein, einer GmbH usw. kann auch nur ein Vorstand, Regierung usw. Gesetzgeberich durch Satzung, Vorschriften, Grundgesetz, Verfassung usw. sein. Wobei bei einer Angabe eines räumlichen Geltungsbereichs der Gesetzgeber den räumlichen Geltungsbereich nicht über seinen räumlichen Zuständigkeitsbereich ausdehnen kann.

Dies bedeutet aber nicht, wenn man außerhalb eines Zuständigkeitsbereiches eines Gesetzgebers ist, das man dann die Gesetzgebung dieses Gesetzgebers nicht in Anspruch nehmen kann – vorausgesetzt der Gesetzgerber verbietet es in der Gesetzgebung ausdrücklich. Möchte aber der Gesetzgeber dass jemand außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches unter seiner Gesetzeskraft fällt oder fallen soll, dann muss dieser Gesetzgeber um Erlaubnis bitten – eine stillschweigende Akzeptanz gibt es nicht. Oder derjenige, der sich dann diesem Gesetz bzw. Ordnung unterwerfen will, muss dies gegenüber demjenigen Gesetzgeber kund tun – also zum Beispiel einen Antrag stellen. Siehe hier zum Beispiel Anträge für Hartz IV in einer „Agentur“ für Arbeit – nicht Arbeitsamt! oder auch z.B. eine Antragstellung in einem „Sachbereich“ Soziales – nicht Sozialamt!. Es gibt auch das „Sachgebiet“ Ordnung und Sicherheit, aber nicht Ordnungsamt.
Das wahrscheinlich einigste Amt was wahrnehmbar ist, ist das Finanzamt. Warum dies noch ein Amt ist bzw. warum es noch keine Umbenennung gab ist fraglich. Es gibt auch Agenturen und Sachgebiete die sich als Ämter darstellen. Kommt man in dessen Gebäude liest man dann wieder Agentur oder Sachgebiet. Die Rechtsgrundlagen der Finanzämter, ob diese überhaupt noch Verwaltungsakte wie Steuerbescheide etc. durchführen können und dürfen steht entsprechend nachfolgendem in Frage.

Nachdem die Westalliierten unter dem damaligen amerikanischen Außenminister James Baker am 17.Juli 1990 den Geltungsbereich (Artikel 23) des erlassenen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gestrichen hatten (siehe auch Landgerichtsurteil Halle – 21 Qs 314/02 – vom 27.01.2003), ist nicht nur das Grundgesetz de jure territorial in seiner Geltung nicht definiert und somit auch nicht anwendbar (sonst würde es auch in den USA, Russland und auf dem Mond Gültigkeit besitzen und im Widerspruch zu dortigen Verfassungen stehen), sondern alle anderen sich bisher in seiner Anwendbarkeit darauf berufenden Gesetze (wie z. B. das deutsche Richtergesetz, das Beamtengesetz, die Strafprozessordnung und das Ordnungswidrigkeitsgesetz) sind mit dieser Streichung seit dem 18. Juli 1990 um 0 Uhr nicht mehr anwendbar.

Somit sind alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen demnach rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Person dar, welche diese Leistung verlangt hat.

Was den Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD durch dem Beschluss der Volkskammer anbetrifft, so stellte das Sozialgericht Berlin (- S 56 Ar 239/92 -) im Urteil einer Negationsklage vom 19. Mai 1992 fest, dass der so genannte ”Einigungsvertrag” vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17. Juli 1990 aufgelöst worden ist.

Ob nun das OWiG, die ZPO, die StPO, das GVG usw.
für den jeweiligen gegenüber Gültigkeit hat
könnt ihr hier nach selbst entscheiden.

Nachtrag vom 17.11.2010!

Der Artikel bezieht sich auch auf eine Kommentierung des OWiG „12. neubearbeitete Auflage des Jahres 1998“. Hier lautete die Kommentierung des räumlichen Geltungsbereich: „Der räumliche Geltungsbereich umfaßt das Gebiet der BRep. Einschließlich des beherrschbaren Raumes unter der Erdoberfläche …“

Wohlgemerkt das war 1998, also 8 Jahre nach der angeblichen Wiedervereinigung.

Da es aber massive Probleme, also Wiederstand durch Bürger gab, die sich nicht dem OWiG unterwerfen, da es laut dieser Kommentierung nur für eine BRD gültig ist, die außerhalb ihres Grund und Boden sowie Gebäude keinen Geltungsbereich hat, wurde die Kommentierung umgeschrieben.

In der Kommentierung der „15. Auflage des Jahr 2010“ wird jetzt der Kommentar zum räumlichen Geltungsbereich folgend dargelegt: „Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet Deutschland einschließlich des beherrschbaren Raums unter der Erdoberfläche …“

Man hat hier nicht nur bei „umfasst“ die neue Rechtschreibung angewandt, sondern auch das Gebiet anders bestimmt. Statt „BRep.“ steht nun „Deutschland“.

Bis heute hat sich aber an dem Gesetzestext nichts geändert, dem nach muss auch die Kommentierung von 1998 weiterhin gültig sein und kann sich demnach auch nicht ändern. Die Änderung der Kommentierung beweist das ein Verlag im Dienste einer BRD arbeitet und nicht im Dienste Deutschland.

Ebenfalls beweist diese Änderung der Kommentierung, das eine Kommentierung nicht das Gesetz ist und auch nicht zum Gesetz gehört. Sondern das Kommentierungen nur dazu dienen, die Bürger im Sinne der jeweils politisch einflussreichen Personen oder Gruppen zu lenken.

Auf Deutsch: Wenn jemand nun sagt dass das OWiG nicht für ihn gültig sei, dann bekommt er die neueste Kommentierung vorgelegt, um den Anschein darzulegen dass das OWiG für Deutschland gültig sei und nicht nur für die BRD. Wobei man irreführend mit darlegen wird, das die Kommentierung zum Gesetzestext mit gehört.

Nochmals:
Wenn sich ein Gesetzestext nicht ändert, dann kann sich auch die Kommentierung nicht ändern. Ändert sich die Kommentierung, so stellt diese eine Unglaubwürdigkeit sowie Zweifelhaftigkeit des betreffenden Gesetzes dar. Hier greift das Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 und dies legt dar: „Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ Die unterschiedlichen Kommentierungen lassen nun Zweifel aufkommen und das Gebot der Rechtssicherheit nicht mehr gegeben ist, somit ist dieses Gesetz nach dieser Rechtsprechung ungültig.

Nun wird sich in Zukunft zeigen, ob die Richter sich an den tatsächlichen räumlichen Geltungsbereich sowie die tatsächliche Rechtskraft dieses Gesetzes halten oder sich an eine Kommentierung im Sinne der politisch einflussreichen Personen bzw. Gruppen. Hält ein Richter an dieser neuen Kommentierung fest, dann haben wir Kopernikus & Co. „Die Erde ist eine Scheibe!“.

Nicht zu vergessen, mit der Umschreibung der Kommentierung des §5 des OWiG zum Geltungsbereich beweist man den tatsächlichen Geltungsbereich einer Bundesrepublik Deutschland. Würde die Bundesrepublik Deutschland einen Geltungsbereich für ganz Deutschland haben bzw. die Bundesrepublik Deutschland auch Deutschland sein, wäre eine Änderung des Kommentar zum Geltungsbereich überflüssig. Der Kommentar ist kein Gesetz.

Quelle: http://www.rodau.de/nachrichten/2010/201003.html#stvoddr

Ein sehr schöner und gut recherchierter Beitrag. 

Bis denn dann


Die Wahrheit über die BRD – Verwaltung der Besatzer


Montag, 21. November 2011
Autor: Klaus Müller

KIN 72

……und wir in Deutschland sind

seit dem 08.Mai 1945

zu keinem Zeitpunkt

voll souverän gewesen,

das steht übrigens

in der Präambel des Grundgesetzes

von 1949……

Zitat des sogenannten Finanzministers der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland Herrn Schäuble

vom 18.11.2011 anläßlich des European Banking Congreß in Frankfurt

Quelle: Infokriegernews

( !!!!! SICHERN SICHERN SICHERN !!!! )

freundlicherweise zur Verfügung gestellt von :
www.george-reiff.com
erforderliche Maßnahmen,

da die Geschäftsführung
der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland
NICHT widerspricht:

Da wir , wie wir jetzt VERBINDLICH aus ´MINISTER´MUND W I S S E N,
NICHT als Staatsbürger dieser Regierungsfirma in einem souveränen STAAT leben,
ist die Erhebung von Steuern durch diese Regierungsfirma meiner Meinung nach
illegal.

Es kann sich, wie in der Abgabenordnung dieser Firma beschrieben,
nur um vertragliche Leistungen handeln.
Die vertragliche Leistung kommt zustande,

indem Sie DEN FREMDEN NAMEN als Treuhänder bedienen.

Die Aussage Schäubles offenbart, daß Sie tatsächlich
wie auf dem PERSONALAUSWEIS bestätigt
Treuhänderpersonal des fremden Namens
im Auftrag dieser Regierungsfirma sind.

Es geht also NICHT um die Selbstverwaltung und damit Staatenlosigkeit.
Es geht um die R I C H T I G E PERSONENSTANDSERKLÄRUNG,
die Inanspruchnahme des Rechtes auf Staatsangehörigkeit
zum DEUTSCHEN REICH,
dessen Bürger wir in Wirklichkeit sind.

Ferner sind außer den Arbeitsgerichten nun ÖFFENTLICH bestätigt alle Gerichte nur SCHIEDSGERICHTE.

Machen Sie sich klar, daß jegliches Recht im Territorium dieser Regierungsfirma KEIN STAATSRECHT ist, sondern HANDELSRECHT, gültig für die Berechtigten.

Diese Information MUSS Jeden Deutschen erreichen.
Helfen Sie mit, sie auf jede Weise zu verbreiten

Alles Gute

 

 


Finanzamts- und Steuerstrafverfahren aufgrund Anwendung ungültiger Abgabenordnung – Strafschadensersatz bei Menschenrechtsverstössen

Der US-amerikanische Alien Tort Statute, kurz ATS, oder Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden stattgefunden haben.

Kennen Sie das!?

Sie sollen Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, sie kommt zu spät und nun werden Sie geschätzt und in die Pleite getrieben!

Sie sollen als Selbständiger Umsatz- und Mehrwertsteuer Ihrer Kunden eintreiben und diese weiterleiten, Sie schaffen dies nicht pünktlich, Sie sollen abführen, nur weil Sie eine Rechnung erstellt haben, ohne jedoch schon die Gelder erhalten zu haben, Ihr Unternehmen kann sich dies nicht leisten, Sie werden in die Pleite getrieben, mit viel Pech auch mit Ihrem privaten Vermögen!

Sie fragen sich, was das alles soll, wofür Sie eigentlich arbeiten!? Sie fühlen sich als Sklave Ihrer selbst, als Sklave der Gesellschaft, als Sklave der Politik, als Sklave ohne Ketten in ihrem eigenen Land!?

Was nun, wenn Sie nun wüßten, dass Sie eigentlich keine Steuern zahlen, dass Ihre Politiker als gesetzgebende Gewalt (Legislative), ihre Verwaltung durch Behörden als die die Gesetze ausführende Gewalt (Exekutive) und die gerichtlich richtende Gewalt (Judikative) Sie stets betrügt, Sie belügt, ungültige und nichtige Gesetze anwendet!?

Sie zweifeln am Recht, an der Vernunft und kommen zu dem Ergebnis, dass Sie nicht in einem Rechtsstaat, sondern einem Unrechtsstaat leben!

Sie haben Recht, so ist es! Denn man betrügt Sie wirklich, lügt Sie an und bedient sich zur Erhaltung der Macht der Produktion von Geschichtslügen und angewiesenen Verdrehung des Rechtes!

Auf dieser Seite erfahren Sie nun, ob Sie derzeit aufgrund bestehenden Rechtes wirklich Steuern zahlen müssen, nicht ohne zu verkennen, dass ein Land nicht ganz ohne Steuern auskommen kann, die Erhebung von Steuern in einem Rechtsstaat jedoch nur aufgrund gültigen und in Kraft getretenen Rechtes erhoben werden dürfen, die Steuern dem Wohle des eigenen Volkes und nicht dem Wohle der ganzen Welt dienen sollen, sie nicht für die Finanzierung von Kriegen und damit einhergehenden Kriegsverbrechen dienen dürfen, wodurch Sie sich mit der Entrichtung von Steuern selber, insbesondere nach dem Völkerstrafrecht, strafbar machen, deshalb die Erhebung von Steuern, Abgaben und Buß- und Verwarnungsgeldern immer der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen!

Warum Sie in Deutschland derzeit keine Steuern zahlen müssen, sogar nicht dürfen, ergibt sich aus folgenden Gesichtpunkten:

1. Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird, so auch in BVerfGE 55, 274 / 301!

2. Weil die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten ist, so auch in § 415 AO!

3. Weil die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt, siehe Artikel 19 GG!

4. Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt, siehe Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG!

5. Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist, siehe zur hinreichenden Bestimmtheit von Gesetzen BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerFGE, Band 65, S. 1 und 165!

6. Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat – siehe zu dem Erfordernis eines räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ebenfalls hierzu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!

7. Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt. auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc. , siehe hierzu beispielhaft einmal in § 353 StGB!

8. Weil mit Steuern Besatzungskosten (welche, wenn die BRD kein Besatzungskonstrukt ist und keine Angriffskriege führen darf) finanziert werden – siehe hierzu einmal Art. 120 GG!

9. Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen finanziert werden – was passiert in Afghanistan und was passierte im Kundus!

10. Weil damit die Steuern nicht dem Gemeinwohl des Deutschen Staatsvolkes dienen!

11. Und weil Sie rechnerisch bis zum Juni eines jeden Jahres nur für Steuern arbeiten!

Nun stellen Sie sich die Frage, was Sie dagegen machen können!? Dies ist ganz einfach, Sie müssen sich wehren, doch sollten Sie dabei umsichtig handeln…

…zur Meidung von Nachteilen sollten Sie unter Vorbehalt die Erklärungen abgeben und unter Vorbehalt zahlen!
Sie sollten nun aber anfangen, sich gegen die Personen zu wehren, die als vermeintliche Steuerbeamte und Gerichtspersonen von Ihnen illegal die Erklärungen und Steuern verlangen!

1. Schreiben Sie zunächst außergerichtlich den Vorsteher oder Leiter des für Sie zuständigen illegalen Finanzamtes an und bitten Sie um vollständige Aufklärung und Information!

2. Wird auf Ihr Verlangen nicht oder nur unzureichend eingegangen, obwohl der Herr Chef der örtlichen Finanzdienstleistungsstelle zur vollständigen Aufklärung und Information verpflichtet ist, nehmen Sie ihn in die Privathaftung, denn er ist als Leiter seiner Behörde zum Ersatz des Ihnen durch die illegal erhobenen Steuern entstandenen Schadens verpflichtet, da er in Ausübung seines Amtes oder Dienstes vorsätzlich eine Straftat zu Gunsten der vermeintlichen Machthaber, unserer Politiker, und sich selbst, um ohne Berechtigung Geld verdienen zu können, strafbar gemacht hat!

3. Die Inanspruchnahme der Privathaftung erfolgt durch die Einreichung einer Schadensersatzklage, wenn finanziell machbar, möglichst beim Landgericht, wenigstens aber, wenn möglich mit einem berufungsfähigen Gegenstands- bzw. Streitwert!

4. Je mehr Klagen von Bürgern dieses Landes gegen Ihre Peiniger eingehen, umso mehr beschäftigen und überlasten Sie das System und umso eher fangen nun dann auch die kleinen Bediensteten, wie Richter und Steuerbeamte usw. an, endlich mit ihrem illegalen Treiben aufzuhören und gegen ihre Dienstherren, den vermeintlich legitimierten, tatsächlich aber illegal herrschenden Politikern und ihrer obersten Vollstrecker zu remonstrieren, eine Art von Demonstrieren gegen das Verhalten dieser unterdrückerischen Machthabern!

5. Stellen Sie Strafanträge gegen Ihre Peiniger bei den entsprechenden Staatsanwaltschaften und bei Ablehnung gehen Sie in die Beschwerde, denn auch so beschäftigen Sie das System und können es auch hiermit zum erliegen bringen!

6. Stellen Sie zudem Betreuungsanträge gegen Ihre Peiniger, denn hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, wodurch man sich mit Ihren Peinigern beschäftigen muss, was gleichfalls das System beschäftigt und es zum erliegen bringen kann!

7. Läuft gegen Sie evtl. ein Steuerstrafverfahren, dann nehmen Sie während dieses laufenden Verfahrens nun auch die hier tätigen Bediensteten zivilrechtlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Regress, denn zum einen beschäftigen Sie auch auf diese Art und Weise das System und bringen es vielleicht zum Stillstand! Wichtiger aber für Sie ist, dass das Steuerstrafverfahren gegen Sie zum erliegen kommt, da der Richter aufgrund der gegen ihn gerichteten zivilrechtlichen Klage aufgrund seines dienstlichen Verhaltens und Handelns nunmehr in einem Interessenskonflikt steckt und gegen Sie nun nicht mehr im Strafverfahren tätig sein kann! Kommt nun ein neuer Richter hinzu, so nehmen Sie auch ihn in Regress, wodurch das Verfahren jedenfalls gegen Sie zum Stillstand kommt!

8. Können Sie sich eine zivilrechtliche Klage nicht leisten, so stellen Sie Prozesskostenhilfeanträge mit hohen Gegenstands- bzw. Streitwerten bei Ihren zuständigen Landgerichten und gehen Sie bei Ihrer Rückweisung in die sofortige Beschwerde, wodurch Ihre Verfahren bei den Oberlandesgerichten landen und Sie auch hiermit dazu beitragen können, das System zu beschäftigen und lahmzulegen!

9. Sollte ein Strafverfahren gegen Sie geführt werden sollten jedoch in jedem Fall das Geld für eine Klage mit einem berufungsfähigen Streit- bzw. Gegenstandswert aufbringen, um nicht doch ein Urteil gegen sich zu kassieren!

Eine beispielhafte Klage, auch wenn diese zunächst ein wenig merkwürdig und lächerlich klingt, so ist jedoch vollkommen ernst zu nehmen, denn bei dem erfolgten Vortrag handelt es sich hier um Tatsachen, nicht nur um einen schlechten Scherz!

Neben diesen Tätigkeiten können Sie auch eine Millionenklage in den USA nach dem ATCA einreichen, was jedoch ohne finanzielle Mittel nicht so ganz einfach ist!

Wir bereiten derzeit eine Klage in den USA vor, jedoch fehlt hier noch der volle finanzielle Hintergrund!
Helfen Sie mit, eine derartige Klage in den USA einreichen zu können und wir können auch Ihnen durch Ihre Unterstützung die Möglichkeit verschaffen, bei dieser Klage mit einzusteigen!

Nur gemeinsam sind wir stark und nur gemeinsam können wir etwas erreichen!

Quelle: punitivedamage.blogspot.com vom 02.12.2011

Anmerkung von rueckschlagklappe:

 Was natürlich etwas befremdlich wirkt, ist die Tatsache, daß der RA Ramm sich mit dieser Klage an ein BRD Gericht wendet. Hat er dabei nicht beachtet, daß dieses so genannte Gericht nach genau denselben Grundsätzen arbeitet wie all die Anderen? Wie kann jemand ein solches Gericht anrufen, wenn er die Grundlagen dazu in einem Verfahren ad absurdum führen will?

Werden wir hier ein bischen veräppelt?

Bis denn dann.

 


Der Vogel Strauß vom FA Witten

Martin Klünemann

………………………………………………………………………………………………………………..

Das so genannte Finanz-”AMT” in Witten, alte Bundes-Länder, hat einen Vorsteh-Onkel, der sich selbst im Angesicht seines eigenen persönlichen Unterganges und dem seiner Familie, immer noch als Instrument der Geld-Generierer mißbrauchen lässt. Wie verblendet muß man sein um die Zeichen der Zeit nicht zu erkennen!

Aber sehen Sie selbst was sich dieser Mann auf einige Bürgerfragen erdreistet zu antworten.

Wahrscheinlich ist dieser Mann auch noch nicht darüber informiert, was der hier

……………………………………………………………………………………..

vor kurzem gesagt hat.

Na ja, Hochmut kommt vor dem FALL.

Hier der Briefwechsel      Ramm-FAWitten als PDF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bis denn dann


SIE wissen ES! Der Stein beginnt zu rollen.

Hier schreibt Volker Schöne, Landesvorstand der Polizeigewerkschaft Sachsen:
28 Sep 2011

Meine_Meinung…

Meine Meinung…

Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
Wo stehen wir eigentlich?

Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt des Sparens und der Demografie.
Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!

Eine Super-Analogie!
Mehr Mathematiker in die Regierung!
(Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)

Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.

Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern.
Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.

  • Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011 reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in 2012 aus, frage ich mich schon heute.
    Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.
  • Und wie geht es der breite Masse der Einsatz- und Vollzugsbeamten?
    Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechenssrate zu mindestens 25% rückläufig gestaltet.Im Grunde herrscht überall Frust. Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben wird.

Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen einfach die Totensonntage.

Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?

Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten.
Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe bei ihm.

Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!

Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die Vorwürfe wehren und sieht sich  auch noch der Attacken des Dienstherrn ausgesetzt.

Bleiben wir mal bei den Fakten von oben.
Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und 700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern.

Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.

„Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man schon mal ins Schwärmen geraten.

Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube, stellt Euch das Mal vor.
Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.

Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.

Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.

Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen.
Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben. In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.

Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“


Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.


Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

(Teil 1)

Volker Schöne
Landesvorstand


Verfahren eingestellt!

Das Verfahren der BRD Schergen im Zusammenhang mit dem Überkleben des faschistischen Euro-Symbols auf dem Nummernschild meines Autos, mit den Farben meines Staates Deutsches Reich, der Reichsflagge Schwarz/Weiß/Rot ist nun, wie es ja vorauszusehen war, von der BRD “Staatsanwaltschaft” eingestellt worden.

Nicht ohne zuvor noch einmal onkelig auf die Bestrafung nach dem so genannten nicht gültigen OWiG hinzuweisen. Wie das mit dem OWig ausgeht können Sie nocheinmal HIER nachlesen.

Sie haben halt keine Gesetze dafür. Und, was natürlich weitaus wichtiger ist, sie sind doch nur eine Verwaltungstruppe der Besatzer. Sie haben keine hoheitlichen Rechte. Man muß es ihnen nur immer wieder sagen. Vielleicht sind sie ja vergeßlich. Ich denke allerdings, daß sie alles was sie an Untergebenen haben, gnadenlos mißbrauchen und für ihre Ziele prostituieren.

Also, es wird um eine rege Beteiligung gebeten. Machen Sie mit, kommen sie ran, hier kann jeder seinen Staat repräsentieren. Es ist ja nicht verboten! Von wem auch.

 


Die Handlanger des EU -Faschismus

Hier habe ich Ihnen davon berichtet, daß die Verbrecher um Merkel, Kohl, Genscher und Co. keine Legitimation haben, als Staat “Deutschland” aufzutreten. Sie haben einfach keine rechtlichen Grundlagen, die sie dazu ermächtigen könnten. Das mussten sie ja nun eingestehen. Sie sind halt nur eine Verwaltung, und kein souveräner Staat. Wie es auch die sogenannten Parlamentarier wissen und öffentlich aussprechen.

Wie der eine oder andere weiß, befindet sich unser Staat Deutsches Reich, immer noch im Kriegszustand mit den alliierten Streitkräften. Mit der verbrecherischen Verhaftung der letzten Rechsregierung am 23 Mai 1945 unter Herrn Dönitz, haben die Alliierten das Deutsche Reich seiner Verwaltung beraubt! Dieses Vakuum dauert bis heute an. Es gibt keinen Friedensvertrag. Und diese Verbrecherclique um die Bundesverwaltungsheinis hat überhaupt keine Absicht einen solchen irgendeines Tages Wirklichkeit werden zu lassen.

Nun erfrecht sich diese Clique von Hochverrätern und Verbrechern gegen das Menschenrecht um Merkels Gurkentruppe, (keine Erfindung von mir) ;-) , Menschen die  das Licht der Wahrheit im Tunnel der Lügen entdeckt haben, in die Klauen der Eurofaschisten zu treiben, indem diese Verbrecher mit aller Macht deren faschistische Symbolik des Europawahns auf alles was hier steht und fährt aufzudrücken. Methoden und Symbole eben, wie sie von den degenerierten Verbrecherclans in den Vereinigten Staaten von Nordamerika auf jedes Teil und jedes Haus gesprüht werden, die es als ihr Gebiet bezeichnen. Bandenkämpfe um Gebiete zu besetzen.  Genau das was wir hier geschieht. In USA weden die feindlichen Bandenmitglieder die auf fremden Bandenterritorium erwischt werden, totgeschossen oder zerstückelt. Hier machen es die faschistischen Eurodiener noch auf die “gesetzliche” Tour.

Sie wollen, gegen jede Vernunft und gegen jedes Gesetz, die Nationalstaaten zu einer Art von dummköpfigen nichtswissenden Menschenansammlungen verklären, die es gilt, im Sinne der Europäischen Zwangsvereinigung zu den Vereinigten Staaten von Europa zu degradieren. Und wozu?

Für die Generierung von Schulden! Denn Schulden und Doofheit sind ihre Macht!

Ich bin aus ihrem dummdreisten Spielchen im letzten Jahr bereits ausgestiegen. Wahrscheinlich hat es sich noch nicht überall herumgesprochen. Na dann muss ich ihnen das eben noch einmal schreiben.

Wie die Sache weitergeht, das können Sie natürlich hier weiter verfolgen.


Der Stadtstaat Hamburg erklärt den Krieg!

Diese Kriegserklärung erhielt ich heute aus Hamburg. Dem voran ging ein schon lange dauernder Rechtsstreit, den ich mit der Privatfirma, dem Unternehmen “Amtsgericht Hamburg”, führe. (Scrollen Sie mal nach ganz unten.)

Ich teilte diesem Privatunternehmen also mit, daß mich ein Scheinstaat namens Bundesrepublik Deutschland, der ja nie das so genannte wiedervereinigte Deutschland sein kann, nicht zu irgendwelchen Erzieherischen Maßnahmen verpflichten kann. Natürlich nur, wenn alles nach Recht und Gesetz geht, wohlgemerkt! Mit Bezug auf Gesetze der Vereinten Nationen und die Menschenrechte.

Lesen Sie selbst, was Menschen die in der BRD Matrix gefangen sind, so an Absurditäten absondern.

Freisler wäre stolz auf diese Hochverräter

 

Bis denn dann.


Hamburger Sonnenaufgang # 6

Seit der letzten Meldung in dieser Sparte sind nun schon einige Wochen vergangen, und ich kann Ihnen jetzt endlich berichten, wie sich die Sache weiterentwickelt hat. Wie einige treue Leser vielleicht noch wissen, erwischte mich eine automatische Fotoblitzanlage beim Geschwindigkeitsübertritt in Hamburg, wovon ich hier berichtete. Der weitere Verlauf ist nach oben hin dargestellt.

Nach meiner Rechtsbeschwerde vom 25. April 2010 tat sich weiter nichts von Seiten der “BEHÖRDEN”, und es herrschte das vielfach bekannte “Schweigen im Walde”. Bis zum 10.06.2010! Ich bekam von einer Frau SAKIEWICZ eine Ladung zu einer sogenannten Hauptverhandlung in MEINER Bußgeldsache in ein Amtsgericht Hamburg Wandsbek, nachdem ich einen Einspruch eingelegt haben soll!

Leider hatte ich ja überhaupt keinen Einspruch eingelegt! Es war eine Rechtsbeschwerde! (Hier nachzulesen) Aber es ist ja wie es ist, sie Werten und Drehen und Schieben sich ihre Rechtssicht so zurecht, wie sie es benötigen. Und so kam es, daß sich ein junger “Richter” fand, der wahrscheinlich noch Karriere in der “BRD-GmbH” machen möchte, der es trotz der offenkundigen Tatsachen, die ich in der Rechtsbeschwerde mitteilte, für richtig hielt einen freien Menschen nach NICHTEXISTENTEN Gesetzen (OWiG) zu einer “Gerichts” – Verhandlung zu laden.

Daß heißt, laden tat eine JUSTIZANGESTELLTE, die Frau SACKIEWICZ.

In der Zwischenzeit drehte sich natürlich auch die Weltenkugel weiter, und weitere Ungeheuerlichkeiten sowie deren Lösungsansätze zeigten sich auf. Dazu gehörte auch meine Erklärung zum veränderten Personenstand als Natürliche Person, sowie meine Proklamation zur Selbstverwaltung vom 10. August 2010.

Dies teilte ich dem “AMTSGERICHT WANDSBEK” fairerweise durch persönliche Übergabe eines Schreibens am 11. August sogar zeitnah mit.

Ohne Entschuldigung nicht erschienen? Hmmm, seltsam! Also ich verstehe das so: Die beschuldigte JURISTISCHE PERSON ist nicht erschienen. Soweit richtig! Dann ist ja alles gut, oder?

Komisch, daß da keine “Richter” – Unterschrift dieses “URTEIL” ziert?

Und als Abschiedsgruß noch einmal mein übliches “BEHÖRDEN” – Fax. Damit sollte die JURISTISCHE PERSON mit meinem Namen endgültig aus dem “BRD” – Monopoly heraus sein.

Ich bin gespannt auf eine Meldung aus Hamburg. Wie es weitergeht erfahren Sie natürlich hier.

Bis denn dann.


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