Ist das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) noch gültig?

Oder müssen die Frage oder die Fragen anders lauten?

Diesen Artikel sollte man mit dem nachfolgenden Artikel
„Die Straßenverkehrsordnung der DDR heute?“ (runterscrollen) betrachten.

Es gab einige Rechtsanwälte, die nach der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG), auf ihrer Internetseite kund taten das OWiG sei außer Kraft, da es keinen Geltungsbereich mehr habe.

Die Aufhebung des EGOWiG kann nachgelesen werden im Artikel 57 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz, vom 23. November 2007 – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007.
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz? Wie weit reicht dieser? Doch nur für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland und den siehe weiter unten.

Leider irrten diese Anwälte und mussten dies wieder von ihrer Internetseite nehmen. Aber warum irrten diese und für wem ist es denn gültig?

Das Einführungsgesetz zum OWiG wurde rückwirkend außer Kraft gesetzt. Das OWiG legt im §5 den räumlichen Geltungsbereich dar. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (da es ein Bundesgesetz ist), sowie auf einem Schiff oder Luftfahrzeug, das berechtigt ist die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat aber keinen Geltungsbereich außerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs, da in keinem Gesetz dies dargelegt wird, auch nicht im Grundgesetz. Der Geltungsbereich außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde mit Streichung des Artikels 23 des Grundgesetz (GG) gestrichen. Der Artikel 23 GG weist keinen einzigen Geltungsbereich mehr auf, obwohl eigentlich durch Art. 144 Abs. 1 u. 2 GG im Art. 23 GG die Aufführung eines bestimmten Geltungsbereiches gefordert wird.

Die Präambel des GG stellt keinen Geltungsbereich dar, sondern eine Bekundung eines Willen. Die Präambel ist nicht das eigentliche Grundgesetz, denn das Grundgesetz beginnt mit „I. Die Grundrechte“. Das Wort Präambel bedeutet nichts weiter wie Einleitung, Vorwort usw.

In der Präambel letzter Satz steht: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“. Der Artikel 144 Abs. 1 GG sagt aber etwas ganz anderes aus: „Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.“ Hiermit wird aber ausgedrückt und dokumentiert dass das GG nicht für den gesamten räumlichen Geltungsbereich eines Deutschen Volkes gilt und auch nicht nur für ein gesamtes Deutsches Volk. Aber für wen gelten denn nun das GG und die Gesetze der BRD?

Der Art. 144 Abs. 2 legt folgendes dar: „Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführte Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“.
Im Art. 23 GG sind aber keine Länder mehr aufgezählt, da dieser räumliche Geltungsbereich am 17. Juli 1990 gestrichen wurde, wobei selbst der Satz: „In anderen Teilen Deutschland ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“ mit gestrichen wurde. Somit wurde auch selbst nach Beitritt eines anderen Teils Deutschland die in Kraftsetzung des GG gestrichen, da auch im GG der in Zukunft örtlicher Geltungsbereich mit gestrichen wurde.

Entsprechend einiger Kommentierungen zum GG wurde der räumliche Geltungsbereich des GG im Art. 23 dargelegt und umschrieben, den es aber nicht mehr gibt.

Aber hier mal zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 Az. 2 BvF 1/73.
Die DDR hat in ihrer Verfassung, die auch in der Präambel letzten Satz dokumentiert: „…, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik diese sozialistische Verfassung gegeben“, keinen Geltungsbereich dargelegt und auch nicht einen Beitritt, also auch nicht einen zulässigen Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bekundet. Die Verfassung der DDR lässt keinen Beitritt zur BRD zu, da im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR folgendes steht: „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“. Die Verfassung wurde nie geändert!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 dargelegt das ein Beitritt nur zulässig ist wenn die Verfassung des Beitretenden dies zulässt. Also wäre demnach allein der Beschluss der Volkskammer der DDR zum Beitritt zur BRD unzulässig und ist rechtswidrig sowie unglültig. Übrigens hatte man auch nach Abstimmung des Beschlusses der Volkskammer geäußert, also in Darlegung des Abstimmergebnisses, das die Volkskammer dem Grundgesetz beigetreten ist. Das Protokoll hierzu wurde im Nachhinein geändert, also manipuliert und man schrieb dass die DDR dem Grundgesetz beigetreten ist. Hier lässt sich erkennen das die DDR, also die später gegründeten neuen Bundesländer nie der BRD beigetreten sind und dies auch nicht können.

Kommen wir mal kurz zum Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR:
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages” besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes” am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit der DDR und BRD als Ganzem bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sowie die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

Eine entsprechende Existenz einer Bundesrepublik Deutschland kann entsprechend obig dargelegtem Auszug entnommen werden, hier als Bundesrepublik Deutschland GmbH.

Nochmals zur Präambel: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Man gibt hier einen Willen des Geltungsbereich an, wobei sich der gewollte Geltungsbereich sich auf ein Volk bezieht und nicht auf eine Örtlichkeit oder Räumlichkeit, also Personenbezogen. Da es sich um einen Bekundung eines Willen handelt, handelt es sich auch nicht um einen räumliche noch personenbezogene Geltungsbereichsangabe.

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

„Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft.“

Auf solche Argumente berufen sich auch viele Internetseiten um das OWiG für nicht rechtskräftig bzw. als aufgehoben zu erklären, leider irrte man auch hier.

Hinreichend ist ja der räumliche Geltungsbereich bestimmt, der aber nicht für die Gesamtheit der Räumlichkeit „Deutschland“ (Deutsches Reich, den Ländern in Deutschland) bestimmt ist und sich auch nicht auf die Gesamtheit der Räumlichkeit eines Volkes bzw. sich auch nicht direkt auf die Räumlichkeit einer Person bezieht, somit behält das OWiG weiterhin seine Gültigkeit.

Die Bundesrepublik Deutschland (GmbH?!) hat also außer ihren eigenen räumlichen Geltungsbereich keinen weiteren öffentlich räumlichen und privatrechtlich räumlichen und auch keinen personenbezogenen räumlichen Geltungsbereich, sondern nur einen internen für sich geltenden räumlichen Geltungsbereich. Hierunter fallen zum Beispiel die Räumlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland – das Bundeskanzleramt, der Bundestag. Also der räumliche Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland bezieht sich auf innerhalb der eigenen Gebäude und Grundstücke der Bundesrepublik Deutschland – Hausrecht. Auf Deutsch gesagt innerhalb der eigenen vier Wände und nicht auf das gesamte Deutschland in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 – definierte Territorialität Deutschland durch die Alliierten und bestätigt durch Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.07.1973, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitte in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden.

Die Bundesrepublik Deutschland kann man mit der Europäischen Union (EU) vergleichen. Die Rechtswirkung gilt nur innerhalb des Hauses, aber nicht auf die Staaten und Länder in der EU direkt, da die EU gegenüber den Staaten und Länder kein Hoheitsrecht ausüben kann. Darum kann die EU auch keine Gesetze gegenüber den EU-Staaten und EU-Ländern herausgeben, an denen sich dann die EU-Staaten und EU-Länder zu halten haben – es handelt sich immer nur um Richtlinien, an denen sich die EU-Staaten und EU-Länder halten können oder auch nicht.

Die hier vorgemachten Argumentationen hebeln hier einige Inhalte zu diesem Thema und weiteren Themen im Internet aus, wie zum Beispiel auch die Gültigkeit der Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Zusammenfassung:

Der räumliche Geltungsbereich eines Gesetzes oder auch Ordnung muss sich nicht immer auf ein ganzes Land oder Staat bzw. Volk beziehen. Ein Gesetz oder auch Ordnung usw. aus dem kein oder kein eindeutiger räumlicher Geltungsbereich ersichtlich ist, also nicht exakt genau oder gar nicht benannt wird, gilt immer nur für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzgeber, der auch innerhalb eines Vereins oder GmbH sein kann. Also, in einem Verein, einer GmbH usw. kann auch nur ein Vorstand, Regierung usw. Gesetzgeberich durch Satzung, Vorschriften, Grundgesetz, Verfassung usw. sein. Wobei bei einer Angabe eines räumlichen Geltungsbereichs der Gesetzgeber den räumlichen Geltungsbereich nicht über seinen räumlichen Zuständigkeitsbereich ausdehnen kann.

Dies bedeutet aber nicht, wenn man außerhalb eines Zuständigkeitsbereiches eines Gesetzgebers ist, das man dann die Gesetzgebung dieses Gesetzgebers nicht in Anspruch nehmen kann – vorausgesetzt der Gesetzgerber verbietet es in der Gesetzgebung ausdrücklich. Möchte aber der Gesetzgeber dass jemand außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches unter seiner Gesetzeskraft fällt oder fallen soll, dann muss dieser Gesetzgeber um Erlaubnis bitten – eine stillschweigende Akzeptanz gibt es nicht. Oder derjenige, der sich dann diesem Gesetz bzw. Ordnung unterwerfen will, muss dies gegenüber demjenigen Gesetzgeber kund tun – also zum Beispiel einen Antrag stellen. Siehe hier zum Beispiel Anträge für Hartz IV in einer „Agentur“ für Arbeit – nicht Arbeitsamt! oder auch z.B. eine Antragstellung in einem „Sachbereich“ Soziales – nicht Sozialamt!. Es gibt auch das „Sachgebiet“ Ordnung und Sicherheit, aber nicht Ordnungsamt.
Das wahrscheinlich einigste Amt was wahrnehmbar ist, ist das Finanzamt. Warum dies noch ein Amt ist bzw. warum es noch keine Umbenennung gab ist fraglich. Es gibt auch Agenturen und Sachgebiete die sich als Ämter darstellen. Kommt man in dessen Gebäude liest man dann wieder Agentur oder Sachgebiet. Die Rechtsgrundlagen der Finanzämter, ob diese überhaupt noch Verwaltungsakte wie Steuerbescheide etc. durchführen können und dürfen steht entsprechend nachfolgendem in Frage.

Nachdem die Westalliierten unter dem damaligen amerikanischen Außenminister James Baker am 17.Juli 1990 den Geltungsbereich (Artikel 23) des erlassenen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gestrichen hatten (siehe auch Landgerichtsurteil Halle – 21 Qs 314/02 – vom 27.01.2003), ist nicht nur das Grundgesetz de jure territorial in seiner Geltung nicht definiert und somit auch nicht anwendbar (sonst würde es auch in den USA, Russland und auf dem Mond Gültigkeit besitzen und im Widerspruch zu dortigen Verfassungen stehen), sondern alle anderen sich bisher in seiner Anwendbarkeit darauf berufenden Gesetze (wie z. B. das deutsche Richtergesetz, das Beamtengesetz, die Strafprozessordnung und das Ordnungswidrigkeitsgesetz) sind mit dieser Streichung seit dem 18. Juli 1990 um 0 Uhr nicht mehr anwendbar.

Somit sind alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen demnach rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Person dar, welche diese Leistung verlangt hat.

Was den Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD durch dem Beschluss der Volkskammer anbetrifft, so stellte das Sozialgericht Berlin (- S 56 Ar 239/92 -) im Urteil einer Negationsklage vom 19. Mai 1992 fest, dass der so genannte ”Einigungsvertrag” vom 31. August 1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17. Juli 1990 aufgelöst worden ist.

Ob nun das OWiG, die ZPO, die StPO, das GVG usw.
für den jeweiligen gegenüber Gültigkeit hat
könnt ihr hier nach selbst entscheiden.

Nachtrag vom 17.11.2010!

Der Artikel bezieht sich auch auf eine Kommentierung des OWiG „12. neubearbeitete Auflage des Jahres 1998“. Hier lautete die Kommentierung des räumlichen Geltungsbereich: „Der räumliche Geltungsbereich umfaßt das Gebiet der BRep. Einschließlich des beherrschbaren Raumes unter der Erdoberfläche …“

Wohlgemerkt das war 1998, also 8 Jahre nach der angeblichen Wiedervereinigung.

Da es aber massive Probleme, also Wiederstand durch Bürger gab, die sich nicht dem OWiG unterwerfen, da es laut dieser Kommentierung nur für eine BRD gültig ist, die außerhalb ihres Grund und Boden sowie Gebäude keinen Geltungsbereich hat, wurde die Kommentierung umgeschrieben.

In der Kommentierung der „15. Auflage des Jahr 2010“ wird jetzt der Kommentar zum räumlichen Geltungsbereich folgend dargelegt: „Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet Deutschland einschließlich des beherrschbaren Raums unter der Erdoberfläche …“

Man hat hier nicht nur bei „umfasst“ die neue Rechtschreibung angewandt, sondern auch das Gebiet anders bestimmt. Statt „BRep.“ steht nun „Deutschland“.

Bis heute hat sich aber an dem Gesetzestext nichts geändert, dem nach muss auch die Kommentierung von 1998 weiterhin gültig sein und kann sich demnach auch nicht ändern. Die Änderung der Kommentierung beweist das ein Verlag im Dienste einer BRD arbeitet und nicht im Dienste Deutschland.

Ebenfalls beweist diese Änderung der Kommentierung, das eine Kommentierung nicht das Gesetz ist und auch nicht zum Gesetz gehört. Sondern das Kommentierungen nur dazu dienen, die Bürger im Sinne der jeweils politisch einflussreichen Personen oder Gruppen zu lenken.

Auf Deutsch: Wenn jemand nun sagt dass das OWiG nicht für ihn gültig sei, dann bekommt er die neueste Kommentierung vorgelegt, um den Anschein darzulegen dass das OWiG für Deutschland gültig sei und nicht nur für die BRD. Wobei man irreführend mit darlegen wird, das die Kommentierung zum Gesetzestext mit gehört.

Nochmals:
Wenn sich ein Gesetzestext nicht ändert, dann kann sich auch die Kommentierung nicht ändern. Ändert sich die Kommentierung, so stellt diese eine Unglaubwürdigkeit sowie Zweifelhaftigkeit des betreffenden Gesetzes dar. Hier greift das Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 und dies legt dar: „Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ Die unterschiedlichen Kommentierungen lassen nun Zweifel aufkommen und das Gebot der Rechtssicherheit nicht mehr gegeben ist, somit ist dieses Gesetz nach dieser Rechtsprechung ungültig.

Nun wird sich in Zukunft zeigen, ob die Richter sich an den tatsächlichen räumlichen Geltungsbereich sowie die tatsächliche Rechtskraft dieses Gesetzes halten oder sich an eine Kommentierung im Sinne der politisch einflussreichen Personen bzw. Gruppen. Hält ein Richter an dieser neuen Kommentierung fest, dann haben wir Kopernikus & Co. „Die Erde ist eine Scheibe!“.

Nicht zu vergessen, mit der Umschreibung der Kommentierung des §5 des OWiG zum Geltungsbereich beweist man den tatsächlichen Geltungsbereich einer Bundesrepublik Deutschland. Würde die Bundesrepublik Deutschland einen Geltungsbereich für ganz Deutschland haben bzw. die Bundesrepublik Deutschland auch Deutschland sein, wäre eine Änderung des Kommentar zum Geltungsbereich überflüssig. Der Kommentar ist kein Gesetz.

Quelle: http://www.rodau.de/nachrichten/2010/201003.html#stvoddr

Ein sehr schöner und gut recherchierter Beitrag. 

Bis denn dann


Vor dem Krieg warnen

Update 25.03.2012


Die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit!

Veröffentlicht am 20. März 2012

In Artikel 116 Grundgesetz bezieht sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Deutsche Staatsangehörigkeit, und wer aufmerksam in seinen Personalausweis, sofern noch vorhanden, sieht, merkt nicht nur die Großschreibung bei seinem “Namen”, sondern auch die Staatsangehörigkeit “Deutsch”. Staatsangehörigkeit bedeutet jedoch, welchem Staat man angehört – klingt irgendwie logisch? ;-)
Daher ist die Frage, welcher Staat “Deutsch” statt “Deutschland” heißt, oder wenn die BRD ein Staat wäre, warum nicht wie in den Nachbarländern, die ein Staat sind, “Vereinigtes Königreich/United Kingdom”, “Republik Österreich” (Achtung: Auch Österreich hat ein Souveränitätsproblem, werde hier nochmals recherchieren), “United States of Amerika”, demzufolge dann “Bundesrepublik Deutschland” auf dem Personenausweis oder der Identitätskarte oder Paß steht.

Versuchen Sie mal, von einer BRD-Verwaltung wie dem Landratsamt oder einer Stadtverwaltung eine rechtsverbindliche Auskunft zum Staat zu bekommen, in welchem wir leben. “Bitte fragen Sie doch das Bundesinnenministerium.” wurde mir gesagt.

Die Deutsche Staatsangehörigkeit der BRD wird bestimmt im StAG, Staatsangehörigkeitsgesetz, welches bis zum 1. 1. 2000 noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hieß…

Auf der Internetseite hier unter http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html stand vor einigen Monaten noch diese Erklärung:

Die Bedeutung der Begriffe “Reichs- und Staatsangehörigkeit” im Sinne dieses G[esetzes] hat sich geändert. An die Stelle der “Reichsangehörigkeit” ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. [Absatz] 1 GG [Grundgesetz] 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten.”[Anmerkungen in geschweiften Klammern von mir].

Die BRD beruft sich also eine Gesetzesänderung des Dritten Reiches von Adolf Hitler. Er hob damals die Einzelstaaten, deren Länder einen Bund im Reich geschlossen hatten, indem er sich selbst, ohne Volkszustimmung oder Erlaubnis des Volkes, zu dieser Tat ermächtigte, auf. Somit fiel die Deutsche Reichsangehörigkeit weg. Hat die BRD es wirklich nötig, sich auf die diktatorische Staatsangehörigkeit Hitlers zu beziehen?

Übrigens ist die Vorenthaltung der wahren Staatsangehörigkeit, und die Vergabe der Staatsangehörigkeit “Deutsch” ein klarer Verstoß gegen Artikel 16 Grundgesetz und gegen Artikel 15 AEMR – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, oder sogar diese zu wechseln!

Was die BRD aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gemacht hat, sieht man hier:

§ 1 (galt bis zum 15.07.1999:)
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 1 (ab 14.03.2005)

Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Vorher stand noch, was die deutsche Staats – oder Reichs- und Staatsangehörigkeit ist, jetzt nicht mehr. Merke: Auch ein Deutscher Richter (der BRD) muß die Deutsche Staatsangehörigkeit nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes (DRIG) besitzt. Somit berufen sich die Richter und deren Vorgesetze und Gesetzesgeber auch auf die Staatsangehörigkeit des Nationalsozialismus, und nach Artikel 139 Grundgesetz, müßten also entnazifiziert werden.

Quellenhinweis
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Allg. Erklärung der Menschenrechte – Artikel 15,  AEMR, Recht auf Staatsangehörigkeit
http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/AEMR/Text/idart_516-content.html
Verfassungen.de mit einem Vergleich des Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetzes:
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Der Runde Tisch Berlin zur Staatsangehörigkeit:
http://www.der-runde-tisch-berlin.info/staatsangehoerigkeit.htm
Voraussetzung zur Ausübung des Deutschen Richteramtes:
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__9.html
Bayerisches Staatsminsterium des Inneren: Nachweis der Staatsangehörigkeit
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
Landkreis Demmin: Wir haben keine Bundesdeutsche Staatsangehörigkeit! (PDF)
Das Staatsangehörigkeitsgesetz, Bildschirmausdruck 13.10.2011 mit Bezug auf Hitler
http://deinerechte.files.wordpress.com/2012/02/stag_-_staatsangehc3b6rigkeitsgesetz-bmj.pdf
Grundgesetz Artikel 139: Entnazifizierungs-Regeln
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Antwortschreiben eines so genannten “LANDRATAMTES” der BRiD an eine DEUTSCHE Frau, die BRD Staatsangehörige werden wollte.


Zwei Bilder – Eine Aussage

Zeitgeist,oder was?

 

 

 

 

 

 

Deutsche Bevölkerung 2012

 

 

 

 

 

 

Deutsche Bevölkerung 1938

Wutrede: Über den Terror des demokratischen Regimes

von Roland Woldag

Hier und heute läuft das ganz große Verbrechen

Ist die Kieler Thälmann-Glatze und Oberbürgermeister Torsten Albig, früher Sprecher sozialistischer Finanzminister in Berlin, heute Ministerpräsidentenkandidat für die Schleswig-Holstein-Wahl, völlig um den Verstand gekommen?

Oder ist er bewusst bösartig? Oder einfach nur – Sozialist? Er will Kiel wortwörtlich „neonazifrei“ machen. Als Führer des herrschenden Regimes hat er in Kiel in bester NS-Tradition 500 Blechschilder mit dem Aufdruck: „KEIN ORT FÜR NEONAZIS“ an allen öffentlichen Gebäuden anbringen lassen. Die Schilder zeigen schwarze Symbolik auf gelbem Grund. Fehlt dem Mann jeder Instinkt? Oder erleben wir hier nur Kontinuität: Jeder Generation ihre sozialistische Säuberung von „Staatsfeinden“?

„Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.” Schrieb Ignazio Silone (1900-1978).

Wann kommen nun die Schilder mit der Aufschrift „NUR FÜR DEMOKRATEN“ an die Parkbänke? „NAZIS RAUS“-Graffitti haben sich ja schon eingebürgert. Die Kampagne „DEMOKRATEN, WEHRT EUCH, KAUFT NICHT BEIM NAZI“ wird mit diensteifriger Schützenhilfe der Staatsmedien bei Thor-Steinar-Läden und Nicht-Linken-Lokalen praktiziert. Die üblichen Denunzianten, die sich der Macht anbiedern und wichtig machen, kommen für ihren „Protest“ gegen die Steinar-Läden in die Medien und werden als „couragierte Bürger“ von der Bundeskanzlerin empfangen, wie gerade geschehen.

Es wird in erprobter Sozialisten-Manier ein Staatsfeind mit Steuermitteln und Führung durch den „Sicherheitsdienst“ als Propagandamittel und Sündenbock gepflegt. Deswegen wird die NPD auch nie verboten werden. Die Drohung dient der Tarnung der eigenen kriminellen Machenschaften bei der Enteignung des Volksvermögens, des Terrors gegen die Nationalstaaten und den Raubkriegen gegen die demokratieresistenten, religiös verfassten Völker, bevorzugt, wenn sie auf Rohstoffen sitzen.

Die beiden einzigen Mitglieder einer deutschen „terroristischen Untergrundbewegung“ haben unter staatlicher Aufsicht gemordet. Sie wurden dann anschließend unter unglaubwürdigen Umständen tot aufgefunden, um im Anschluss all jene in die Nähe von Kriminellen und Mördern rücken zu können, die nicht mit dem herrschenden Regime konform sind. Die national denkenden Bürger Deutschlands und Europas sind so rechtschaffen wie andere auch, selten straffällig und stehen lediglich dem Projekt der Zerstörung der Nationen und Religionen im Wege.

Sollen sie nun keine Ämter und Gerichte mehr aufsuchen dürfen, obwohl sie diese mit Steuermitteln finanzieren? Selbst das Kieler Justizministerium empfängt nun mit dem gelb-schwarzen Ausgrenzungsschild. Sind Nicht-Linke bereits vogelfrei? Menschen aufgrund ihrer Gesinnung, Religion oder Volkszugehörigkeit auszugrenzen, staatlich zu schikanieren und zu kriminalisieren und das Recht zu verweigern, ist gängiger Bolschewisten- und Nazi-Stil. Hier und heute läuft das ganz große Verbrechen. Der Terror geht vom demokratischen Staat aus. Deshalb ist seine totale Niederlage auch nur noch eine Frage der Zeit. Dann ist hoffentlich endgültig KEIN ORT mehr FÜR SOZIALISTEN, welcher Spielart auch immer.

Dafür sollten wir zusammen mit den von den gottlosen Demokraten mit mörderischen Kriegen überzogenen Muslimen und altorientalischen Christen im Nahen Osten beten. Das würde wirklich versöhnen.

20. März 2012


Wer ist der Terrorist?

Zu allen Zeiten haben Regierungen Terror inszeniert, um die Bevölkerung in eine bestimmte Richtung zu manipulieren. Mit selbstgemachtem Terror kann man die eigenen Machtbefugnisse ausweiten, „lästige” Bürgerrechte abschaffen und Kriege beginnen. Angst ist ein Machtinstrument!Von Kaiser Nero bis Hitler ist das allgemein bekannt und weitgehend unbestritten.Aber das war 1945 nicht zu Ende.

In den 1970er Jahren wurde die BRD von einer Terrorwelle überrollt, bei der es bis heute eine ganze Menge Ungereimtheiten gibt. Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Buback kämpft bis heute gegen die Vernebelung der Tat und läuft seit Jahrzehnten gegen eine Wand des Schweigens. Den Bombenanschlag auf den Bahnhof von Bologna 1980 versuchte man „linksradikalen Terroristen” in die Schuhe zu schieben – heute ist längst erwiesen, daß dies eine Lüge war. Im selben Jahr fand der Anschlag auf das Münchener Oktoberfest statt – auch hier grinst „GLADIO” aus allen Ritzen. Das „Celler Loch”, das der „Verfassungsschutz” 1978 als „List” im Rahmen „verdeckter Ermittlungen” in eine Gefängnismauer sprengte, ohne daß Menschen zu Schaden kamen, war da eher nur eine Hanswurstiade, fügt sich aber dennoch in das Gesamtbild ein.

Alfred Herrhausen, der Chef der Deutschen Bank, wollte 1989 die „Dritte Welt” entschulden, was logischerweise mit Profiteinbußen der Hochfinanz verbunden gewesen wäre; er wurde „rechtzeitig” von „Terroristen” in die Luft gejagt, bevor er sein nonkonformes Vorhaben umsetzen konnte. Der Treuhandchef Rohwedder, der die Wirtschaft der DDR so weit wie möglich retten und entwickeln wollte, anstatt sie auszuschlachten und zu verschenken, wurde 1991 von angeblichen „Terroristen” mit einem Präzisionsschuß aus großer Entfernung und bei Nacht durch ein geschlossenes Fernster „erledigt”. Die Täter wurden niemals ermittelt. In beiden Fällen wurden die Nachfolger nicht mehr von „Terroristen” attackiert, aber sie haben ja auch anders gehandelt als ihre Vorgänger.

Es ist schon merkwürdig, auf wen es „Terroristen” meist absehen und wen sie verschonen!? Und seit 9/11 geht es nur noch Schlag auf Schlag: Terror – „Sicherheitsgesetz” – Terror – „Sicherheitsgesetz” – Terror – „Sicherheitsgesetz”… Wer einen Intelligenzquotienten oberhalb der Zimmertemperatur hat, der kann das nicht mehr für „Zufall” halten!

Quelle: http://www.gerhard-wisnewski.de/Terrorismus/Bucher-Multimedia/Am-Anfang-war-d…


Spritpreise explodieren zu Ostern

Wie bereits hier zu sehen, werden die “Bestimmer” zusehen, daß sie ihren Sack auch zu Ostern schön vollkriegen. Der Deutsche als Lohn- und Arbeitssklave soll ja sein Maul halten und schön weiterzahlen. Wenn er halt sein christliches Fest feiern will, und dazu weit fahren muss, soll er auch dafür ordentlich blechen!

Manch anderer hat auch schon so eine nicht so erfreuliche Überraschung hinnehmen müssen. Ja ja die hohen Preise zwingen auch andere zu immer längeren Intervallen zwischen den Tankstopps. Wie so etwas ausgeht lesen Sie HIER.

Tank leer: Bundeswehr-Heli muss notlanden

Pastetten – Ein ungewohntes Bild bot sich den Autofahrern am Montagnachmittag nahe der A 94 bei Fendsbach: Auf freiem Feld stand ein Hubschrauber. Warum der Bundeswehr-Heli zur Notlandung gezwungen wurde:

Ein ungewöhnliches Bild bot sich am Montagnachmittag in Fendsbach (Gemeinde Pastetten): Auf offenem Feld nahe der Autobahn A 94 stand ein mächtiger Transporthubschrauber der Bundeswehr vom Typ CH 53, daneben ein Tank- und ein Flugfeldlöschfahrzeug. Die Maschine war mit fünf Soldaten zu Übungszwecken in Leipheim gestartet und war über Mittenwald nach Erding geflogen.

Auf dem Rückflug ging dem Piloten Militärangaben zufolge wegen unerwartet widriger Wind- und Wetterverhältnisse der Sprit aus. Der Koloss musste notlanden. Offiziell ist von einer Außenlandung die Rede. Neues Kerosin kam vom nahen Erdinger Fliegerhorst. Danach konnte der Helikopter seinen Flug nach Mittenwald und Leipheim fortsetzen.

(ham/Foto: Kressierer)

Quelle: http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-erding/tank-leer-bundeswehr-heli-muss-notlanden-1920998.html

 

 

 


Die verlorene Familie von Heute


In den letzten 30 Jahren fand eine ideologisch motivierte systematische Zerstörung der “Familie” statt. Alles was mit altem Familienverständnis in Verbindung stand, wird seit dem als irgendwie rückständig, bis hin zu patriachal oder gar reaktionär dargestellt.

Mittlerweile ist es sogar so weit, daß gleichgeschlechtliche Beziehungen bereits den Kindern als gleichberechtigt gegenüber den normalen Hetero- Paarbeziehungen propagiert werden. Stichwort Gender-Mainstreaming. Biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden dabei weitgehend geleugnet, was einem “die Erde ist eine Scheibe” gleichkommt. Die Geschlechter werden gar als eine reine Folge gesellschaftlicher (bzw. erzieherischer) Unterdrückungsmechanismen gesehen.

… Ja, ja, mit Antidiskriminierung hat man stets einen Ass im Ärmel um jede noch so weltfremde Ideologie durchzusetzen. “Antidiskriminierung” und vermeintliche “Gleichstellung” (in Wahrheit Gleichmacherei/Uniformität) sind die Schlüssel, mit denen sich im modern-indoktrinierten, von Selbstzweifeln zerfressenen (deutschen/europäischen) Menschen nahezu alles aufschließen lässt. Mit viel Widerspruch hat man bei Verwendung dieser Worthülsen nicht mehr zu rechnen…

Das Motto der Weltverbesserer: Am besten sollten die Kleinsten bereits von einem Jahr an in (staatliche) Verwahrung gegeben werden. Allen Erkenntnissen über die frühkindliche Entwicklung und ihre Erfordernisse ignorierend, propagiert man die frühestmögliche Abgabe der Kinder an wechselnde Erzieher als unschädlich oder gar als förderlich. Das Gegenteil ist belegbar der Fall, aber so indoktriniert es sich halt leichter, also soll es so sein. Sozialismus läßt grüßen.

Daß es heute fast unmöglich ist mit nur einem Berufstätigen eine Familie zu ernähren, ist politisch gewollt. Die aufgeblähten Lohnnebenkosten durch die dies so ist, werden zwangsumverteilt an die Horden kulturfremder “Neudeutscher”, welche die durch den oben beschriebenen Umstand eintretende autochthone Nachwuchslücke füllen und dafür von uns großzügig alimentiert werden. Der Zugezogene mit einer Kinderschar wie in der Heimat, hat monatlich mehr als der gemeine deutsche Arbeiter. Das nennt sich dann Sozialstaat.

Das ganze ist ein regelrechter Bevölkerungsaustausch!
Nicht mehr und nicht weniger. Und er ist geplant und gewollt, wovon sich jeder in zahlreichen Schriften unserer politischen “Eliten” überzeugen kann. Ich hatte diesbezüglich ja hier bereits einige Links veröffentlicht. Daß dies HOCHVERRAT ist, sei nur am Rande erwähnt.

Das Erfolgsmodell Familie, welches den ganzen dekadenten Wahnsinn von heute überhaupt erst ermöglicht hat, wird als durch und durch negativ dargestellt, als sei dies das Selbstverständlichste der Welt.

Daß die Frauen mit der Kindeserziehung eine der wichtigsten und härtesten Aufgaben erledigten, damit den Grundstein zu allem anderen legten, wird schlicht ignoriert. Nach moderner Auffassung ist das scheinbar eine undankbare Aufgabe, weil man sich damit nicht das Lob irgendwelcher Fuzzies erwirbt, wie man es im Geschäftsleben tut.

Ich frage Euch: Ihr habt ja das klassiche Familienmodell wahrscheinlich großteils noch erlebt, als Kind. Schaut Euch Eure Eltern an und was sie und ihre Zeitgenossen geschaffen haben. Wo sie stehen, was sie geleistet haben. Habt Ihr den Eindruck, daß unsere Generation(en), Ihr und Eure Geschwister, dieses Niveau ebenfalls erreichen? Oder schaut Ihr bei den Altersgenossen nicht viel mehr auf großteils desillussionierte Habenichtse, die es nichtmal zu einer Familie brachten, die sich NICHTMAL reproduzieren – spricht die in Glanz und Gloria untergehen nachdem sie die Werte (physischer sowie auch nichtphysischer Art) der Vorfahren selbstgefällig durchgebracht haben? Seid ehrlich und belügt Euch nicht selbst! Wir haben aus! Wir hinterlassen nichts als Asche. Wir sind von (kulturellen) Selbstzweifeln zerfressen. Wir wehren uns schon lange nicht mehr.

Vielleicht ist dies die Folge des instinktiven Eingeständnisses, daß wir auf dem Holzweg sind. Wehrhaft, zukunftsgerichtet und expansiv sind auf dieser Erde nur die, die einem klassischen Familienmodell anhängen. Unsere muslimischen Bereicherer werden sich just aus diesem Grunde, trotz oder gerade wegen ihrer Rückständigkeit in fast allen Belangen, durchsetzen.

Wir hätten das Erfolgsmodell Familie nicht so vollumfänglich preisgeben dürfen! Sicherlich war da Reformierungsbedarf, aber wer es übertreibt, erreicht damit oft nur das Gegenteil des Gewollten. Und genau dies ist uns passiert: Wir werden jetzt ersetzt durch solche, die wieder GANZ VON VORNE BEGINNEN. Gleichberechtigung können wir dann wieder in der Pfeife rauchen. Für zahllose Frauen mitten unter uns ist das bereits Status Quo. Aber bei den “edlen Wilden” setzt der moderne Möchtegern-Bessermensch halt andere Maßstäbe an. Bereits wird in den Feuilletons die Aufklärung gleichgesetzt mit menschenverachtenden Denk- und Gesellschaftsmustern. Sie sei, bis in letzte Konsequenz “gedacht”, letztlich auch nur eine Ideologie. … Die Feuiletton-Fuzzies sind halt nicht intelligent genug um herauszuarbeiten, daß unser freiheitliches Gesellschaftssystem aufgrund seiner Optionen in alle Richtungen das einzige tatsächlich ideologiefreie Gesellschaftssystem überhaupt ist! Stattdessen sägen Sie am Ast auf dem sie sitzen und fühlen sich auch noch ganz toll dabei. Selten so gelacht, … wenn´s nicht so traurig wäre. Größere Vollpfosten hat die Menschheitsgeschichte noch nicht gesehen!!!

Ich hab kein Patentrezept wie wir es hätten besser machen sollen. Größtmögliche Freiheit – für mich das einzige überhaupt denkbare System – birgt eben ihre Gefahren in sich. Wie wir “Modernität” mit “Familie” hätten im richtigen Maß vereinen können, kann ich nicht sagen. Fest steht für mich nur eines: Wir sind gescheitert und die demografische Lücke ist zu schließen, sonst kollabieren alle gesellschaftlichen Systeme. Nur ist Deutschland mittlerweile für diejenigen Zuwanderer die wir in dieser Lücke gebrauchen könnten, zu unattraktiv. Zudem können auch Zuwanderer nicht “rückwirkend” Kinder bekommen. Statt unsere dekadenten Fehler glattzubügeln sind wir nur am Jammern. Deutschland das wir alle kannten, ist daher bereits Geschichte!

Bleibt die Frage, ob die Verräter die diesen Zustand planmäßig und bewußt herbeiführten, dafür jemals zur Rechenschaft gezogen werden?!

Quelle: forum.elfenwahn.de

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Zur Errinerung:

Nicholas Rockefeller sagte folgendes: “Der Feminismus ist unsere Erfindung aus zwei Gründen. Vorher zahlte nur die Hälfte der Bevölkerung Steuern, jetzt fast alle weil die Frauen arbeiten gehen. Ausserdem wurde damit die Familie zerstört und wir haben dadurch die Macht über die Kinder erhalten. Sie sind unter unserer Kontrolle mit unseren Medien und bekommen unserer Botschaft eingetrichtert, stehen nicht mehr unter dem Einfluss der intakten Familie. In dem wir die Frauen gegen die Männer aufhetzen und die Partnerschaft und die Gemeinschaft der Familie zerstören, haben wir eine kaputte Gesellschaft aus Egoisten geschaffen, die arbeiten (für die angebliche Karriere), konsumieren (Mode, Schönheit, Marken), dadurch unsere Sklaven sind und es dann auch noch gut finden.”

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Hier weiterlesen: Alles Schall und Rauch: Der Ursprung des Feminismus


Mafialand Bundesrepublik Deutschland

Ein Richter im Ruhestand lässt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei
berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist
ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf *.

,,Wenn ich an meinen Beruf
zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ,,meinesgleichen”".

Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor
deutschen Gerichten erleben:

,,Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ,,kriminell” nennen kann”.

Würde dies ein einfacher Bürger behaupten, der von einem dieser kriminellen Gesetzeswächter gerade seiner
Rechte beraubt wird, säße er – mit hoher Wahrscheinlichkeit – alsbald hinter Gittern. Es sei denn,
es ist die Wahrheit – siehe ,,Selenz` Kommentar – Kriminelle Staatsanwälte”. Ex-Richter Fahsel
berichtet weiter:

,,Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in
dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und
Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.”
Kriminelle Richter und Staatsanwälte waren trotzdem ,,sakrosankt”, wie Ex-Richter Fahsel es
formuliert,

,,weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um
der Reputation willen.”

Besser kann man den Zustand in den Teilen der deutschen Justiz nicht
auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.

Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. Einige Beispiele aus Niedersachsen. Die Vor-
gehensweise ist immer gleich: Um die deutsche Justiz auszuschalten, muss man Prominente ab-
hängig machen. Denn deutsche Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Sie sind nicht dem Gesetz
verpflichtet, sondern hängen an der Leine von Politikern. Hatte man bei VW Betriebsratschef
Volkert auf unsägliche Weise abhängig gemacht, so war es im Fall der kriminellen Vorgänge in
der WestLB/Preussag/TUI-Gruppe NRW-MP Rau. Den machte man später – trotz oder wegen
der auch in diesem Fall unsäglichen Hintergründe – gleich zum Bundespräsidenten. Denn dessen
juristischer Windschatten reicht weit. Um sich vor Nachstellungen zu schützen, verteilte die
Preussag/TUI AG zudem jährlich 20 Mio. DM an Schwarzgeld. Teile davon gingen an Politiker
und Beamte ,,in Umschlägen unter den Tisch mit wg.”. Das räumte Preussag/TUI-Pressechef
Zumpfort im ,,Bericht aus Berlin” zur besten Sendezeit ein. Offen und entwaffnend ehrlich.

In Niedersachsen wurde kürzlich ein weiterer Fall von Organisierter Kriminalität bekannt, der alle
bisherigen Vorstellung sprengt. Die Landesbank NordLB betätigte sich dabei in dreist-kriminel-
ler Weise und plünderte die Aktionäre einer Firma aus, die sie zuvor an die Börse gebracht hatte.
Die darob im Detail informierten Staatsanwälte schauen seit Jahren zu. Völlig teilnahmslos!

Viele deutsche Politiker, Manager und Juristen handeln daher nach dem Motto: ,,Ich bin für den
Sumpf nicht verantwortlich – ich suhle mich nur darin”. Wegen der weisungsgebundenen Staats-
anwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft nicht einmal
zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Der Bürger fragt sich angesichts einer immer stärker
ausufernden Kriminalität, ob dieser Polit/Justiz-Sumpf jemals trocken zu legen ist.

Ex-Richter Fahsel ist auch da pessimistisch: ,,In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht mög-
lich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation”.
In Deutschland sind in der Tat alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Der Sumpf schließt
die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechts-
beugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität
wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es sich zulassen, dass in
einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.

Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen
Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige fest-
zuhalten.

In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGh
offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.
* Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 ,,Konsequente Manipulation”

Peine, den 22. Mai 2008 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

Quelle: http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justiz-sumpf-deutschland.html


Falsche Flagge Anschlag in Anklam?

In Anklam, früher Kreis OVP nun nach der  BRD Kreisgebietsreform Kreis VorpommernGreifswald VG, wurde eine Umerziehungs- und Verdummungseinrichtung der herrschenden politischen Machthaber der Bundesrepublik Deutschland, nicht Deutschland, unter Zuhilfenahme von ROTER! Farbe bemalt.

Schön wieder abwaschbar NUR auf die Scheiben.

Mit Judaslohn finanzierte Mietschnauzen der tonangebenden faschistischen Parteien meinen, es war der RECHTE Rand der Gesellschaft. Also NPD oder ähnliches. Ich denke , und das gibt natürlich NUR meine EIGENE Meinung wieder, es waren die BRD Parteienfuzzis selbst, oder?

Warum?

Nun, es herrscht im Lande eine, sagen wir mal Endzeitstimmung, auch durch den auf Eis gelegten, niederschmetternden  Geheimbericht zur Situation MITTELDEUTSCHLANDS. Keiner gibt sich mehr mit den Schmuddelkindern wie CDUSPDLINKESEUCHEFDP und ähnlichen Volksverrätern ab. Sie werden gemieden.  Die Menschen hier kriegen so langsam mit was gebacken wird! Und das können DIE nicht vertragen. Also schnell`n Topp rote Farbe her, und ran mit dem Stern an die Scheibe. Das sieht so schön gefährlich aus, und ist doch bei den Menschen so schön ins Gedächtnis eingebrannt durch die DAUERBERIESELUNG der Umerziehungssender der BRD von alliierten Gnaden.

Da können wir es uns dann im Angedenken an die so genannte Reichskristallnacht gruselig fröstelnd in unseren Fernsehsesseln bequem machen und warten wann das RECHTE Schwein vom SEK abgeholt wird. Alles Frei Haus durch den GEZ Zwangsfunk namens NDR. Dann wären ja auch die Gesetze gegen die RECHTEN fällig! Verhaften, Einsperren, Foltern und auch ein bißchen Ermorden?

Und der brave BRD Bürge(r) kann dann wieder ruhig schlafen, und kommt auch nicht mehr auf die Idee, irgendetwas verändern zu wollen. Freundlich den Blockwart der Blockpartei grüßend zum Hartz 4 “Amt” trotten, und nebenbei noch schnell für ein paar Pluspunkte bei der Stadtverwaltung den Nachbarn denunzieren, weil dessen Köter schon wieder in die Rabatten scheißt.

Hatten wir das nicht schon einmal?

Wollen wir das wieder???

Naja, die POLIZEI ermittelt erstmal wegen SACHBESCHÄDIGUNG.

Bis denn dann.


STASI-Land Brandenburg

Angebliche Richterin will sich nicht legitimieren. Eine so genannte “Sitzung” wäre bereits eröffnet. Eine Kamera wird von einem Security Mann gestohlen. Die “Richterin” wird über die Bundesbereinigungsgesetze aufgeklärt. Wie eine Sprechpuppe spricht sie unbeirrt trotz der Belehrung weiter. Tohuwabohu und TOLLHAUS im STASI-Land BRANDENBURG.

Nun, dieser Spuk wird bald vorbei sein, da bin ich mir ganz sicher. Diese Willkür-Menschen entsorgen sich von ganz allein.

Bis denn dann.


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